Gemeinsame Positionen

Bereits 2003 hat der Bundesverband für Kindertagespflege in Deutschland in mehreren Arbeitstreffen gemeinsam mit Kolleg*innen aus dem deutschsprachigen europäischen Ausland Empfehlungen  erarbeitet. 

Diesen Faden hat der Bundesverband in 2019 wieder aufgenommen und sich mit Kolleginnen aus den deutschsprachigen Ländern Österreich, Ostbelgien, Schweiz und Südtirol in regelmäßigen Arbeitstreffen zur Kindertagespflege ausgetauscht und gemeinsame Positionen zu unterschiedlichen Themen der Kindertagespflege abgestimmt. Diese Sammlung wird fortlaufend ergänzt.

Präambel

Kindertagespflege ist eine Form der Kindertagesbetreuung. Ihre besonderen Qualitäten liegen in der individuellen Betreuung in kleinen Gruppen und der Stabilität von Beziehungen. Für junge Kinder im Alter bis zu drei Jahren und für Kinder im Elementar- und Schulalter, die diese Form der Kindertagesbetreuung bevorzugen, ist die Kindertagespflege besonders geeignet.

Die Kindertagespflege hat Antworten auf Anforderungen, die aus sich wandelnden gesellschaftlichen Prozessen ergeben. So kann sie beispielsweise mit ihrer Flexibilität auf sich verändernde und aktuelle Familiensituationen eingehen. Mit der individuellen und bedürfnisorientierten pädagogischen Praxis trägt sie zur Wahrung des Kindeswohls und zu einem gesunden Aufwachsen bei.

Kindertagespflege sollte ein regelhaftes und frei wählbares Angebot in Vollzeit für Kinder jeden Alters sein anstatt wie häufig als „Notlösung“ für die Zeiten dienen, die institutionelle Angebote nicht abdecken.   

Dies kann nur gelingen auf einer sicheren rechtlichen und finanziellen Grundlage und durch die Beschreibung und Anerkennung als Tätigkeit analog der Beschreibung eines Berufsbildes. Als Orientierung dafür sollten das Anforderungsprofil und die Niveaustufen des Europäischen Qualifikationsrahmes dienen.

(Stand: 22.10.2020)

Qualifizierung in der Kindertagespflege

  • Eine der Tätigkeit angemessene tätigkeitsvorbereitende wie auch eine tätigkeitsbegleitende (Grund-)Qualifizierung soll selbstverständlich und eine verbindliche Voraussetzung für die Tätigkeit in der Kindertagespflege sein. Weitere Infos hier….
  • Regelmäßige praxisbegleitende Fortbildung ist wichtig für die Weiterentwicklung der pädagogischen Qualität. Aus diesem Grund sollte der Besuch von Fortbildungen in einem adäquaten Umfang verpflichtend und rechtlich festgeschrieben sein.
  • Der Besuch von Qualifizierungs- und Fortbildungsangeboten sollte für die Kindertagespflegepersonen mindestens kostenneutral sein.

(Stand: 22.10.2020)

Individuelle Betreuung und Gruppenerfahrung in der Kindertagespflege

  • Die Anzahl der betreuten Kinder pro Kindertagespflegeperson sollte sich an den Empfehlungen orientieren, die wissenschaftlich begründet und in Europa anerkannt sind. Sie lauten: 1:2 für Säuglinge im Alter bis zu einem Jahr, 1:3-1:4 für Kinder im Kleinkindalter bis zu drei Jahren. Werden altersgemischte Gruppen betreut oder haben einzelne Kinder einen besonderen Förderbedarf, sollte die Gruppengröße und die Betreuungsperson-Kind-Relation entsprechend angepasst werden.
  • Um diese Relation in der Praxis zu erreichen, müssen finanzielle Maßnahmen ergriffen werden, um ggf. auftretende Einnahmeausfälle der Kindertagespflegeperson zu kompensieren, die sich aus einer Minderbelegung ergeben.
  • Sowohl Kindertagespflegepersonen wie auch die Fachberatung und –vermittlung müssen in Hinblick auf den Schutz des Kindeswohls und der Wahrung der Kinderrechte informiert sein und diese anwenden und umsetzen.
  • Bereits im Prozess der Vermittlung müssen sie auch in Hinblick auf die o.g. Relation beachtet werden.

(Stand: 22.10.2020)

 

 

Hier können Sie das Positionspapier vom 22.10.2020 im Ganzen herunterladen.