Mehr als fünf Kinder - mehr als eine Kindertagespflegeperson: Großtagespflege
Unter Großtagespflege versteht man in der Regel die gemeinsame Betreuung von mehr als 5 Kindern durch zwei oder mehr Kindertagespflegepersonen. Die Ausgestaltung der rechtlichen Grundlagen ist in den Bundesländern und Kommunen zum Teil sehr unterschiedlich. In manchen Bundesländern ist die Großtagespflege als eine Form der Kindertagespflege gar nicht vorgesehen.
Lesen Sie hier interessante Berichte und Beiträge rund um das Thema Großtagespflege.
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Rechtliches
Urteil aus Baden-Württemberg zu Anstellungsverhältnissen zwischen zwei Kindertagespflegepersonen in Großtagespflege (VGH Baden-Württemberg Urteil vom 12.7.2017, 12 S 102/15)
Positionen und Stellungnahmen:
Schlaglicht des Bundesverbandes, Nr. 3-2011
Berichte und Beispiele aus der Praxis:
Großtagespflege an der Uni Bamberg (Masterarbeit)
Großtagespflege bei der Bundeswehr
Großtagespflege in Ländern und Kommunen:
Baden-Württemberg:
Großtagespflege in Baden-Württemberg (Arbeitshilfe)
Bayern:
Fachliche Eckpunkte für die Großtagespflege
Hamburg:
Checklisten, Mustervertrag und andere interessante Materialien zur Großtagespflege
Empfehlungen für die Großtagespflege zur Gesundheit und Hygiene
Merkblatt Architektenbeauftragung
Niedersachsen:
Großtagespflege in Niedersachsen (Forschungsbericht)
Leitfaden/Checkliste für Kindertagespflegepersonen
Nordrhein-Westfalen:
Großtagespflege in Bonn (Leitfaden)
Weiteres Material:
Zusammenfassung der Workshopergebnisse bei der Länderkonferenz im Sept. 2014
Dokumentation der Fachtagung "Großtagespflege - Kindertagespflege im Verbund" am 05.04.2019