FAQ - Häufig gestellte Fragen

Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum QHB. Klicken Sie bitte auf die Frage, die Antwort erscheint dann direkt darunter.

Ein neues Konzept für die Grundqualifizierung – wofür?

Welchen Mehrwert können die Qualitätsmerkmale des  Qualifizierungshandbuchs für die Kindertagespflege erzeugen?

Mit der Kompetenzorieniterung in der Qualifizierung gibt es die Anbahnung, Erweiterung und Vertiefung von konkreten Handlungskompetenzen die Kindertagespflegepersonen in der Qualifizierung erwerben können.

Durch die Absolvierung verbindlicher Praktika im Rahmen der Qualifizierung gibt es eine gute Theorie­Praxis-Verzahnung zur praktischen Tätigkeit in der Kindertagespflege und in institutioneller Kindertagesbetreuung,

Durch den Businessplan werden betriebswirtschaftliche Themen vertieft, die die Existenzgründung und selbstständige Tätigkeit auf ein solides Fundament stellen und die Grundlage für eine reife Entscheidung und längerfristige Tätigkeit bilden.

 Die Erweiterung des Stundenumfangs auf 300 UE und der modulare Aufbau des QHBs beinhalten eine Reihe von Qualitätsmerkmalen, die über den Bereich der Qualifizierung hinaus wirken und einen Mehrwert für die Kindertagespflege insgesamt haben.

 

 

Wie lange dauert eine Qualifizierung von 300 UE?

Die 160 UE vorbereitende Qualifizierung sollte in 3-6 Monaten absolviert werden. Sie sollten nicht kompakt innerhalb von 20 aufeinanderfolgenden Tagen durchgeführt werden.

Hier ein Rechenbeispiel für die zeitlichen Ausgestaltung der Qualifizierung: 160 UE ergeben bei 8 UE/Tag 20 Kurstage, bei 6UE/Tag 27 Kurstage. 80 Stunden Praktikum ergeben 10 Tage (Vollzeit) bzw. 20 Tage (Teilzeit).

In Teilzeit würde dies also 47 Tage ergeben. Die Selbstlerneinheiten sind jeweils zu ergänzen. Die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson beginnt erst nach diesen 160 UE, den 80 Stunden Praktika und den Selbstlerneinheiten.

Die praxisbegleitenden 140 UE sollten in Modulen über 9-12 Monate verteilt stattfinden.

Ab wann sind die 300 UE verpflichtend?

Erste Bundesländer entwickeln ihre landesrechtlichen Bestimmungen weiter, um den Qualifizierungsstand der dort tätigen Kindertagespflegepersonen orientiert am QHB auszubauen, so zum Beispiel  Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern. Dort sind die 300 UE nach dem QHB zukünftig verpflichtend. In allen anderen Bundesländern ist die Umsetzung ein Prozess der noch andauert.

Wird das bisherige Zertifikat weiterhin seine Gültigkeit behalten?

Ja. Solange keine andere Regelung im Land bzw. in der Kommune getroffen wurde, wird – je nach Bundesland - weiterhin nach 160 UE die Pflegeerlaubnis erteilt, egal, ob die Qualifizierung nach dem DJI-Curriculum wie bisher oder nach dem neuen Qualifizierungshandbuch absolviert wurde. Beide Zertifikate werden nebeneinander Bestand haben.

Was ist, wenn eine bereits tätige Kindertagespflegeperson keine Anschlussqualifizierung besuchen möchte, weil sie bereits eine Pflegeerlaubnis hat?

Das wird kein Problem sein, weil die 300 Stunden nicht verpflichtend sind, solange das Land / die Kommune nicht etwas anderes beschließt.

Was ist eine "Anschlussqualifizierung" bzw. "160+"?

Um Kindertagespflegepersonen, die bereits tätig sind, die Möglichkeit zu geben, eine vergleichbare Grundqualifizierung wie „neue“ Bewerber*innen zu erlangen, wurde vom DJI ein Konzept zur Anschlussqualifizierung (160+) erarbeitet. Es kann hier heruntergeladen werden.

Was ist eine Kontinuierliche Kursbegleitung?

Die kontinuierliche Kursbegleitung sollte während der gesamten 300UE als Ansprechpartner*in im Kurs anwesend sein. Je nach dem fachlichen bzw. beruflichen Schwerpunkt soll sie*er natürlich auch als Referent*in eingesetzt werden.

Die Aufgaben der kontinuierlichen Kursbegleitung liegen vor allem in folgenden Bereichen: Impulsgebende und stützende Begleitung für die Teilnehemr*inne auf  der Basis gegenseitigen Vertrauens, Begleitung der Kompetenzanbahnung der Teilnehmer*innen, Moderation und Koordination der Zusammenarbeit der Referent*innen,Moderation, Beobachtung und Begleitung der Gruppenprozesse, Dokumentation und Steuerung der Lernprozesse, sofern festgelegt Begleitung der Praktika,Vernetzung der Lernorte, Teamteaching mit anderen Referent*innen, Koordination und Moderation des Kontakts und Dialogs aller am Kurs Beteiligten vor, während und nach der Qualifizierung.

Was ist neu in der überarbeiteten Auflage?

Die wesentlichen Inhalte des 2015 erschienen QHB haben sich bewährt. Erhalten bleiben

Das Prinzip der Kompetenzorientierung: Die Qualifizierung setzt auf selbstgesteuertes Lernen, ko-konstruktive Lernprozesse, Selbstreflexion und den Lernort Praxis. 

Der Umfang von 300 Unterrichtseinheiten zzgl. Praktika und Selbstlerneinheiten: Themenschwerpunkte sind der frühpädagogische Bereich sowie der Aufbau der eigenen Kindertagespflegestelle als Selbständige/Selbständiger. 

Die fachliche Ausarbeitung der Qualifizierungsmaterialien und das ausführliche Manual mit der kompetenzorientierten Methodik-Didaktik als Kern des QHB.

In der neu vorliegende Fassung wurden aktuelle fachpolitische Diskurse berücksichtigt, die Gewichtung der zentralen frühpädagogischen Module wurde leicht verändert und einige Arbeitsblätter wurden sprachlich überarbeitet.

Die Literatur und Internetverweise wurden aktualisiert und hinsichtlich relevanter Neuerscheinungen erweitert.

Die Erfahrungen von Bildungsträgern und Kommunen, die das QHB bereits umsetzen, konnten insbesondere für die Aktualisierung der Kapitel Lernort Praxis und das QHB Perspektivenpapier gewinnbringend genutzt werden.

 

 


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