Schulkinder in der Kindertagespflege

Nach § 24 SGB VIII ist es möglich, Schulkinder ergänzend zur institutionellen oder Ganztagschulbetreuung oder bei individuellem Bedarfauch in Kindertagespflege zu betreuen. In manchen Bundesländern ist dies verbreiteter als in anderen.

Hier finden Sie Materialien zu diesem Thema. Wenn Sie einen interessanten Hinweis haben, schicken Sie uns bitte eine Information dazu.