Die Zahl der Kinder unter drei Jahren in Kindertagesbetreuung ist
zum 1. März 2024 gegenüber dem Vorjahr um rund 8 400 auf insgesamt 848 200
Kinder gesunken, in der Kindertagespflege auf insgesamt 160.539 (-6.131). Damit waren 1,0 % weniger unter Dreijährige in Kindertagesbetreuung als am 1. März 2023. Während in den letzten zwei Jahren
die Zahl der unter Dreijährigen in Kindertagesbetreuung angestiegen war (2023:
+2,1 %, 2022: +3,6 %), ist nun erstmals seit 2021 wieder ein Rückgang zu
verzeichnen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stieg
die Betreuungsquote zum Stichtag bundesweit jedoch auf 37,4 % (2023: 36,4 %).
Diese Entwicklung ist auf die Bevölkerungsentwicklung und die rückläufige Zahl
der Kinder unter drei Jahren zurückzuführen. Beim Personal gab es in den Kitas
einen Zuwachs um 3,1 % gegenüber dem Vorjahr, während die Zahl der Kindertagespflegepersonen um 3,8 % zurückging. (aus der Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes am 26.09.2024). Die Anzahl der Kindertagespflegepersonen ist auf 39.664 gesunken (-1.569), erstmals seit 15 Jahren unter 40.000.
Mehr Zahlen sind bei Destatis zu finden.
Die neunte Ausgabe „Kindertagesbetreuung Kompakt“ enthält Daten zum bundesweiten Ausbaustand und zum elterlichen Bedarf in der Kindertagesbetreuung. Sie zeigt die Entwicklung im Zeitverlauf auf und beleuchtet die Situation in den Bundesländern. Aufgrund zunehmend unterschiedlicher Entwicklungen in Ost- und Westdeutschland wird in der vorliegenden Ausgabe auch auf diese verstärkt eingegangen.
Die neueste Ausgabe kann hier heruntergeladen werden.
Datei-DownloadDas Deutsche Jugendinstitut (DJI) hat in seinem neuen Kinderbetreuungsreport den Betreuungsbedarf von Eltern analysiert und dem exisiterenden Betreuungsangebot gegenübergestellt. Dabei ist festzustellen, dass es noch immer eine Lücke zwischen Bedarf und Angebot gibt. Mit jährlich ca. 33.000 befragten Eltern ist KiBS die größte Studie in Deutschland zum Thema Kinderbetreuung.
Hier können Sie die Kinderbetreuungsstudie herunterladen.
Datei-DownloadDer Paritätische gibt gemeinsam mit dem Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge seit vielen Jahren eine Broschüre heraus, die sich mit den Finanz-Themen der Kindertagespflege befasst. Diese Broschüre wird regelmäßig überarbeitet. Sie ist nun wieder aktualisiert erschienen.
Sie kann hier heruntergeladen werden.
Datei-DownloadDas Bundeskabinett hat gestern Nachmittag im Umlaufverfahren das Dritte Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung beschlossen. Es soll am 1. Januar 2025 in Kraft treten.
Lesen Sie die Pressemitteilung hier. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Die diesjährige Aktionswoche war ein voller Erfolg! Unzählige Aktionen fanden statt: Kinderfeste, Tage der offenen Tür, Informationsveranstaltungen und -stände uvm. Es wurden Fotos und Videos online gestellt und die Reaktionen in Presse und Medien war beachtlich.
Bekommen Sie hier einen kleinen Einblick, denn "hier war was los in 2024".
Unter dem Hashtag #GutBetreutInKindertagespflege sind bei facebook und instagram unzähliage Beiträge, Fotos und Videos der Aktionen zu finden.
Man kann feststellen: Nach 5 Jahren ist die Aktionswoche zu einem Ereignis für die Kindertagespflege geworden. Sie ist etabliert und erzeugt Aufmerksamkeit - die Aufmerksamkeit, die die Kindertagespflege verdient hat und die ihr guttut.
Wir danken allen, die mitgemacht haben und freuen uns, wenn Sie im nächsten Jahr (wieder) dabei sind!
Seit der diesjährigen Mitgliederversammlung hat der Bundesverband einen neuen Vorstand: Ute Krüger vom Kindertagespflege Göttingen e.V. wurde zur Vorsitzenden gewählt, Bettina Konrath und Isgard Rhein, die bereits dem bisherigen Vorstand angehörten, wurden stellvertretende Vorsitzende. Anne Mader und Sibylle Schober sowie neu Ingrid Pliske-Winter und Ralf Kohlberger sind weiterhin bzw. neue Beisitzer*innen.
Inge Losch-Engler gab nach 13 Jahren den Vorsitz ab. Claudia Meins-Reidenbach und Markus Angerer standen für die neue Wahlperiode nicht mehr zur Verfügung.
Heute ist der Sonderpodcast zum Jubiläum und zum Auftakt der Aktionswoche 2024 online gegangen. Inge Losch-Engler, Anne Mader und Isgard Rhein sprechen zur Geschichte der Kindertagespflege und zu den aktuellen Themen in der Kindertagespflege.
Viel Spaß beim Anhören! Den Link finden Sie hier .
Am 12. April 2024 wird der Bundesverband das 50jährige Jubiläum der Kindertagespflege in Deutschland mit einem Festakt würdigen. Wegbegleiter*innen und Zeitzeugen werden erwartet, so unter anderem Marianne Schumann, die im ersten Modellprojekt 1974 eine der Mitarbeiterinnen im Modellprojekt "Tagesmütter" beim DJI war und Prof. Dr. Reinhard Wiesner, Ministerialrat a.D., der als "Vater" des Kinder- und Jugendhilfegesetzes gilt.
Grußworte werden die Familienministerin Lisa Paus und die Vorsitzende des Bundesverbandes Inge Losch-Engler sprechen. Rückschau und fachliche Summerys werden von Prof. Dr. Bernhard Kalicki und Dr. Eveline Gerszonowicz gehalten. Hochrangige Gäste aus Politik und Wissenschaft und viele Interessierte aus der Praxis werden erwartet.
Lesen Sie dazu auch die Pressemitteilung des Bundesverbandes.
Datei-DownloadBundesministerin Paus und die Jugend- und Familienministerinnen und -minister der Länder wollen die Qualität in der Kindertagesbetreuung gemeinsam weiter voranbringen. Hierzu wurde ein Letter of Intent gemeinsam unterzeichnet und der neueste Bericht der AG Frühe Bildung veröffentlicht.
Auch zur Kindertagespflege sind interessante Informationen enthalten.
Lesen Sie hier mehr.
In dieser Sonderausgabe von „Demokratie & Vielfalt – Alle inklusive? Der KiTa-Podcast“ steht die Kin-dertagespflege im Fokus, die in diesem Jahr ein Jubiläum feiert: Seit 50 Jahren gibt es Kindertagespflege in Deutschland. Moderatorin Katrin Rönicke diskutiert mit Dr. Eveline Gerszonowicz, die das Thema aus vielen Blickwinkeln kennt: als Fachberaterin, als Forscherin, als Mutter und Tagesmutter.
Alles begann mit einem Artikel in der Zeitschrift „Brigitte“, der über den neuen Beruf der „Dagmamma“ in Schweden berichtete. Die Idee traf auch in Westdeutschland den Zeitgeist. Schließlich wollten immer mehr Frauen arbeiten, doch Krippen waren rar und Hausmänner die absolute Ausnahme. Noch heute mögen Eltern, dass ihre Kinder die Tage ähnlich verbringen wie in einer Familie – in kleiner Gruppe und mit einer festen Bezugsperson. Die Wissenschaft hat bewiesen, welche gute pädagogische Qualität Kindertagespflege haben kann.
Wie hat sich die Kindertagespflege verändert? Warum können die Menschen, die dort arbeiten, oft sehr gut auf Besonderheiten der Kinder eingehen? Was müssen Tagespflegepersonen heute wissen und können? Die Folge zeigt auf, wie aus einer guten Idee ein bewährter Ort für Betreuung, Bindung und Bildung geworden ist.
Seit 25 Jahren gibt die Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik (AKJStat) der TU Dortmund + DJI die "Kommentierten Daten der Kinder- & Jugendhilfe" (KomDat) heraus. Die aktuelle Ausgabe widmet sich neben den Daten zu den unterschiedliche Entwicklungen der Kindertagesbetreuung 2023 in West- und Ostdeutschland auch in einem ausführlichen Artikel der Kindertagespflege mit dem Titel "Quo vadis Kindertagespflege?"und weiteren Themen.
Sie können die aktuelle Ausgabe hier herunterladen:
Datei-DownloadBei der Fortschreibung des Monitorings der Rahmenbedingungen von Qualität in der Kindertagespflege wurde
deutlich, dass sich die Kindertagespflege durch gleichzeitig stattfindende Kontinuität und Veränderung auszeichnet.
Der 900 Seiten starke Monitoringbericht gibt einen Überblick über die Maßnahmen und Erfolge der Bundesländern in den einzelnen Handlungsfeldern und bundesweite Tendenzen.
Sie finden den Bericht hier.
Der Bundesverband wird das Jubiläum mit zahlreichen Aktivitäten das ganze Jahr begleiten. Es wird einen Festakt in Berlin geben. In kurzen Video-Clips und Statements werden im Laufe des Jahres 50 Personen erklären, was die Kindertagespflege für sie bedeutet. Die Aktion mit dem Titel „50 Jahre – 50 Köpfe“ wird in den sozialen Medien unter dem Hashtag #gutbetreutinkindertagespflege und #50JahreKindertagespflege erscheinen und auf der Homepage des Bundesverbandes gesammelt werden. Inge Losch-Engler beginnt diese Reihe heute. Klicken Sie hier, um das Video anzusehen:
Für Kindertagespflegepersonen, Fachberaterinnen, Fachberater und Jugendämter und Verbände gibt es Werbematerial zum Downloaden auf der Homepage des Bundesverbandes. Auch Landesverbände und Kreise werden sich mit eigenen Aktionen beteiligen. Die verschiedenen Aktivitäten können unter dem Hashtag #gutbetreutinkindertagespflege in den sozialen Medien eingestellt werden.
Lesen Sie die Pressemitteilung hier
In jedem Jahr wird die Information des BMFSFJ "Fakten und Empfehlungen zur Kindertagespflege" aktualisiert. Die neueste Version ist soeben erschienen. Eine wichtige Änderung: Die Betriebskostenpauschale kann in der Steuererklärung für das Jahr 2023 zum ersten Mal mit max. 400 € angesetzt werden.
Daneben gibt es - wie immer - die neuen Berechnungsgrößen für die Sozialversicherung und viele andere interessante Informationen.
Sie können Sie hier herunterladen:
Datei-DownloadLiebe Mitglieder des Bundesverbandes, liebe Kindertagespflegepersonen, Fachberater*innen und Bildungsträger,
ein ereignisreiches Jahr geht zu Ende, ereignisreich aber auch mit vielen Problemen in der Welt, die uns auch 2024 weiter beschäftigen werden.
In vielfältiger Hinsicht haben der Vorstand und das Team des Bundesverbandes etliche Termine wahrnehmen können, nachdem die Corona Pandemie als beendet erklärt wurde. Das wiederum hatte zur Folge, dass Begegnungen auf Fachtagen und Arbeitskreisen wieder persönlich möglich waren. Die Teilnehmenden haben diese Präsenzveranstaltungen und den damit verbundenen persönlichen Austausch sehr genossen.
Der Bundesverband hat eine große Zahl von Veranstaltungen durchgeführt, digital und in Präsenz. Herzlichen Dank an das Team des Bundesverbandes, aber auch herzlichen Dank an meine Vorstandsfrauen und den Vorstandsmann.
2024 wird ein besonderes Jahr für die Kindertagespflege in Deutschland, denn sie feiert ihr 50jähriges Jubiläum!
Die Entwicklungen im finanziellen Haushalt auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene machen uns Sorgen. Dennoch möchte ich hier den von mir sehr geschätzten Begründer der Logotherapie Viktor Frankl zitieren: "Wer sich der Torschlusspanik hingibt, der vergisst, dass sich neue Türen öffnen, während sich die alten schließen".
Ich wünsche Ihnen, dass sich für Sie im neuen Jahr viele neue Türen öffnen.
Genießen Sie die Feiertage im Kreise Ihrer Familien und starten Sie erholt ins Jahr 2024.
Herzliche Grüße,
Ihre
Inge Losch-Engler
Üblicherweise werden jedes Jahr die Rechengrößen für die Sozialversicherungsbeiträge und der Grundfreibetrag für die Einkommensteuer angepasst.
Für selbstständig tätige Kindertagespflegepersonen gilt ab 01.01.2024 folgendes:
- Die Mindestbemessungsgröße für die Kranken- und Pflegeversicherung steigt auf 1178,33 €.
- Der Beitrag zur Krankenversicherung mit Krankengeldversicherung bleibt bei 14,6 % = mindestens 172,04 €, zur Krankenversicherung ohne Krankengeldversicherung bei 14,0 % = mindestens 164,97 €. Liegt das steuerpflichtige Einkommen über der Mindestbemessungsgröße, werden die Beiträge entsprechend prozentual errechnet. Zusätzlich werden die Zusatzbeiträge der Krankenkassen in Höhe von ca. 1,7% fällig.
- In der gesetzlichen Familien-Krankenversicherung kann mitversichert sein, wer nicht mehr als 505,00 € steuerpflichtiges Einkommen monatlich erzielt.
- Der Beitragssatz für die Pflegeversicherung beträgt für Kinderlose 4,0 % bzw. 3,4 % mit einem eigenen Kind, d.h. 47,13 € bzw. 40,06 €. Für jedes weitere Kind unter 25 Jahren reduziert sich der Beitrag um weitere 0,25 %.
- Die Rentenversicherung bleibt bei 18,6 %, der Mindestbeitrag beträgt 100,07 €.
- Die Bezugsgröße für die Rentenversicherung steigt 2024 in den alten Bundesländern 3.535 € im Monat. Die Bezugsgröße (Ost) steigt in den neuen Bundesländern auf 3.465 € im Monat.
- Der Grundfreibetrag für die Einkommensteuer wird erhöht und liegt 2024 bei 11.604,00, bei zusammen veranlagten Verheirateten bei 23.208,00 €
- Im Rahmen eines Minijobs kann bis 538,00 € monatlich verdient werden.
Außerdem wird zum ersten Mal bei der Einkommensteuer für das Jahr 2023 die Betriebskostenpauschale von max. 400,00 € pro Kind und Monat wirksam. Bitte beachten Sie dies bei der Einkommensteuererklärung und der Gewinnermittlung.
Soeben hat das Statistische Bundesamt die neuen Zahlen vom 01.März 2023 veröffentlicht. Leider ist festzustellen, dass die Anzahl der Kindertagespflegepersonen nun schon das dritte Jahr in Folge gesunken ist. Waren in 2022 noch 41.864, sind es in diesem Jahr nur noch 41.233. Das sind 631 weniger als im Vorjahr. Dem gegenüber ist die Anzahl der betreuten Kinder wieder gestiegen, von 166 344 auf 166 670, vor allem in der Altersgruppe unter 3 Jahren. Dort war ein Zuwachs von fast 2.000 Kindern zu verzeichnen.
Mehr Zahlen und Fakten sind zu finden auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes
Nun hat der Bund mit jedem Bundesland eine Vereinbarung zur Verbesserung der Qualität in der Kindertagesbetreuung geschlossen. Im Rahmen des KiTa-Qualitätsgesetzes können die Länder isgesamt 4 Milliarden Euro für unterschiedliche Handlungsfelder einsetzen. Sobald wir einen Überblick darüber haben, wie die Länder das im Einzelnen umsetzen werden, ergänzen wir diese Meldung. Für die Stärkung der Kindertagespflege können insgesamt 148 Millionen Euro verwendet werden.
In Baden-Württemberg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen wurde das Handlungsfeld 8 (Stärkung der Kindertagespflege) ausgewählt.
Lesen Sie hier mehr.
Zum 10jährigen Jubiläum des Inkrafttretens des Rechtsanspruches auf Förderung für Kinder unter drei Jahren erklärte die Vorsitzende des Bundesverbandes für Kindertagespflege, Inge Losch-Engler:
„Seit dem 1. August 2013 haben Kinder zwischen dem ersten und dritten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder in einer Kindertagespflegestelle. Dabei war die Gleichwertigkeit von Kita und Kindertagespflege ein Meilenstein für die Anerkennung der Kindertagespflege.
Der Bund hat den Ausbau der für den Rechtsanspruch zusätzlich benötigten Betreuungsplätze für unter Dreijährige sowohl finanziell als auch qualitativ erheblich unterstützt. Mit zwei Investitionsprogrammen von rund 5,4 Mrd. Euro und zwei Bundesprogrammen zur Kindertagespflege ist viel aufgebaut worden. Die Anzahl der Kinder unter drei Jahren in Kindertagespflege wuchs in den letzten zehn Jahren von knapp 95.000 in 2013 auf über 133.500 Kinder. Das ist ein Zuwachs von 42% und eine tolle Erfolgsgeschichte.
Allerdings hat der Zuwachs mit dem Bedarf nicht schrittgehalten. Es fehlen nach Medienberichten rund 380.000 Betreuungsplätze.
Kindertagespflege ist eine wichtige Säule im Betreuungssystem. Dazu braucht es aber die Förderung von Bund und Ländern. Nötig wären ein weiteres Bundesprogramm zur Kindertagespflege, eine bundesweite Werbekampagne für neue Kindertagespflege-personen, eine Stärkung der Kindertagespflege im Rahmen des geplanten Bundesqualitätsgesetzes und eine Einbeziehung in den geplanten Rechtsanspruch auf Betreuung von Kindern im Grundschulalter. Insbesondere das Mammutprojekt Schulkindbetreuung ist ohne die Kindertagespflege nicht zu stemmen.
Ohne die 42.000 Kindertagespflegepersonen in Deutschland hätten insgesamt 160.000 Kinder (von unter drei Jahren bis zum 14. Lebensjahr) keine Betreuungsmöglichkeit. Kindertagespflege ist ein wichtiger Baustein für eine gute Bildung, Erziehung und Betreuung in Deutschland“.
Datei-DownloadIm historischen Rathaus Hochdorf-Assenheim fand die feierliche Übergabe statt. Bundesvorsitzende Inge Losch-Engler gratulierte den Absolventinnen, die mit dem Zertifikat "Qualifizierte Kindertagespflegeperson" des Bundesverbandes ein Symbol der Qualität in der Hand halten. Ministerin Dr. Stefanie Hubig würdigte die Leistung der Kindertagespflegepersonen in Rheinland-Pfalz. Herzliche Glückwünsche sprach auch der Beigeordnete Manfred Gräf als "Hausherr" des Bildungsträgers (vhs Rhein-Pfalz-Kreis) aus.
Seit 2004 verleiht des Bundesverband für Kindertagespflege das Zertifikat "Qualifizierte Kindertagespflegeperson" in Zusammenarbeit mit derzeit rund 370 Bildungsträgern. Ein Zeichen der Wertschätzung für die Kindertagespflegepersonen.
Die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung steigen ab 01. Juli 2023 von 3,4 auf 4,0 Prozent. Die Beiträge für die Pflegeversicherung werden zusammen mit den Beiträgen für die Krankenversicherung von den Krankenkassen erhoben.
Für diejenigen, die mindestens ein eigenes Kind haben, steigt der Beitrag von 3,05 auf 3,4 Prozent. Jedes minderjährige bzw. in Ausbildung befindliche Kind senkt den Beitrag. Mehr Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums.
Der Betreuungsvertrag für die Vereinbarungen zwischen Kindertagespflegepersonen und Eltern ist nun wieder erhältlich. Er kann für alle Formen der Kindertagespflege als selbstständige Tätigkeit genutzt werden, unabhängig davon, wie die Finanzierung der Betreuungsleistung organisiert ist.
In der 4. Auflage wurden die gesetzlichen Neuerungen im SGB VIII mit berücksichtigt und auch andere relevanten Änderungen eingearbeitet und juristisch geprüft. Er kann ab sofort wieder bestellt werden.
Heute ist die Aktionswoche Kindertagespflege gestartet. Viele kleinere und größere Aktionen finden überall in den Städten und Gemeinden statt. Kindertagespflegepersonen präsentieren ihr Angebot, Bürgermeister*innen, Jugendämter und Verbände veranstalten Events und Öffentlichkeitswirksames. Zahlreiche Pressemitteilungen und Medienberichte sind erschienen.
Auf unserer Seite "Hier ist was los" finden Sie eine Auswahl davon, unter #GutBetreutInKindertagespflege in den sozialen Medien Berichte und Fotos.
Bundesministerin Lisa Paus und Bundesvorsitzende Inge Losch-Engler senden in ihren Videobotschaften ihre guten Wünsche zur Aktionswoche Kindertagespflege. Beide betonen die Bedeutung von öffentlichkeitswirksamen Events für die Sichtbarkeit der Kindertagespflege und danken den Kindertagespflegepersonen für ihr Engagegement.
Die Betriebskostenpauschale ist ab diesem Jahr auf 400 € angehoben worden. Dies wurde vom Bundesfinanzministerium in einem Schreiben vom 06.04.2023 bekannt gegeben. Die Freihaltepauschale wurde auf 50 € erhöht. Die Änderung gilt für den Veranlagungszeitraum ab 2023. Für die Steuererklärung für das Jahr 2022, die demnächst abgegeben werden muss, gilt diese Änderung nicht!
Mehr Informationen finden Sie im Schreiben des Bundesfinanzministeriums hier.
Lesen Sie die Pressemitteilung des Bundesverbandes hier.
Ostern ist vorbei und die Aktionswoche Kindertagespflege rückt in greifbare Nähe!! Tage der offenen Tür, Info-Stände und Veranstaltungen wollen gut geplant sein. Video-Clips, Podcasts und Fotosessions brauchen einige Vorüberlegungen. In 4 Wochen werden wir auf die Ergebnisse gespannt sein.
Nicht vergessen: die regionale Presse ist immer interessiert an Bildern und Geschichten. Lokalpolitiker freuen sich über Einladungen und medienwirksame Auftritte. Wir wünschen viel Spaß bei den Vorbereitungen!
Unter den Hashtag #GutBetreutInKindertagespflege können die Postings bei facebook und instagram eingestellt und vor allem auch gefunden werden. Wir freuen uns auf Ihre Beiträge!
Schicken Sie uns Ihre Mail an aktionswoche@bvktp.de.
Materialien zum Bestellen oder Herunterladen finden Sie auf unserer Homepage.
Am Samstag fand der Tag der Kindertagespflege statt. Es war - trotz anfänglicher technischer Schwierigkeiten - ein voller Erfolg. Weit über 700 Teilnehmende haben interessante Vorträge erlebt und viele haben begeisterte Kommentare abgegeben. Vielen Dank dafür. Leider gab es für einige Interessierte auch Enttäuschungen wegen der technischen Probleme. Das tut uns sehr leid und wir bitten herzlich um Entschuldigung! Die Vorträge sind auf unserer Homepage dokumentiert.
Klicken Sie hier, um die Vorträge noch einmal anzusehen.
Am 20. März fand die Abschlusssitzung des Corona-KiTa-Rates statt. Es war die 25. Sitzung des vor rund zweieinhalb Jahren gegründeten Gremiums. Glücklicherweise dominiert die Corona-Pandemie das gesellschaftliche Leben und die Kindertagesbetreuung nicht mehr so stark wie noch vor wenigen Monaten.
Für den Bundesverband für Kindertagespflege nahm die Bundesvorsitzende Inge Losch-Engler an den Sitzungen des Expertenrates teil und konnte die Belange der Kindertagespflege einbringen. So konnte erreicht werden, dass die Kindertagespflege bei der Priorisierung der Impfungen hochgestuft und den Erzieherinnen gleichgestellt wurde.
Immer wieder wies der Bundesverband auch auf die z.T. schwierige Situation der Kindertagespflegepersonen in den Bundesländern hin, die keine Weiterzahlung der laufenden Geldleistung beschlossen hatten, sondern es den jeweiligen Kreise überließen. Es ist gut, dass der Corona-KiTa-Rat seine Arbeit beenden kann.
Allerdings werden wir uns auch in den nächsten Jahren mit den Spätfolgen der Pandemie für Kinder, Familien und Kindertagespflegepersonen beschäftigen müssen.
Mehr zum Thema findet sich in den Berichten der Corona-KiTa-Studie.
Die Online-Beratung Kindertagespflege des Sozialpädagogischen Instituts Berlin „Walter May“ (Stiftung SPI) wird auch nach Auslaufen des Bundesprogramms noch bis Ende des Jahres 2023 durch die Stiftung SPI weitergeführt.
Die Online-Beratung steht Interessierten für alle Fragen rund um das Thema Kindertagespflege zur Verfügung. Auf der Projekt-Plattform kann ein persönlicher Beratungstermin vereinbart werden. Hierzu müssen lediglich einige persönliche Informationen und der Beratungsanlass angegeben werden. Die Stiftung SPI meldet sich dann in den angegebenen Rückrufzeiträumen mit einem bedarfsorientierten Beratungsangebot zurück.
Während der Sprechzeiten, montags und mittwochs jeweils von 12:00-16:00 Uhr, kann die Stiftung SPI zudem über eine kostenlose Rufnummer kontaktiert werden: 0800-2012013.
WIR SUCHEN eine Verwaltungsfachkraft für unsere Geschäftsstelle in Berlin. SIE HABEN INTERESSE ?
Näheres finden Sie in der Stellenausschreibung.
Bitte bewerben Sie sich bald, wir freuen uns auf Sie!
Stellenausschreibung hier herunterladen.
Datei-DownloadBeide Richtlinien zur Vergabe von Zertifikaten "Qualifizierte Kindertagespflegeperson" nach erfolgreichem Besuch einer Qualifizierung nach dem QHB bzw. nach dem DJI-Curriculum. Sie stehen zum Download auf unserer Homepage zur Verfügung und werden unseren kooperierenden Bildungsträgern in Kürze auch in gedruckter Form zugeschickt.
Die "Fakten und Empfehlungen für die Regelungen in der Kindertagespflege", die vom BMFSFJ herausgegeben werden, sind wieder aktualisiert worden.
Sie finden Sie im neu gestalteten "Handbuch Kindertagespflege".
Dieses ist jetzt auf der Seite https://handbuch-kindertagespflege.fruehe-chancen.de/ zu finden
Datei-DownloadDas Handbuch Kindertagespflege ist eine Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Es bündelt relevante Informationen rund um die Kindertagespflege in Deutschland. Neben grundlegenden Informationen zum Arbeitsfeld Kindertagespflege werden auch rechtliche Regelungen der Länder und Fragen der Finanzierung aufgegriffen. Das Handbuch adressiert vielfältige Akteure im Feld der Kindertagespflege und stellt die Informationen unter Berücksichtigung der jeweiligen Perspektiven dar.
Hier gehts zum Online-Handbuch.
Auf dieser Seite sind auch die jeweils aktualisierten "Fakten und Empfehlungen für die Kindertagespflege" zu finden.
Im Monitoringbericht 2022 werden zum dritten Mal bundesweit und landesspezifisch der Stand (zum Berichtsjahr 2021) und die Entwicklungen bei der Qualität und der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung anhand ausgewählter Indikatoren beschrieben. Die Fortschrittsberichte der Länder, die ebenfalls Bestandteil des Monitoringberichts sind, geben flankierend Einblicke in die konkrete Umsetzung der von den Ländern initiierten Maßnahmen im Berichtsjahr 2021. Der Bericht zeigt: Trotz Corona-Pandemie gab es in 2021 in vielen Bereichen positive Entwicklungen. Aber es gibt weiterhin große regionale Unterschiede in den Aufwachsensbedingungen für Kinder.
Mehr Informationen dazu und den Download sind auf der Internetseite des BMFSFJ zu finden.
Wegen der dramatischen Kostensteigerungen im Bereich der Energie- und Lebensmittelpreise spricht sich der Vorstand des Bundesverbandes für eine Erhöhung der Betriebskostenpauschale aus. Diese Maßnahme soll zeitlich befristet erfolgen und dazu beitragen, die wirtschaftliche Situation der Kindertagespflegepersonen zu verbessern. Angesichts rückläufiger Zahlen von Kindertagespflegepersonen und damit verbundenem Rückgang von Betreuungsplätzen ist ein Gegensteuern des Bundesfinanzministeriums erforderlich.
Lesen Sie das Positionspapier hier.
Datei-DownloadÜblicherweise werden jedes Jahr die Rechengrößen für die Sozialversicherungsbeiträge und der Grundfreibetrag für die Einkommensteuer angepasst.
Bereits zum 01.10.2022 wurde die Geringfügigkeitsgrenze auf 520,00 € angehoben.
Für selbstständig tätige Kindertagespflegepersonen gilt ab 01.01.2023 folgendes:
- Die Mindestbemessungsgröße für die Kranken- und Pflegeversicherung steigt auf 1131,67 €.
- Der Beitrag zur Krankenversicherung mit Krankengeldversicherung bleibt bei 14,6 % = mindestens 165,22 €, zur Krankenversicherung ohne Krankengeldversicherung bei 14,0 % = mindestens 158,43 €. Liegt das steuerpflichtige Einkommen über der Mindestbemessungsgröße, werden die Beiträge entsprechend prozentual errechnet. Zusätzlich werden die Zusatzbeiträge der Krankenkassen in Höhe von ca. 1,6% fällig.
- In der gesetzlichen Familien-Krankenversicherung kann mitversichert sein, wer nicht mehr als 485,00 € steuerpflichtiges Einkommen monatlich erzielt.
- Der Beitragssatz für die Pflegeversicherung beträgt 3,05% (mit eigenen Kindern), für Kinderlose 3,4%, d.h. 34,51 € bzw. 38,48 €.
- Die Rentenversicherung bleibt bei 18,6 %, der Mindestbeitrag beträgt 96,72 €.
Der Grundfreibetrag für die Einkommensteuer wird erhöht und liegt 2023 bei 10.908,00, bei zusammen veranlagten Verheirateten bei 21.816,00 €
Der Bundesrat hat dem Gesetzesvorlage des Bundestages zugestimmt. Das Gesetz kann damit wie geplant zum 01.01.2023 in Kraft treten.
Mehr dazu finden Sie HIER.
Am 22. November trafen sich Kindertagespflegepersonen, Fachberater*innen und Vertreter*innen von Jugendämtern im Deutschen Bundestag mit Abgeordneten aus dem Familienausschuss.
Der Bundesverband hatte eingeladen, organisatorisch unterstützt durch die Abgeordnete Anke Hennig (SPD), die selbst qualifizierte Kindertagespflegeperson ist. Neben Anke Hennig nahmen teil: Silvia Breher (CDU/CSU), Nina Stahr (Bündnis90/DIE GRÜNEN), Matthias Seestern-Pauly (FDP) und Heidi Reichinnek (Die Linke).
Die Themen drehten sich um die Steigerung der Qualität in der Kindertagespflege, die Sprachförderung, das Kita-Qualitätsgesetz und den Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder im Grundschulalter. Bundesvorsitzende Inge Losch-Engler appellierte eindringlich, die Kindertagespflege bei der Schulkinderbetreuung einzubeziehen. „Ohne die Kindertagespflege werden wir keine 600.000 Plätze schaffen“, sagte sie, was bei allen Fraktionen auf Zustimmung stieß.
Unterschiedliche Auffassungen zwischen Regierung und Opposition gab es z.B. bei der Frage, welche Standards im Kita-Qualitätsgesetz durchgesetzt werden sollen. Einigkeit herrschte dagegen darin, dass der Bund die verfassungsmäßige Zuständigkeit der Länder beachten müsse. Der Bund könne nicht z.B. eine Mindestvergütung für die Kindertagespflege beschließen. Die ca. 35 Gäste stellten kritische Fragen und berichteten aus der Praxis.
Der Fachpolitische Dialog, der zum 6. Mal stattfand, soll auch 2023 fortgesetzt werden.
Die Corona-KiTa-Studie wurde von Mitte 2020 bis Ende 2022 gemeinsam vom Deutschen Jugendinstitut (DJI) und dem Robert Koch-Institut (RKI) durchgeführt und vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gefördert. Zentrale Forschungsfragen betrafen zum einen die besonderen organisatorischen, pädagogischen und hygienischen Herausforderungen, die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen während der Pandemie bewältigen mussten, sowie die praktische Umsetzung von Eindämmungsmaßnahmen in KiTas.
Fazit:
Kindertagespflegestellen waren deutlich seltener geschlossen, es wurden prozentual mehr Kinder betreut als in Kitas.
Schlecht bewertet wurde von den Kindertagespflegepersonen erwartungsgemäß das Abstandhalten zu den Kindern, was in einem Beruf, der auf Nähe und körperlichen Kontakt zu (überwiegend) Kleinstkindern aufbaut, kaum umzusetzen ist.
"Dass die Kindertagespflege trotz dieser Schwierigkeiten insgesamt betrachtet gut mit den pandemiebedingten Herausforderungen umgehen konnte, ist vermutlich auch auf die besonderen Merkmale dieser Betreuungsform zurückzuführen. Durch die kleinen Gruppengrößen und dadurch, dass üblicherweise kein Wechsel der Bezugsperson für die zu betreuenden Kinder stattfindet, kann ein intensiver Beziehungsaufbau mit den einzelnen Kindern erfolgen. Diese Fokussierung auf wenige Personen scheint sämtliche Prozesse weniger störungsanfällig zu machen und zu einem gelingenden Pandemiemanagement beigetragen zu haben." (S. 117)
Den gesamten Bericht und auch eine Kurzfassung ist hier zu finden.
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge gibt gemeinsam mit dem Paritätischen Gesamtverband eine Broschüre zur einkommensteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Behandlung der Kindertagepflege heraus. Sie ist aktuell in überarbeiteter Version erschienen.
Klicken Sie hier, um die Broschüre herunterzuladen.
Insgesamt ist die Anzahl der Kindertagespflegepersonen im letzten Jahr um 1150 gesunken und zwar in fast allen Altersgruppen bis 50 Jahre und in fast allen Bundesländern. Nur in der Altersgruppe zwischen 40 und 45 Jahre sind 100 Personen mehr in der Kindertagespflege tätig.
Die Anzahl der Kinder in der Kindertagespflege ist in der Altersgruppe bis 3 Jahre um mehr als 3300 gestiegen. Vor allem in der Betreuung von Kindern über 3 Jahre und bei Schulkindern ist ein Rückgang zu verzeichnen.
Die Pressemitteilung des Statistischen Bundesamte und die gesamte Statistik ist abrufbar auf der Internetseite von Destatis.
Sie kann auch hier heruntergeladen werden.
Datei-DownloadDie Bertelsmann-Stiftung gibt jährlich einen Ländermonitor heraus. Darin sind die statistischen Daten des Statistischen Bundesamtes ausgewertet und in fachlichen Zusammenhang gebracht. Der Ländermonitor 2022 ist soeben erschienen. Er bezieht sich auf die Statistik von 2021.
Mehr dazu und den Ländermonitor im Download finden Sie hier.
Am 17.10.2022 fand eine Anhörung im Familienausschuss des Deutschen Bundestages zum Entwurf eines neuen KiTa-Qualitätsgesetzes statt. Bundesgeschäftsführer Heiko Krause hat für den Bundesverband eine Stellungnahme und ein Statement abgegeben sowie Fragen der Abgeordneten beantwortet.
Die gesamte Anhörung wurde aufgezeichnet und kann über die Internetseite des Deutschen Bundestages angesehen und nachgelesen werden.
Die Stellungnahme des Bundesverbandes finden Sie hier.
Datei-DownloadBei schönstem Herbstwetter trafen sich an die hundert Mitarbeitende aus Ämtern, Verbänden, der Fachberatung, Referent*innen und Kindertagespflegepersonen, um Resümee zu ziehen, Revue passieren zu lassen, was sich in den letzten Jahren an Entwicklungen vollzogen, auch Stolpersteinen aufgetan hat und einen Blick in die Zukunft zu wagen.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus, Referatsleiterin Claudia Fligge-Hoffjann, Katja Köhler und Tomas Todorovic vom BMFSFJ haben sich die Zeit genommen, an diesem Kongress teilzunehmen. Bundestagsabgeordnete Anke Hennig und Vertreterinnen des DJI waren ebenfalls dabei und haben interessante Impulse mitnehmen können.
Wir freuen uns sehr über diesen Erfolg und danken allen, die da gewesen waren und damit dem Bundesverband ihre Wertschätzung ausgedrückt haben.
Alle äußerten die große Hoffnung, dass sich der Schwung, den die Kindertagespflege in den letzten Jahren erfahren hat, auch in den nächsten Jahren fortsetzen wird. Jede*r möchte das Möglichste dazu beitragen.
Eine ausführliche Dokumentation des Kongresses und die Präsentationen der Vorträge werden demnächst auf unserer Homepage verfügbar sein.
Das BMFSFJ hat direkt am Nachmittag eine aktuelle Meldung herausgegeben.
Manche Kindertagespflegepersonen haben z.B. Haushaltshilfen im Rahmen eines Minijobs angestellt. Auch werden Kindertagespflegepersonen in der Regel für die Betreuung von Kindern im Haushalt der Eltern als Angestellte beschäftigt. Zum 01.10.2022 wird die Geringfügigkeitsgrenze angehoben. Statt wie bisher 450,00 € werden nun Einnahmen bis 520,00 € als geringfügige Beschäftigung angesehen. Der Mindestlohn muss auch für geringfügig Beschäftigte eingehalten werden. Auch er wird zum 01.10.2022 angehoben und beträgt dann bundesweit 12,00 €. In einzelnen Bundesländern kann er auch höher liegen.
Mehr Informationen sind bei der Minijobzentrale zu finden.
Die Bundesvorsitzende, Inge Losch-Engler erklärt:
„Die Situation vieler Kindertagespflegepersonen ist dramatisch. Die Kosten laufen aus dem Ruder und Einsparmöglichkeiten sind kaum gegeben. Die Raumtemperatur zu senken, wenn kleine Kinder auf dem Fußboden krabbeln, verbietet sich. Auch bei der Ernährung der Kinder wird wohl niemand ernsthaft Einsparungen vorschlagen. Kindertagespflegepersonen, die nicht in ihren eigenen Wohnräumen betreuen, haben doppelte Kosten. Sie zahlen höhere Mieten und Energiepreise für ihre eigene Wohnung und die angemieteten Räume. Die Meldungen, die wir von der Basis erhalten, deuten darauf hin, dass viele aufgeben müssen."
Die gesamte Pressemitteilung finden Sie hier.
Datei-DownloadWegen der steigenden Energiekosten zahlt die Bundesregierung aktuell eine Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300,00 € über die Arbeitgeber an Arbeitnehmer. Selbstständig Tätige haben die Möglichkeit, über die Einkommensteuer diesen Zuschuss in Anspruch zu nehmen. Dazu können sie die Vorauszahlung für die Einkommensteuer, die für das dritte Quartal zum 10.09.2022 fällig wird, um 300,00 € kürzen bzw. bei der nächsten Einkommensteuererklärung geltend machen. Mehr Informationen dazu finden Sie in den FAQs beim Bundesfinanzministerium.
Das Bundeskabinett hat am 24. August den Gesetzentwurf für das KiTa-Qualitätsgesetz beschlossen. Mit dem Gesetz soll die Qualität in der Kindertagesbetreuung nach Auslaufen des "Gute-KiTa-Gesetzes" deutschlandweit weiterentwickelt werden. Dafür werden für die Jahre 2023 und 2024 insgesamt 4 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt.
Neben der Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels, der Gewinnung und Sicherung von Fachkräften, einer starke Kita-Leitung, einem bedarfsgerechten Angebot, der Förderung der Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung wird nun auch das Handlungsfeld 8 "Stärkung der Kindertagespflege" ebenfalls priorisiert.
Das bedeutet: Alle Maßnahmen, die aus den bereitstehenden Mitteln finanziert werden, müssen für diese Handlungsfelder eingesetzt und ausgegeben werden.
Lesen Sie mehr in der aktuellen Meldung des BMFSFJ und im Infopapier.
Datei-DownloadUnlängst ist die neue Studie zur Vergütung und Alterssicherung in der Kindertagespflege erschienen. Die Inhalte sind ebenso spannend wie überraschend. Der Autor der Studie, Herrn Dr. Cordes hat die Inhalte in einer Online-Veranstaltung vorgestellt. Etwas mehr als 100 Teilnehmer*innen haben gespannt zugehört.
Sie äußerten sich anschließend überrascht und zum Teil auch erschüttert über die Ergebnisse.
Die Studie können Sie hier herunterladen.
Die Bundesvorsitzende bleibt Inge Losch-Engler (Meerbusch) sie wurde einstimmig gewählt. Als Stellvertreterinnen wurden Anne Mader (Hamburg) und Bettina Konrath (Aachen) gewählt. Als Beisitzer*innen wurden Isgard Rhein (Hamburg), Dr.Claudia Meins-Reidenbach (Erfurt), Sibylle Schober (Esslingen) und Markus Angerer (München)gewählt. I.Losch-Engler:"Ich freue mich, dass wir Norden, Süden, Osten und Westen im Vorstand vertreten haben. Es gibt viel zu tun um die Kindertagespflege noch stärker in die Öffentlichkeit zu rücken."
Im Auftrag des Bundesverbandes für Kindertagespflege hat das Forschungsinstitut für Bildungs- und Sozialökonomie (FiBS) eine Expertise zur leistungsgerechten Vergütung und Alterssicherung in der Kindertagespflege als Beitrag zur Fachkräftegewinnung erarbeitet. Beispielhaft wird darin berechnet, wie sich die Einkünfte, die Kindertagespflegepersonen in unterschiedlichen Bundesländern durchschnittlich erzielen, auf die gesetzliche Rente auswirken. Dazu wurden Musterrechnungen angestellt, die eine ungefähre Auskunft darüber geben, wie hoch die gesetzliche Rente nach 30 Jahren Kindertagespflegetätigkeit sein könnte, wenn man die aktuellen Entgelte, die vom öffentlichen Jugendhilfeträger gezahlt werden, zugrunde legt.
Selbstverständlich ergeben sich daraus nur Schätzwerte; die individuellen Rentenwerte können natürlich nur von der Deutschen Rentenversicherung aufgrund der bisher gezahlten Beiträge errechnet werden. Die Aussagen, die aus der Studie abgeleitet werden können, sind aber eine gute Grundlage für weitere Diskussionen um die Vergütung in der Kindertagespflege.
Die Studie ist als Broschüre erschienen und kann hier kostenfrei heruntergeladen werden.
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Am Montag startet die Aktionswoche Kindertagespflege. Die ersten Aktionen beginnen schon direkt an diesem Tag, manche laufen über die ganze Woche, andere finden online statt. Schon mehr als 50 Aktionen sind auf unserer Homepage eingetragen. Ihre könnte auch dabei sein!
Auch die Grußworte des Bundesfamilienministeriums und der Bundesvorsitzende sowie erste Presse- und Öffentlichkeitsbeiträge sind auf unserer Homepage zu finden
Stöbern Sie mal und lassen Sie sich für Ihre Aktionen inspirieren. Die Materialien wie Plakate, Handzettel usw. stehen zum Herunterladen jederzeit zur Verfügung.
Ihre digitalen Beiträge, Fotos und Videoclips können Sie unter #GutbetreutinKindertagespflege auf facebook und instagram posten.
Wir sind gespannt, wie die diesjährige Aktionswoche verlaufen wird. Wir wünschen Ihnen viel Spaß und Ihren Aktionen viel Erfolg!
Der 7. Quartalsbericht der Corona-Kita-Studie ist erschienen. Er belegt, dass die Kindertagespflege im April 2022 bundesweit zu 93 Prozent ausgelastet war. Die gemeldeten SARS-CoV-2-Infektions- und Verdachtsfälle stiegen stark an, sowohl bei der Kindertagespflegeperson selbst, Mitgliedern ihres Haushaltes, als auch bei den betreuten Kindern oder deren Eltern. Im März 2022, während der fünften Pandemiewelle, wurde mit 25 Prozent der Tagespflegestellen mit Infektionsfällen ein neuer Höchststand erreicht. Knapp 10 Prozent Kindertagespflegestellen waren geschlossen.
Den gesamten Quartalsbericht finden Sie hier.
Am 27. und 28. April besuchten die Bundesvorsitzende Inge Losch-Engler und der Bundesgeschäftsführer Heiko Krause Abgeordnete des Deutschen Bundestages. Themen waren u.a. die Notwendigkeit eines weiteren Bundesprogrammes, die Fortführung des Gute-KiTa-Gesetzes und des Programms „Demokratie Leben“, aber auch Reformbedarf beim SGB VIII bei Vertretungsregelungen und eine bessere soziale Absicherung für Kindertagespflegepersonen im Alter. Gesprächspartner waren Matthias Seestern-Pauly (FDP), Heidi Reichinnek (Die Linke), Ulrike Bahr (SPD, Vorsitzende des Familienausschusses), Erik von Malottki (SPD) und Anke Hennig (SPD). Anke Hennig ist die erste Bundestagesabgeordnete, die ihren Beruf mit „qualifizierte Kindertagespflegeperson“ angibt. Sie hat ihren Wahlkreis in Bramsche (Niedersachsen), wo sie als Kindertagespflegeperson in einer Großtagespflegestelle gearbeitet hat. Wir freuen uns, dass eine Kindertagespflegeperson Abgeordnete im Deutschen Parlament ist. Bei allen Gesprächen konnte der Bundesverband viel Verständnis für die Belange der Kindertagespflege feststellen.
Am 25. April ist Frau Prof. Dr. Ursula Lehr im Alter von 91 Jahren gestorben. Sie war von 1988 - 1991 Bundesminsterin für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit. Sie war eine derjenigen, die die Diskussion um die Betreuung von Kleinkindern in Krippen durch Tagesmütter maßgeblich vorangebracht hat.
In ihrer Amtszeit trat das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) in Kraft, in dem die Kindertagespflege in § 23 explizit als Angebot der Jugendhilfe formuliert wurde. Bereits in den 1970er Jahren war Ursula Lehr intensiv an den Diskussionen um mütterliche Berufstätigkeit und Betreuung von (Klein-)Kindern beteiligt. Ihr zu damaliger Zeit kontrovers diskutiertes Werk mit dem Titel Die Rolle der Mutter in der Sozialisation des Kindes erschien 1974. In diesem Jahr begann auch das erste Modellprojekt "Tagesmütter". Für die Kindertagespflege war Ursula Lehr eine wichtige und prägende Persönlichkeit. Wir danken ihr im Namen aller Akteure und Akteurinnen in der Kindertagespflege für ihr Engagement und ihre Innovationen.
Mehr erfahren Sie unter Aktionswoche Kindertagespflege auf unserer Homepage
Grußwort der Bundesvorsitzenden Inge Losch-Engler
Die Aktionswoche zur Kindertagespflege findet in diesem Jahr vom 9.-15. Mai statt. Es ist das 5. Mal, dass der Bundesverband für Kindertagespflege e.V. die Plattform dafür schafft, auf der sich ganz viele und ganz unterschiedliche Aktivitäten zur Kindertagespflege in Deutschland darstellen können....
Lesen Sie das ganze Grußwort hier.
Grußwort der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ekin Deligöz
Sehr geehrte Kindertagespflegepersonen,
sehr geehrte Fachberater*innen,
sehr geehrte Eltern,
liebe Kinder,
ich freue mich, dass der Bundesverband für Kindertagespflege auch dieses Jahr wieder die Plattform für vielfältige Aktivitäten im Rahmen der „Aktionswoche zur Kindertagespflege“ bereitstellt. Die Aktionswoche dient dazu, das Betreuungsangebot der Kindertagespflege noch bekannter zu machen.....
Zum erweiterten polizeilichen Führungszeugnis:
Da ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis von Personen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, nicht beigebracht werden kann und auch nicht aussagefähig wären, kann laut Auskunft des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend § 72a SGB VIII als "Soll-Vorschrift" auch in der Form angewandt werden, dass sich das Jugendamt aufgrund eines Gesprächs davon überzeugt, dass die Person geeignet ist, Kinder zu betreuen. Als ein Ergebnis dieses Gesprächs sollte insbesondere auch die Unterzeichnung einer Selbstauskunft in Anlehnung an o.g. Paragrafen angestrebt werden.
Zum Masernschutz bei Kindern:
Laut Auskunft des Bundesgesundheitsministeriums sollten Kinder grundsätzlich zumindest die erste Masernschutzimpfung erhalten oder nachgewiesen haben. Um ihnen eine schnelle Eingliederung zu ermöglichen, können Kinder aus der Ukraine auch in der Kindertagesbetreuung aufgenommen werden, wenn sie keinen Masernimpfschutz nachweisen können. Dieser Nachweis bzw. eine Impfung kann dann innerhalb von vier Wochen nachgeholt werden. Weitere Auskünfte erteilen die Gesundheitsämter.
Informationen über die Kindertagespflege stellt der Bundesverband für Kindertagespflege schon seit vielen Jahren in unterschiedlichen Sprachen zur Verfügung. Aufgrund der aktuellen Situation wurde der Inhalt der Informationen auch auf urkrainisch übersetzt und steht auf unserer Homepage als Download zur Verfügung.
Das Infoblatt kann kostenfrei heruntergeladen und ausgedruckt werden.
Datei-DownloadAm Samstag fand der Tag der Kindertagespflege statt. 720 Teilnehmende folgten den interessanten Vorträgen zum Thema Ernährung. Die Rückmeldungen drückten große Begeisterung aus. Viele Teilnehmende meldeten auch zurück, dass ihnen das Online-Format entgegenkommt, weil sie sonst wegen zu großer Entfernungen nicht hätten teilnehmen können. Wir freuen uns auf weitere Rückmeldungen per Mail. Die Vorträge zum Nachlesen finden Sie auf unserer Homepage.
Aktuell kommen täglich Kinder aus Osteuropa – vor allem der Ukraine - in Deutschland an. Kindertagespflege kann ein Ort sein, an dem Kinder Geborgenheit erleben und sich wohl fühlen können. Gerade wegen der besonderen Lebenssituation der Kinder sollten einige Punkte beachtet werden. Lesen Sie dazu unser Statement.
Mehr Informationen und Materialien zum Thema Kinder mit Fluchthintergrund finden Sie auf unserer Homepage unter Themen/Kinder mit Fluchthintergrund
Datei-DownloadWie in jedem Jahr wurden die Fakten und Empfehlungen zu den Regelungen in der Kindertagespflege überarbeitet und vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend neu herausgegeben. Sie können Sie hier herunterladen.
Datei-DownloadÜblicherweise werden jedes Jahr die Rechengrößen für die Sozialversicherungsbeiträge und der Grundfreibetrag für die Einkommensteuer angepasst. Für das Jahr 2022 werden nicht alle Beträge verändert. Für selbstständig Tätige Kindertagespflegepersonen gelten folgende Beträge:
Die Mindestbemessungsgröße für die Kranken- und Pflegeversicherung bleibt bei 1.096,67 €.
Beitragssätze und Mindestbeiträge:
Krankenversicherung ohne Krankengeldversicherung: 14,0 % = mindestens 153,53 €
Krankenversicherung mit Krankengeldversicherung: 14,6 % = mindestens 160,11 €.
Liegt das steuerpflichtige Einkommen über der Mindestbemessungsgröße, werden die Beiträge entsprechend prozentual errechnet. Zusätzlich werden die Zusatzbeiträge der Krankenkassen in Höhe von ca. 1,3% fällig. In der gesetzlichen Familien-Krankenversicherung kann mitversichert sein, wer nicht mehr als 470,00 € steuerpflichtiges Einkommen monatlich erzielt.
Der Beitragssatz für die Pflegeversicherung bleibt bei 3,05% (mit eigenen Kindern), steigt für Kinderlose auf 3,4%, d.h. 33,45 € bzw. 37,28 €.Die Rentenversicherung bleibt bei 18,6 %, der Mindestbeitrag beträgt 83,70 €.
Der Grundfreibetrag für die Einkommensteuer wird erhöht und liegt 2022 bei 9.984,00, bei zusammen veranlagten Verheirateten bei 19.968,00 €
2020 wurde die Kindertagespflege von rund 154.000 Kindern in Anspruch genommen. Das entspricht einem Zuwachs von 3,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Aufgrund steigender Kinderzahlen hat sich die durchschnittliche Anzahl von Kindern pro Kindertagespflegeperson leicht erhöht (plus 0,1). Sie lag bundesweit bei 3,9 Kindern je Kindertagespflegeperson.
92,1 Prozent der Kindertagespflegepersonen verfügten 2020 über einen Grundqualifizierungskurs in unterschiedlichem Stundenumfang. Davon wiesen 25,2 Prozent zusätzlich eine fachpädagogische Ausbildung auf. (Noch) keine tätigkeitsbezogene Qualifizierung hatten 2,2 Prozent der Kindertagespflegepersonen. Bei den Qualifizierungsniveaus bestehen weiterhin deutliche Unterschiede zwischen den Ländern. Gleichzeitig zeichnet sich die Gruppe der Kindertagespflegepersonen durch eine ausgeprägte Teilnahme an Fort- und Weiterbildung aus.
Weitere Ergebnisse zum Handlungsfeld finden sich im
Wir werden das Gute-Kita-Gesetz auf der Grundlage der Ergebnisse des Monitorings und Evaluation fortsetzen und bis Ende der Legislaturperiode gemeinsam mit den Ländern in ein Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards überführen. Dabei fokussieren wir auf Verbesserung der Betreuungsrelation, Sprachförderung und ein bedarfsgerechtes Ganztagsangebot.
Zum weiteren Ausbau von Kita-Plätzen soll ein Investitionsprogramm aufgelegt werden. Die Kindertagespflege wollen wir als Angebot der Kindertagesbetreuung weiterentwickeln und fördern und das Programm „Sprach-Kitas“ weiterentwickeln und verstetigen. Den fachlich fundierten Einsatz von digitalen Medien mit angemessener technischer Ausstattung in der frühkindlichen Bildung werden wir fördern und die Medienkompetenz stärken.( S. 95)
Am Stichtag, dem 01.03.2021, wurden 166.450 Kinder in Kindertagespflege betreut, davon waren 130.190 Kinder unter drei Jahre alt. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet das einen Rückgang von rund 4%. Insgesamt waren zum Stichtag 43.023 Kindertagespflegepersonen tätig.
Den Rückgang der in Kindertagespflege betreuten Kinder von 173.988 auf 166.450 sehen wir als Corona-Effekt. Der Stichtag 01.03.2021 liegt voll in der Corona-Pandemie-Zeit, so dass es nicht überrascht, dass die Zahl der betreuten Kinder etwas geringer ist. Eltern hatten Sorge, ihre Kinder in eine Tagespflegestelle zu bringen, andere konnten die Kinder zuhause betreuen. Das Bild ist aber keineswegs einheitlich. In den meisten Bundesländern ist die Zahl zurückgegangen, in NRW dagegen ist sie leicht gestiegen. Wir schätzen den leichten Rückgang als vorübergehenden Effekt ein, denn der Wunsch der Eltern nach qualifizierter Kinderbetreuung wird auch durch mehr Homeoffice nicht geringer.
Besorgniserregender ist der Rückgang der Zahl der Kindertagespflegepersonen von 44.782 in 2020 auf 43.023 in 2021. Auch hier gibt es Corona-bedingte Effekte, aber der Rückgang sieht in den Bundesländern sehr unterschiedlich aus. In manchen Bundesländern sind die Zahlen seit Jahren rückläufig, in anderen sind sie bis 2021 angestiegen. Manche Bundesländer, z.B. Brandenburg oder Hamburg, verzeichnen einen Rückgang von ca. 10 % der Kindertagepflegepersonen. Nordrhein-Westfalen bildet auch hier eine Ausnahme mit einem auf die Gesamtzahl bezogenen eher geringen Rückgang. Im Saarland, Sachsen-Anhalt oder Thüringen sind die Zahlen der Kindertagespflegepersonen so gering, dass auch einzelne regionale Effekte ausschlaggebend sein können.
Der Rückgang der Kindertagespflegepersonen in einigen Bundesländern ist – anders als bei der Zahl der Kinder – nicht nur ein Corona-Effekt. Hier spielen die sehr unterschiedlichen Rahmenbedingungen auf Landes- und Kreisebene eine Rolle. Wir hören von der Basis viele Berichte über schlechte Bezahlung, unzureichende Vertretungsregelungen und mangelnde Wertschätzung. Das kann in einem Kreis dafür sorgen, dass viele Kindertagespflegepersonen aufgeben. Im Nachbarkreis können gute Rahmenbedingen zu einer Zunahme oder zumindest zu Stabilität führen. Hier sind vor allem die öffentlichen Jugendhilfeträger (Kreise) zuständig und gefordert, für gute Rahmenbedingungen zu sorgen.
Die kurzfristigen Corona-Effekte hatte der Bundesverband für Kindertagespflege erwartet. Die längerfristigen Effekte unzureichender Rahmenbedingen in einigen Regionen sprechen wir seit Jahren an. Kernforderungen sind unter anderem eine bessere Vergütung, die Gleichstellung der Kindertagespflege mit der Kita, die unbeschränkte Gewährung des Wunsch- und Wahlrechts der Eltern, keine Schlechterstellung bei den Elternbeiträgen und die Stärkung der Personalsituation in der Fachberatung.
Mehr Statistik ist auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes zu finden.
Beim Corona-KiTa-Rat ist auch der Bundesverband für Kindertagespflege durch die Bundesvorsitzende, Inge Losch-Engler, vertreten. Anlässlich der Impf-Aktionswoche ruft der Corona-KiTa-Rat auch die Kindertagespflegepersonen auf, sich impfen zu lassen, um damit auch die Kinder zu schützen.
Lesen Sie den Aufruf hier.
Das Plakat dazu, auf dem auch der Bundesverband mit seinem Logo aufgeführt ist, kann hier zum Ausdrucken heruntergeladen werden.
In Verbindung mit ihrer Abmeldung aus dem KiTa-Register teilten einzelne Kindertagespflegepersonen mit, dass sie ihre Tätigkeit im Zuge der Coronapandemie aufgegeben haben. Als Gründe hierfür wurden unter anderem die auch in Pandemiezeiten sehr hohe Auslastung, ökonomischer Druck, das Erleben der selbstständigen Tätigkeit als „Einzelkämpferdasein“, die Anwendung von Schutz- und Hygienemaßnahmen, aber auch familiäre Belastungen, etwa durch Homeschooling eigener Kinder, angegeben.
Lesen Sie den gesamten Quartalsbericht hier.
Vertreterinnen und Vertreter von Bund und Ländern haben sich am 6. September 2021 im Vermittlungsausschuss auf Änderungen am Ganztagsförderungsgesetz geeinigt.
Der Bundesrat hatte das Gremium in seiner Plenarsitzung am 25. Juni 2021 angerufen. Die Länder hatten in ihrem Anrufungsbeschluss eine Reihe von Änderungen an dem vom Bundestag am 11. Juni verabschiedeten Gesetz gefordert, die die Finanzierung des einzuführenden Anspruches auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder betreffen.
Der Kompromiss sieht unter anderem vor, dass Finanzhilfen des Bundes auch für die Erhaltung bereits bestehender Betreuungsplätze und nicht nur für die Schaffung neuer Plätze gewährt werden. Außerdem beteiligt sich der Bund mit einer Quote von bis zu 70 Prozent am Finanzierungsanteil der Investitionskosten und nicht, wie ursprünglich vorgesehen, nur bis zu 50 Prozent. Neu vorgesehen sind außerdem Evaluationen der Investitionskosten und Betriebskosten in den Jahren 2027 und 2030, nach denen Mehr- und Minderbelastungen der Länder angemessen ausgeglichen werden.
Kern des Gesetzes ist die Einführung eines bedarfsunabhängigen Anspruchs auf Förderung in einer Tageseinrichtung von mindestens 8 Stunden. Dieser soll für jedes Kind ab der ersten Klassenstufe bis zum Beginn der fünften Klassenstufe gelten. Anspruchsberechtigt sind Kinder, die ab dem Schuljahr 2026/2027 die erste Klassenstufe besuchen. Der Anspruch soll dann schrittweise auf die folgenden Klassenstufen ausgeweitet werden, so dass ab dem Schuljahr 2029/2030 allen Schulkindern der ersten bis vierten Klassenstufe mindestens acht Stunden täglich Förderung in einer Tageseinrichtung zusteht.
Der Einigungsvorschlag wurde am 07. Semptember im Bundestag und heute im Bundesrat bestätigt. Nachdem der Bundespräsident das Gesetz unterzeichnet hat, kann es in Kraft treten.
Kinder mit ihren unterschiedlichen individuellen Bedürfnissen in ihrer Entwicklung zu begleiten und zu fördern ist Aufgabe und Motivation jeder Kindertagespflegeperson. Die Broschüre möchte einen Überblick zum Thema Inklusion geben. Hierbei wird zunächst auf den Inklusionsbegriff eingegangen. Darauf aufbauend werden die relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen dargestellt und Qualifizierungskonzepte zu diesem Thema einander gegenübergestellt. Eine Übersicht von Kompetenzen, die Kindertagespflegepersonen bzw. Fachberater*innen benötigen, um eine inklusiv ausgerichtete Kindertagespflege zu realisieren, vervollständigt die Broschüre.
Am 11.08.2021 fand der fünfte Fachpolitische Dialog mit Vertreter*innen aller im Bundestag vertretenen Parteien statt. Mit dabei waren Marcus Weinberg (CDU), Sönke Rix (SPD), Matthias Seestern-Pauli (FDP), Nina Stahr (B90/Grüne), Norbert Müller (die LINKE), Martin Reichardt (AfD). Alle haben betont, dass sich ihre Parteien mit der Kindertagespflege befassen, sie in der nächsten Legislaturperiode die Kindertagespflege voranbringen wollen und sich vor allem um Themen wie Vertretung, Vergütung u.a. kümmern werden. Vorgeschlagen wurde auch die Gründung eines "Runden Tisches" mit Vertreter*innen von Bund und Ländern, um regelmäßig über die Kindertagespflege zu beraten.
Weiterhin nahmen insgesamt 34 Kindertagespflegepersonen und Fachberater*innen teil und konnten ihre Fragen an die Politiker*innen richten.
Am Ende waren alle sehr zufrieden mit der Veranstaltung und bedankten sich beim Bundesverband für die Gelegenheit, miteinander ins Gespräch gekommen zu sein.
Ausgehend von der Bundestagung im April diesen Jahres hat sich eine Gruppe von Netzwerkerinnen mit der Frage beschäftigt, ob und wie unter Pandemiebedingungen die Rechte und der Schutz der Kinder im Blick behalten werden können. Ausgangspunkt der Diskussion war die zu der Zeit angedachte Testpflicht für Kita-Kinder.
Ergebnis dieser Diskussionen ist ein Schreiben, das die Umsetzung von Kinderrechten in Kitas betont und Verantwortungsträger*innen dazu
auffordert, die Kinderrechte als handlungsleitendes Prinzip und Grundlage aller Überlegungen für die Gestaltung der Arbeit in der Kita zu sehen – auch unter Pandemie-Bedingungen.
Lesen Sie das Schreiben des Netzwerks hier.
Datei-DownloadDer Bundesverband für Kindertagespflege hat zur diesjährigen Bundestagswahl allen im Bundestag vertretenen Parteien acht Fragen als Wahlprüfsteine zur Beantwortung vorgelegt, die die Kindertagespflege zum Inhalt haben.
Die Antworten werden, sobald sie eingegangen sind, an dieser Stelle veröffentlicht.
Die Wahlprüfsteine können Sie hier einsehen und herunterladen.
Die Grundlage für eine gute Betreuung, Bildung und Erziehung ist eine sichere Beziehung zur Kindertagespflegeperson. Dafür ist eine Eingewöhnungszeit in der Kindertagespflegestelle notwendig. Mit diesem Buch gehen wir zusammen durch diese Zeit.
Ab sofort kann das Bilderbuch gegen Übernahme der Versandkosten bestellt werden.
Auch unter Pandemie-Bedingungen haben Kindertagespflegepersonen und Fachberater*innen gezeigt: Kindertagespflege ist da! Mit vielen kreativen Ideen und Beiträgen in sozialen Medien haben sie Kreativität und Engagement gezeigt.
Dafür bedanken wir uns im Namen der Kindertagespflege sehr herzlich!
Das ist Ansporn für alle, die sich für die Kindertagespflege einsetzen und gute Bedingungen in der pädagogischen Praxis und für die Kinder in der Kindertagespflege jeden Tag aufs Neue schaffen.
Die nächste Aktionswoche findet vom 09.-15. Mai 2022 statt. Machen Sie (wieder) mit! Wir freuen uns auf Ihre Aktionen und Beiträge.
Viel Spaß beim Ansehen der Videos, Fotos und auch beim Lesen der Medienbeiträge, klicken Sie auf:
Am 22.04.2021 hat der Bundestag das Kinder- und Jugendlichenstärkungsgesetz beschlossen, das auch Änderungen im SGB VIII enthält. Für die Kindertagespflege sind einige wesentlichen Änderungen enthalten.
Heute, am 07.05.2021 hat auch der Bundesrat zugestimmt. Wenn das Gesetz vom Bundespräsidenten unterschrieben wurde, kann es umgehend in Kraft treten.
Änderungen, die die Kindertagespflege betreffen im Überblick (die fett markierten Passagen sind erst kürzlich in den ursprünglichen Entwurf aufgenommen worden):
- Durchgängig wird der Begriff „Tagespflege“ durch „Kindertagespflege“ ersetzt.
- § 8a (5) In Vereinbarungen mit Kindertagespflegepersonen, die Leistungen nach diesem Buch erbringen, ist sicherzustellen, dass diese bei Bekanntwerden gewichtiger Anhalts-punkte für die Gefährdung eines von ihnen betreuten Kindes eine Gefährdungseinschätzung vornehmen und dabei eine insoweit erfahrene Fachkraft beratend hinzuziehen. Die Erziehungsberechtigten sowie das Kind sind in die Gefährdungseinschätzung einzubeziehen, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes nicht in Frage gestellt wird. Absatz 4 Satz 2 und 3 gilt entsprechend.“
- § 22 Abs. 1 (bb) ergänzt: „Nutzen mehrere Kindertagespflegepersonen Räumlichkeiten gemeinsam, ist die vertragliche und pädagogische Zuordnung jedes einzelnen Kindes zu einer bestimmten Kindertagespflegeperson zu gewährleisten. Eine gegenseitige kurzzeitige Vertretung der Kindertagespflegepersonen aus einem gewichtigen Grund steht dem nicht entgegen.“
- § 22 Abs. 2 (cc) ergänzt: „Hierzu sollen sie die Erziehungs-berechtigten einbeziehen und mit dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe und anderen Personen, Diensten oder Einrichtungen, die bei der Leistungserbringung für das Kind tätig werden, zusammenarbeiten. Sofern Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam gefördert werden, arbeiten die Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege und der Träger der öffentlichen Jugendhilfe mit anderen beteiligten Rehabilitationsträgern zusammen.“
- § 23 Abs. 2 (bb): In Nummer 3 wird nach den Wörtern „Beiträge zu einer“ das Wort „angemessenen“ eingefügt
- § 27 Abs. 2 Satz 3: „Unterschiedliche Hilfearten können miteinander kombiniert werden, sofern dies dem erzieherischen Bedarf des Kin-des oder Jugendlichen im Einzelfall entspricht.“ Das bedeutet, dass nun auch die Familienpflege/Kindertagespflege nach § 32 Satz 2 mit anderen Hilfen kombiniert werden kann.
- § 87 a: „(1) Für die Erteilung der Pflegeerlaubnis nach § 43 sowie für deren Rücknahme und Widerruf ist der örtliche Träger zuständig, in dessen Bereich die Kindertagespflegeperson ihre Tätigkeit ausübt. Ist die Kindertagespflegeperson im Zuständigkeitsbereich mehrerer örtlicher Träger tätig, ist der örtliche Träger zuständig, in dessen Bereich die Kindertagespflegeperson ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Für die Erteilung der Pflegeerlaubnis nach § 44 sowie für deren Rücknahme und Widerruf ist der örtliche Träger zuständig, in dessen Bereich die Pflegeperson ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat“.
Weitere Informationen sowie Begründungen und Ausführungen dazu finden Sie beim Deutschen Bundestag.
Der Tag der Kindertagespflege im Online-Format war ein voller Erfolg! Rund 500 Personen nahmen begeistert von Anfang bis Ende an der Veranstaltung teil, wie die Umfragen zeigten. Der Nutzen für die eigene Praxis wurde als sehr groß bezeichnet und fast alle meinten, online wäre ein gute Möglichkeit gewesen, daran teilzunehmen.
Die Vorträge und weiterführendes Material finden Sie demnächst hier.
Das OVG Münster hat einen Eilantrag einer Mutter abgelehnt, die sich gegen die Aufhebung der ihr im Januar 2018 erteilten Erlaubnis zur Kindertagespflege gewandt hatte.
Der Aufhebung vorausgegangen war die Meldung der Eltern eines von der Tagespflegeperson betreuten Kleinkindes, wonach dieses berichtet habe, während der Betreuungszeit, zu der keine weiteren Kinder oder sonstigen Personen anwesend waren, von der Tagespflegeperson auf den Hinterkopf und das Gesäß geschlagen worden zu sein. Die Eltern des Kindes hatten zuvor bereits Strafanzeige bei der Polizei erstattet. Das Ermittlungsverfahren ist bisher nicht abgeschlossen. Die Antragstellerin bestreitet die Vorwürfe. Der daraufhin beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gestellte Eilantrag blieb erfolglos.
Die dagegen gerichtete Beschwerde hatte keinen Erfolg.
Der 12. Senat hat zur Begründung ausgeführt, dass die Aufhebung der Tagespflegeerlaubnis nicht offensichtlich rechtswidrig sei und die Folgenabwägung zum Nachteil der Antragstellerin ausfalle. Zwar sei es nicht bei jeglichem Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung gerechtfertigt, die grundrechtlich geschützte Berufsfreiheit und die existenzielle Bedeutung für die Tagespflegeperson gegenüber dem öffentlichen Interesse an einem wirksamen Kinderschutz zurücktreten zu lassen. Vielmehr seien die Gegebenheiten des Einzelfalls in die Gewichtung mit einzubeziehen, wie etwa die Schwere des Vorwurfs sowie ein hinreichend konkretisiertes Vorliegen des Vorwurfs. Danach falle hier die Abwägung zu Lasten der Tagespflegeperson aus. Das betroffene Kind habe den Vorwurf nicht unerheblicher körperlicher Übergriffe zweimal gegenüber den Eltern geschildert. Die Eltern hätten zudem bei ihrem Kind eine Verhaltensänderung festgestellt und sich zur Erstattung einer Strafanzeige bei der Polizei entschlossen. Die dort abgegebene Sachverhaltsschilderung unterliege im derzeitigen Verfahrensstand hinsichtlich ihrer Glaubhaftigkeit keinen grundlegenden Bedenken.
Der Beschluss ist unanfechtbar.
Quelle: Pressemitteilung des OVG Münster v. 23.03.2021
Aktenzeichen:12 B 62/2112 B
Wir freuen uns sehr, Ihnen unseren Imagefilm „Dein erster Tag“ präsentieren zu können. Dieser wurde im Rahmen des Projektes zur Beratung und Begleitung der Umsetzung des QHB und des Bundesprogramms ProKindertagespflege erstellt und ist somit vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Der Film gibt einen authentischen Einblick in den Alltag einer Kindertagespflegestelle und verdeutlicht somit sehr anschaulich, dass es sich bei der Kindertagespflege um eine qualifizierte, flexible und familienähnliche Betreuungsform handelt. Der Film ist in Zusammenarbeit mit dem Berliner Sozialunternehmen Studio 2B (www.studio2b.de ; www.deinerstertag.de) entstanden. Er ist im 360° Format gedreht. Somit kann der*die Betrachter*in den Blick in alle Richtungen schweifen lassen, indem sie*er mit der Maus, dem Touchscreen oder auch dem einfachen Schwenken des Gerätes die Perspektiven des Bildes selbst steuert. Der Film ist online verfügbar. Probieren Sie es einfach mal aus. Wir wünschen viel Spaß beim Anschauen!
Die geltende Berufskrankheitenliste (Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung) enthält unter der Nr. 3101 die Bezeichnung "Infektionskrankheiten"; dies schließt auch eine Erkrankung durch Covid-19 ein. Die Berufskrankheit gilt allerdings nicht uneingeschränkt, sondern ist auf bestimmte Berufs- und Tätigkeitsfelder beschränkt. Nach der Definition in der Verordnung ist Voraussetzung, dass der Versicherte "im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium tätig oder durch eine andere Tätigkeit der Infektionsgefahr in ähnlichem Maße besonders ausgesetzt war."
Das könnte also auch für Kindertagespflegepersonen gelten.
Der Bundesverband hatte auf dieses Problem bereits vor einigen Monaten mit einem Schreiben an die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienste und Wohlfahrtspflege - BGW - aufmerksam gemacht.
Lesen Sie hier mehr.
Wie in jedem Jahr werden zum 01.01.2021 wieder die Rechengrößen für die Sozialversicherungsbeiträge und der Grundfreibetrag für die Einkommensteuer angepasst. Es gelten dann für selbstständig Tätige Kindertagespflegepersonen folgende Beträge:
Die Mindestbemessungsgröße für die Kranken- und Pflegeversicherung: 1.096,67 €.
Beitragssätze und Mindestbeiträge:
Krankenversicherung ohne Krankentagegeldversicherung: 14,0 % = mindestens 153,53 €
Krankenversicherung mit Krankentagegeldversicherung: 14,6 % = mindestens 160,11 €.
Liegt das steuerpflichtige Einkommen über der Mindestbemessungsgröße, werden die Beiträge entsprechend prozentual errechnet. Zusätzlich werden die Zusatzbeiträge der Krankenkassen in Höhe von ca. 1,3% fällig.
In der gesetzlichen Familien-Krankenversicherung kann mitversichert sein, wer nicht mehr als 470,00 € steuerpflichtiges Einkommen monatlich erzielt.
Pflegeversicherung: 3,05% (mit eigenen Kindern) bzw. 3,3% (ohne eigene Kinder), d.h. 33,45 € bzw. 36,19 €.
Rentenversicherung: 18,6 %, Mindestbeitrag: 83,70 €
Der Grundfreibetrag für die Einkommensteuer liegt 2020 bei 9.744,00, bei zusammen veranlagten Verheirateten bei 19.488,00 €
Betreut eine Tagespflegeperson die Kinder in der privaten Wohnung, obwohl diese Räumlichkeiten zur Kinderbetreuung nicht genehmigt sind, so stellt dies eine Pflichtverletzung dar. Jedoch rechtfertigt der einmalige Verstoß keine Aufhebung der Erlaubnis zur Kindertagespflege. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde einer Tagesmutter im Juli 2020 mit sofortiger Wirkung die Erlaubnis zur Kindertagespflege entzogen. Hintergrund dessen war der Vorwurf, dass sie an mehreren Tagen die zu betreuenden Kinder entgegen der Genehmigung nicht in der Großtagespflegestelle betreut haben soll, sondern in ihrer Privatwohnung. Gegen die sofortige Entziehung der Erlaubnis richtete sich der Eilantrag der Tagesmutter.
Verwaltungsgericht wies Eilantrag zurück
Das Verwaltungsgericht Hannover wies den Eilantrag zurück. Die wiederholte Betreuung der ihr anvertrauten Kinder in nicht genehmigten Räumen rechtfertige die sofortige Entziehung der Erlaubnis zur Kindertagespflege. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Beschwerde der Tagesmutter.
Oberverwaltungsgericht verneint Rechtmäßigkeit der Erlaubnisentziehung
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschied zu Gunsten der Tagesmutter und gab daher dem Eilantrag statt. Es hielt nur eine einmalige eine Betreuung der Tageskinder in der Privatwohnung der Tagesmutter für belegt. Vor diesem Hintergrund sei die Entziehung der Erlaubnis zur Kindertagespflege rechtswidrig. Zwar stelle die Betreuung der Tageskinder in anderen als den genehmigten Räumlichkeiten einen Verstoß gegen die aus der Tätigkeit als Tagespflegeperson folgenden Pflichten dar. Ein einmaliger Verstoß stelle aber noch keine derart schwerwiegende Pflichtverletzung dar, die eine Aufhebung der Tagespflegeerlaubnis rechtfertigen könne. Ein solcher Verstoß lasse nicht den Schluss auf mangelnde Sorgfalt im Umgang mit den Kindern zu.
Entzug der Tagespflegeerlaubnis bei wiederholten Verstößen
Zweifel an der Eignung einer Tagespflegeperson können jedoch dann begründet sein, so das Oberverwaltungsgericht, wenn sie sich wiederholt über die räumliche Beschränkung der ihr erteilten Tagespflegeerlaubnis hinwegsetzt.
Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 09.10.2020 - 10 ME 199/20 -
Quelle: Oberverwaltungsgericht Lüneburg, ra-online (vt/rb)
Angestoßen von Falschmeldungen im Netz erreichen die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung vermehrt Anfragen zu den Tragezeiten von Mund-Nase-Bedeckungen bei der Arbeit und in der Schule. Besonders viele Fragen kommen aus dem Bereich der Schulen und der Elternschaft. Die anfragenden Personen beziehen sich auf vermeintliche Veröffentlichungen des Spitzenverbandes der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV).
Hiermit möchten wir klarstellen:
Die DGUV ist nicht Verfasserin der ihr zugeschriebenen Veröffentlichung mit dem Titel: „Gefährdung durch die Verwendung eines [sic!] Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) bei Kindern und Jugendlichen“
Die DGUV hat das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen an Schulen nicht verboten.
Die DGUV hat nicht behauptet, dass Lehrenden oder anderen Verantwortlichen ein Haftungsrisiko drohe.
Um die Sachverhalte klarzustellen, haben wir zwei Pressemitteilungen herausgegeben:
Zu Mund-Nase-Bedeckungen, unseren Empfehlungen und deren Rechtscharakter: https://www.dguv.de/de/mediencenter/pm/pressemitteilung_411780.jsp
Zur Frage der Haftung: https://www.dguv.de/de/mediencenter/pm/pressemitteilung_412353.jsp
Gegen die Urheber der entsprechenden Falschmeldungen haben wir rechtliche Schritte eingeleitet.
Sollten Sie Fragen hierzu haben, stehen wir gern zu Ihrer Verfügung. Falls Sie Anfragen von verunsicherten Eltern und Lehrkräften erreichen, können Sie gern auf die Pressestelle der DGUV verweisen: presse@dguv.de.
Unter dem Oberthema: "Flächendeckenden Lockdown bei Kitas unbedingt verhindern" tagte am 28.10.2020 die Kinderkommission des Deutschen Bundestages. Heiko Krause, Bundesgeschäftsführer des Bundesverbandes Kindertagespflege, kam umfänglich zu Wort.
Unter anderem machte Heiko Krause auf mögliche Folgen unseres veränderten Lebens auf die kindliche Entwicklung aufmerksam. Außerdem betonte er die wichtige Rolle, die die Kindertagespflege in der Zeit der Pandemie einnimmt und wie sie genutzt werden kann.
Lesen Sie hier mehr und sehen Sie sich die gesamte Sitzung im Parlamentsfernsehen an.
Am 01.03.2020 waren über 2.600 Kinder im Alter bis drei Jahre mehr als im Vorjahr in Kindertagespflege, auch die Anzahl der 3-6jährigen stieg um über 1.600. Insgesamt wurden 173.988 Kinder von 44.782 Kindertagespflegepersonen betreut. Diese Anzahl ist dagegen kaum gestiegen. Allerdings ist die Anzahl der Großtagespflegestellen um 400 auf 4.482 angewachsen.
Bei allen Werten, die zum 01.03. erhoben wurden, ist allerdings zu bedenken, dass diese das Bild vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie widerspiegelt. Welche Auswirkungen diese auf die Anzahl von Kindern und Kindertagespflegepersonen haben wird, ist noch nicht absehbar.
Mehr Statistik ist auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes zu finden.
Wie wird man Kindertagespflegeperson? Wo findet man Beratung auf dem Weg in die Kindertagespflege und was bedeutet eigentlich QHB? Unter dem Titel „Mein Weg zur Kindertagespflegeperson“ ist dazu im Bundesprogramm „ProKindertagespflege: Wo Bildung für die Kleinsten beginnt“ ein neues Minibüchlein erschienen.
„Mein Weg zur Kindertagespflegeperson“ greift die Qualifizierung nach dem Qualifizierungshandbuch (QHB) für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern unter drei Jahren auf. Anschaulich und informativ zeichnet es den Weg einer Quereinsteigerin in die Kindertagespflege nach. Thematisiert werden die Schritte von den ersten Berührungspunkten mit der Kindertagespflege, über die Beratung durch das Jugendamt bis hin zur Qualifizierung nach dem QHB und schließlich die Eröffnung einer eigenen Kindertagespflegestelle.
Es kann kostenfrei über den Publikationsversand der Bundesregierung bestellt werden:
Tel.: 030 182722721
Fax: 030 18102722721
E-Mail: publikationen@bundesregierung.de
Auf Initiative von Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey hat am 31. August erstmals der Corona-KiTa-Rat getagt. Die Runde besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Bundesländer, von Kommunen, Kita-Trägern, Gewerkschaften, dem Bundesverband für Kindertagespflege und der Bundeselternvertretung. Gemeinsam soll der Rat den Regelbetrieb in den Kindertagesstätten begleiten, die Entwicklungen bundesweit bewerten sowie Beispiele der guten Praxis und Lösungen austauschen.
Lesen Sie hier die Pressemitteilung.
Die Förderung ist als Anschubfinanzierung für neue Plätze in der betrieblichen Kinderbetreuung konzipiert. Gefördert werden neue Plätze in der betrieblichen Kindertagesbetreuung, Kindertagespflege, Betreuung in Ausnahmefällen und Ferienbetreuung.
Das Förderprogramm richtet sich an Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland und regt insbesondere die Kooperation von kleinen und mittleren Unternehmen an. Die Zusammenarbeit mit öffentlichen, gemeinnützigen oder privat-gewerblichen Trägern von Kinderbetreuungsangeboten ist möglich und entlastet Unternehmen bei der Organisation ihrer Kinderbetreuungsplätze.
Den Förderantrag stellen die Träger des Betreuungsangebots. Das können die Unternehmen selbst sein oder die Anbieter der Betreuungsplätze, mit denen die Unternehmen kooperieren. Weitere Informationen zum Förderprogramm und zum Förderantrag finden Sie hier.
Die Mitgliederversammlung hat am 21.08./22.08.2020 stattgefunden. Es wurde ein neuer Vorstand gewählt (von li nach re): Gabriele Stein (Beisitzerin), Inge Losch-Engler (Bundesvorsitzende), Anne Mader (stellv.Vorsitzende), Ralf Kohlberger (Beisitzer), Johanna Meißner (stellv.Vorsitzende), Isgard Rhein (Beisitzerin), urlaubsbedingt fehlt Bettina Konrath(Beisitzerin) auf dem Bild. Herzlichen Glückwunsch!
Die Regelungen zu Schließung oder Offenhaltung von Kindertagespflegestellen im Zuge der Corona-Pandamie waren in den Bundesländern höchst unterschiedlich und wenig transparent. Für die befürchtete 2. Welle mahnt die Bundesvorsitzende Inge Losch-Engler an, entsprechende Vorbereitungen rechtzeitig zu treffen.
Lesen Sie dazu die Pressemitteilung.
Datei-DownloadKindertagespflegepersonen, die Kontakt mit infizierten Personen hatten, selbst aber (noch) keine Symptome einer Erkrankung zeigen (asymptomatische Kontaktpersonen), können sich beim Gesundheitsamt oder einer beauftragten Stelle kostenfrei testen lassen. Dies hat das Bundesgesundheitsministerium in einer Verordnung erlassen und bekannt gegeben.
Die gesamte Verordnung finden Sie hier.
Der Bundesverband hat eine kurze Blitzumfrage unter 371 Jugendämtern und 106 Mitgliedsorganisationen durchgeführt. Dabei sollte eingeschätzt werden, wie viele Kindertagespflegepersonen wegen des Infektionsrisikos durch das Coronavirus eventuell ihre Tätigkeit aufgeben werden. Kindertagespflegepersonen, die über 60 Jahre alt sind oder Vorerkrankungen haben und damit selbst einer Risikogruppe angehören, haben solche Überlegungen angestellt. Auch Kindertagespflegepersonen, in deren Haushalt ein Familienangehöriger lebt, der einer Risikogruppe angehört, sind in der letzten Zeit unsicher geworden, was ihre Perspektive in der Kindertagespflege angeht.
Über 50 % der Befragten haben innerhalb weniger Tage geantwortet. Für diese Unterstützung bedanken wir uns sehr!
Sollte die Schätzung so eintreten, wären über 10.000 Betreuungsplätze in den nächsten Monaten gefährdet und mehr als 2.500 Kindertagespflegepersonen ohne berufliche Tätigkeit. Wir sehen hier einen dringenden Handlungsbedarf. Zu bedenken ist: Die aktuelle Diskussion hat sich dahingehend geändert, dass das Robert Koch Institut die Risikogruppe neu definiert hat: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogruppen.html Nach wie vor bleibt die Unsicherheit der Finanzierung, für diejenigen, die zu einer nachweislichen Risikogruppe gehören.
Hier können Sie das zusammengefasste Ergebnis der Befragung auf zwei Seiten lesen:
Der Bund investiert weiterhin stark in den Ausbau der Kindertagesbetreuung. Das Bundeskabinett hat heute im Rahmen des Konjunkturpaketes beschlossen, zusätzlich eine Milliarde Euro für die Jahre 2020 und 2021 bereitzustellen.
Damit ist die Schaffung von 90.000 neuen Betreuungsplätzen in Kitas und der Kindertagespflege möglich. Die Mittel können aber auch für Umbaumaßnahmen und für Investitionen in neue Hygiene- und Raumkonzepte verwendet werden, die aufgrund der Corona-Pandemie notwendig sind.
Lesen Sie mehr in der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Die Aktionswoche Kindertagespflege hat stattgefunden - diesmal ganz anders als bisher. Kindertagespflegepersonen haben auf die Kindertagespflege aufmerksam gemacht, in dem sie Fotos und Videos unter #GutBetreutInKindertagespflege in den sozialen Medien verbreitet haben. Auch Bastelangebote und kleine Geschenke zum Mitnehmen wurden in eigens dafür aufgestellten Kisten bereitgestellt, an den Zaun gehängt usw. Fachberatungsstellen haben Online-Informationsveranstaltungen und Telefonsprechstunden angeboten.
Auf facebook sind 54 Einträge unter #GutBetreutInKindertagespflege eingestellt worden, bei Instagram gibt es 42 Fotos und Videos unter diesem Hashtag anzusehen.
Die Grußworte und Videobotschaften der Bundesministerin und der Landesminister*innen können Sie hier ansehen.
Wir danken Ihnen sehr, dass Sie so kreativ mitgemacht haben! Und wir hoffen, dass Sie im nächsten Jahr bei der Aktionswoche 2021 voraussichtlich vom 03.05.-08.05.2021 (wieder) dabei sein werden.
Als Bundesverband für Kindertagespflege begrüßen wir die Debatte um die schrittweise Öffnung von Kindertagesbetreuung. Auch die Kindertagespflege ist als wichtiger Bestandteil der Kindertagesbetreuung - insbesondere von Kindern bis drei Jahre – in die Debatte einzubeziehen.
Die Öffnung von Kindertagespflegestellen muss unter Berücksichtigung der Aspekte des Kindeswohls, des Infektionsschutzes und der finanziellen Absicherung von Kindertagespflegepersonen erfolgen. Lesen Sie die gesamte Stellungnahme hier.
Heute startet die dritte bundesweite Aktionswoche Kindertagespflege.
Die Bundesfamilienministerin Franziska Giffey und die Landesminister*innen, die für Familien und Jugend zuständig sind, Susanne Eisenmann (Baden-Württemberg), Carolina Trautner (Bayern), Sandra Scheeres (Berlin), Melanie Leonhard (Hamburg), Kai Klose (Hessen), Stefanie Drese (Mecklenburg-Vorpommern), Joachim Stamp (NRW), Monika Bachmann (Saarland), Christian Piwarz (Sachsen) und Heiner Garg (Schleswig-Holstein) haben ihre Grußworte an den Bundesverband geschickt. Lesen und sehen Sie sie hier.
Wegen der aktuellen Situation finden viele Aktionen anders als gewohnt statt: Anstelle von Veranstaltungen mit vielen Menschen gibt es Videobotschaften, Fotos, Telefonsprechstunden, Plakataktionen und vieles mehr.
Bitte dokumentieren Sie Ihre Aktion und stellen Sie sie in den sozialen Medien wie facebook, instagram usw. mit dem Hashtag #GutBetreutInKindertagespflege ein. So werden sie gleich gefunden. Sie können uns auch gerne ihren Beitrag per Mail schicken. Wir sorgen dann dafür, dass er veröffentlicht wird.
Auch freuen wir uns über die Zusendung von Presse- und Medienreaktionen aus ihrer Region.
Machen Sie mit, machen Sie Kindertagespflege bekannt!
Wir wünschen Ihnen viel Freude und Erfolg mit Ihrer Aktion!
Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) hat in einer Ergänzung ihrer Hinweise am 5. Mai klargestellt, dass auch Kindertagespflegepersonen für die Förderung nach dem Sozialdienstleister-Einsatz-Ge
Infolge erster Lockerungen von behördlich angeordneten Coronavirus-Schutzmaßnahmen und der damit einhergehenden Öffnung von Arbeitsstätten droht eine Situation, in der gesundheitlich besonders gefährdete Beschäftigte allein aus Angst vor Verdienstausfall ihre Arbeit in den Betrieben wieder aufnehmen und sich damit in Lebensgefahr begeben. Nach aktueller Rechtslage können Risikogruppen zwar der Beschäftigung fernbleiben, haben jedoch keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Der Paritätische fordert daher für alle besonders gefährdeten Beschäftigten ein Überbrückungsgeld, orientiert an den Regelungen zum Kurzarbeitergeld.
Lesen Sie hier die Pressemitteilung.
Die Deutsche Liga für das Kind hat in einer Stellungnahme auf das Problem der zunehmenden Kindeswohlgefährdung in der aktuellen Situation hingewiesen. Durch die Schließung von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Schulen sind Eltern zunehmend durch die Betreuung ihrer Kinder belastet, was zu vermehrten Fällen von Kindeswohlgefährdung führen kann.
Datei-DownloadWenn die Kinder (wieder) in die Kindertagespflegestelle kommen, sollten einige Überlegungen zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus und zur Organisation des Alltags und der Praxis in der Kindertagespflegestelle angestellt werden:
Wir haben einige Tipps und Hinweise für Eltern, für Kindertagespflegepersonen und für den pädagogischen Alltag vor allem mit jungen Kindern zusammengestellt.
- Anregungen für Kindertagespflegepersonen
- Tipps für den pädagogischen Alltag
- Hinweise für Eltern
Sie finden sie unter den FAQs auf unserer Corona-Seite.
Sie können sie auch zusammengefasst hier herunterladen.
Uns ist daran gelegen, diese Sammlung mit guten handhabbaren Tipps zu erweitern, daher freuen wir uns über Ihre Ideen. Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an! So können wir diese Sammlung noch weiter vervollständigen.
Datei-DownloadIn einem Gespräch mit dem BMFSFJ haben wir erfahren, dass die Bundesregierung in jedem Fall dafür sorgen will, dass die Einkünfte der Kindertagespflegepersonen weiterstgehend gesichert sind! Das gilt auch, wenn wegen der behördlichen Anordnung derzeit keine oder nur wenige Kinder betreut werden können. Leider können wir heute noch nicht mehr sagen, weitere Informationen werden morgen veröffentlicht.
Auch telefonisch oder per mail können wir keine weiteren Aussagen machen, aber wir sind sehr optimistisch!
Sobald die Bundestagsdrucksache dazu morgen veröffentlicht ist, werden wir sie weitergeben.
Bleiben Sie gesund!
In dieser ungewöhnlichen Zeit müssen ungewöhnliche Maßnahmen getroffen werden.
Die Kitas und Schulen sind geschlossen - wie steht es mit der Kindertagespflege?
In einigen Bundesländern sind auch die Kindertagespflegestellen mit eingeschlossen, andere Bundesländer nutzen Kindertagespflegestellen, um Kinder von Eltern, die in wichtigen Berufen tätig sind, zusätzlich betreuen zu lassen.
Am 18.03.2020 hat die Landesregierung NRW bekannt gegeben, dass die Geldleistung weitergezahlt wird, auch wenn weniger oder gar kein Kind betreut wird. Mehr Informationen finden Sie in der Pressemitteilung.
Auf der neuen Sonderseite unserer Homepage, die derzeit im Aufbau ist, versuchen wir, die Regelungen, die in den einzelnen Bundesländern getroffen werden, zu bündeln und so umfassend wie möglich über die aktuelle Situation zu berichten.
Wenn Sie mit Ihren Informationen über die Situation bei Ihnen vor Ort dazu beitragen können, sind wir dafür sehr dankbar. Bitte schicken Sie uns eine Mail an info@bvktp.de oder an gerszonowicz@bvktp.de
Auch wenn Sie Fragen haben schicken Sie uns bitte eine Mail. Wir antworten umgehend oder rufen Sie an, wenn Sie uns Ihre Telefonnummer mitteilen. Unser Büro ist derzeit nicht immer besetzt. Dafür bitten wir um Verständnis.
Ein wichtiges und immer wieder kontrovers diskutiertes Thema ist die persönliche Zuordnung von
Kindern in der Großtagespflege. Im SGB VIII ist dazu keine Regelung getroffen. Es stellen sich
gravierende Fragen hinsichtlich der Möglichkeiten der Vertretung. Die Spannweite reicht dabei von
der Auffassung, dass eine Vertretung auch kurzfristig nicht möglich ist, bis hin zu mehreren Tagen
oder Schichtdienst-Modellen.
Gemeinsam mit dem Landesverband Bayern möchten wir diese Thematik sowohl aus
pädagogischer als auch aus rechtlicher Perspektive aufarbeiten und haben dazu zwei anerkannte
Experten angesprochen: Prof. Dr. Gabriel Schoyerer und Prof. Dr. Reinhard Wiesner.
Um die für den Bundesverband und die Mitgliedsvereine äußerst wichtige Expertise zu finanzieren,
wäre noch eine Summe von ca. 4.000 Euro nötig. Dieses Geld wollen wir versuchen, durch
Spenden einzuwerben.
Den ausführlicheren Spendenaufruf können Sie hier lesen.
Unter dem Stichwort „Expertise Schoyerer-Wiesner“ bitten wir um eine zweckgebundene
Spende auf folgendes Konto:
Bank für Kirche und Diakonie
IBAN: DE06 3506 0190 1565 8410 21
BIC: GENODED1DKD
Vielen Dank!
Datei-Download
Ab sofort müssen Kinder ab einem Jahr gegen Masern geimpft sein, wenn sie in der Kindertagespflege betreut werden sollen. Kinder im Säuglingsalter, die noch zu jung sind und Kinder, die aus gesundheitlichen gründen nicht geimpft werden können, sind von der Impfpflicht ausgenommen.
Kindertagespflegepersonen müssen ebenfalls einen ausreichenden Masernschutz nachweisen. Auch für sie gilt, dass sie nicht geimpft sein müssen, wenn gesundheitliche Gründe dagegen sprechen.
Mehr Informationen, den gesamten Gesetzestext mit Begründungen und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf unserer Homepage.
Die Betreuung eines einjährigen Kindes in einer Großtagespflegestelle, in der neben der Mutter des Kindes eine zweite Tagespflegeperson tätig ist, schließt die Förderung nicht von vornherein aus, wenn das Kind rechtlich und tatsächlich ausschließlich dieser anderen Tagespflegeperson zugewiesen ist. Dies hat das Oberverwaltungsgericht mit nunmehr bekanntgegebenem Eilbeschluss vom 29. Januar 2020 entschieden.
Nachdem dem Jugendamt der Stadt Bielefeld bekannt geworden war, dass die Mutter des in einer Großtagespflege geförderten Kindes in gemeinsam genutzten Räumlichkeiten gleichfalls als Tagespflegeperson tätig war, hob sie ihren gegenüber den Eltern des betreuten Kindes ausgesprochenen Bewilligungsbescheid über die Förderung der Tagespflege bezogen auf die gewählte Tagespflegeperson unter Anordnung der sofortigen Vollziehung auf. Den dagegen gerichteten Eilantrag der Antragsteller lehnte das Verwaltungsgericht Minden ab; es sah die vereinbarte Betreuung des Kindes durch die Kollegin der Mutter als Scheingeschäft an. Die hiergegen eingelegte Beschwerde hatte Erfolg.
Zur Begründung seiner Entscheidung hat der 12. Senat ausgeführt: Kindertagespflege werde zwar regelmäßig durch nicht selbst sorgeberechtigte Tagespflegepersonen erbracht. Die Abwesenheit der Personensorgeberechtigten sei aber nicht zwingende Voraussetzung für eine Förderfähigkeit. Der personenbezogene und familienähnliche Charakter der Kindertagespflege bleibe in einer Großtagespflege unberührt. Nach den gesetzlichen Vorgaben liege eine Großtagespflege nur dann vor, wenn eine vertragliche und pädagogische Zuordnung des einzelnen Kindes zu einer bestimmten Tagespflegeperson gewährleistet sei. Diese Zuordnung sei bei professionellem Berufsverständnis - trotz der zweifellos bestehenden besonderen Bindungdes Kindes zu seiner Mutter - auch dann ohne weiteres möglich, wenn die Kindesmutter als weitere Tagespflegeperson für andere Kinder in denselben Räumlichkeiten tätig sei. Die Prüfung und Überwachung der entsprechenden Zuordnung sei Sache des jeweiligen Jugendamtes.
Der Beschluss ist unanfechtbar.
Aktenzeichen: 12 B 655/19 (I. Instanz VG Minden 6 L 430/19)
Nun schon zum dritten Mal startet die bundesweite Aktionswoche Kindertagespflege, in diesem Jahr vom 11. - 16. Mai 2020. Ab sofort können Sie Ihre Aktion auf unserer Online-Plattform selbst eintragen, Materialien wie Plakate und Flyer von unserer Homepage herunterladen und weitere Materialien bestellen. Machen Sie mit!
Lassen Sie Ihren Ideen freien Lauf: Ob es ein Tag der offenen Tür sein wird, eine Aktion im Stadtteil oder auf dem Dorfplatz, eine Presseaktion oder eine Fachveranstaltung - alles, was dazu beiträgt, die Kindertagespflege bekannt zu machen, ist herzlich willkommen. Wir sind gespannt darauf.
Um einen Eindruck von der letzten Aktionswoche zu bekommen, sehen Sie sich unsere Dokumentation an.
Der Bundesverband für Kindertagespflege hat am 23.10.2019 einen Fachpolitischen Dialog mit vier Abgeordneten des Deutschen Bundestages zu Themen und Belangen der Kindertagespflege veranstaltet.
Eingeladen waren Sönke Rix (SPD), Maik Beermann (CDU), Matthias Seestern-Pauly (FDP) und Norbert Müller (Linke) um mit Vertreterinnen und Vertretern der Kindertagespflege, Mitgliedern des Vorstandes des Bundesverbandes und weiteren Interessierten über Themen wie Vergütung, Rentenversicherung, Mieten für Räumlichkeiten sowie den Ausbau der Kindertagespflege zu sprechen.
Danach gefragt, was die jeweiligen Parteien in der aktuellen Legislaturperiode für die Kindertagespflege tun wollen, antworteten die Abgeordneten mit kleinen Statements. Sie können diese über unseren Youtube-Kanal ansehen.
Vom 6. -12. Mai 2019 startet zum zweiten Mal die Aktionswoche des Bundesverbandes für Kindertagespflege unter dem Motto „Gut betreut in Kindertagespflege“. In ganz Deutschland werden Kindertagespflegepersonen ihre Räume öffnen und ihre Arbeit präsentieren. Auch Fachberater*innen, Jugendämter und freie Träger werden verschiedene Aktionen durchführen und Veranstaltungen anbieten. Ziel ist es, die Kindertagespflege bekannter zu machen und die Arbeit der Tagesmütter und Tagesväter vorzustellen. Alle Aktionen werden auf der Homepage des Bundesverbandes unter Aktionswoche dokumentiert. In der beiliegenden Presseerklärung finden Sie weitere Informationen sowie ein Foto, auf dem Bundesvorsitzende Inge Losch-Engler und Bundesgeschäftsführer Heiko Krause zwei Großplakate zur Aktionswoche symbolisch anbringen.
Sehen Sie hier die Enthüllung des Plakats im Video
Datei-Download
Jugendämter müssen selbstständigen Tagesmüttern und -vätern die Hälfte ihrer Aufwendungen für eine freiwillige gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung erstatten und dürfen sie nicht um Aufwendungen für Beitragsanteile kürzen, die rechnerisch auf die im Rahmen der Beitragsbemessung angerechneten Einnahmen ihres Ehe- oder Lebenspartners zurückzuführen sind. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.
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