Krankenversicherung
Der Beitragssatz für nebenberuflich selbstständig Tätige bleibt bei 14,0 %, für hauptberuflich Selbstständige bei 14,6 %. Dazu kommt der Zusatzbeitrag, den die Krankenkassen selbst erheben dürfen. Er beträgt ca. 1 %.
Bis zu einem steuerpflichtigen Einkommen von monatlich 435,00 € (also nach Abzug der Betriebskostenpauschale bzw. der nachgewiesenen Betriebsausgaben) ist es für Verheiratete möglich, in der Familienversicherung des Partners/der Partnerin zu verbleiben, der/die gesetzlich versichert ist. Für angestellte Kindertagespflegepersonen gilt nach wie vor die Einkommensgrenze von 450,00 €.
Bei einem steuerpflichtigen Einkommen bis zu 1.015,00 € wird für Tagesmütter/Tagesväter nur der Mindestbeitrag für die Krankenversicherung (zuzüglich Zusatzbeitrag) in Höhe von 142,10 € an. Die Hälfte davon erstattet wie immer der öffentliche Jugendhilfeträger. Beträgt das steuerpflichtige Einkommen mehr als durchschnittlich 1.015,00 € pro Monat, wird der Beitrag prozentual errechnet.
Als hauptberuflich selbstständig tätig eingestufte Kindertagespflegepersonen zahlen ebenfalls einen Beitrag, der sich an ihrem steuerpflichtigen Einkommen orientiert. Die Mindestbemessungsgrundlage liegt hierfür bei 2.283,75 €. Diese haben regelmäßig die Möglichkeit, zusätzlich eine Krankentagegeldversicherung abzuschließen. Sie haben in der Regel auch Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
Nach Wegfall der Sonderregelung für die Krankenversicherung nach § 10 SGB V zu Ende 2018 gilt dieser Bezugswert für alle Kindertagespflegepersonen.
Pflegeversicherung
Der Beitragssatz für die Pflegeversicherung bleibt in 2018 bei 2,55 % bzw. 2,8 %, für diejenigen, die keine eigenen Kinder haben. Die konkreten Beträge sind 26,27 € bzw. 28,42 €. Die Hälfte davon erstattet der öffentliche Jugendhilfeträger.
Rentenversicherung
Der Beitragssatz für die gesetzliche Rentenversicherung sinkt auf 18,6 %. Gesetzlich rentenversicherungspflichtig ist, wer ein steuerpflichtige Einkommen von mehr als 450,00 € durchschnittlich pro Monat erzielt. Auch davon erstattet der öffentliche Jugendhilfeträger die Hälfte. Wer weniger verdient oder sozialversicherungspflichtige Angestellte (mehr als Minijob) beschäftigt, ist nicht rentenversicherungspflichtig.
Einkommensteuer
Erst ab einem steuerpflichtigen Jahreseinkommen von 9.000,00 € bzw. zusammen 18.000,00 € bei Verheirateten muss überhaupt Einkommensteuer gezahlt werden. Die Steuererklärung muss bis zum 31.07. für das Jahr 2017 abgegeben werden. Bisher endete die Frist am 31.05.
Der Titel dieser Broschüre ist Programm.
Laut SGB VIII haben sowohl Kindertagespflegepersonen wie auch Eltern und
Erziehungsberechtigte Anspruch auf Beratung in allen Fragen der Kindertagespflege. Dazu
kommen Vermittlung, Qualifizierung und vieles mehr.
Um sich ein Bild von der Vielfältigkeit und den Anforderungen zu machen, die an Fachberaterinnen
und Fachberater gestellt werden, hat der Bundesverband für Kindertagespflege eine Befragung durchgeführt. In der vorliegenden Broschüre finden Sie die aktuellen Ergebnisse.
Die Broschüre kann kostenfrei heruntergeladen oder gegen Porto- und Verpackungskosten angefordert werden.
Datei-DownloadWie Fachberatung zur Qualität in der Kindertagespflege beiträgt: Eine neue Studie an der KSH gibt Einblick in die Praxis und liefert die Grundlage, um den nötigen Personalbedarf an Fachberaterinnen und -beratern zu berechnen sowie eine angemessene Aus- und Weiterbildung zu sichern.
Lesen Sie mehr in der Pressemitteilung.
Datei-DownloadIn drei Minuten einfach erklärt und schön dargestellt zeigt unser neuer Film, was Kindertagespflege in Deutschland ist und wie Eltern und Kinder den Weg zu einer Tagesmutter oder zu einem Tagesvater finden. Der Film ist steht in 9 Sprachen zur Verfügung. Klicken Sie hier, um die einzelnen Versionen anzusehen.
Das Projekt zur Begleitung der Implementierung des Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuchs Kindertagespflege (QHB) kann auch in 2018 weitergeführt werden. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat weitere Projektmittel bewilligt.
Damit kann während der Laufzeit des Bundesprogramms das gesamte Angebot weitergeführt werden: Beratung, Begleitung, Seminare für die Fachberatung und Referent/-innen sowie die Bildungsträgerkonferenz.
Erfahren Sie hier mehr zum Projekt und Informationen zum QHB.
Der Bundesverband für Kindertagespflege begrüßt die durch eine neue Petition
entstandene Diskussion über die Höhe der Krankenversicherungsbeiträge für
geringverdienende Selbständige. Lesen Sie hier unsere Pressemitteilung zu diesem Thema.
Am 19. Oktober 2017 wurde im Rahmen einer Pressekonferenz der Stadt Dresden die Expertise „Erarbeitung einer Kalkulationsgrundlage für die Bemessung der laufenden Geldleistung für Kindertagespflegepersonen gemäß § 23 SGB VIII“ vorgestellt. Mit ihr liegt erstmals eine transparente Kalkulationsgrundlage für die Bemessung der laufenden Geldleistungen vor. Die Expertise wurde von Prof. Dr. Johannes Münder (em.) im Auftrag des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. für die Landeshauptstadt Dresden erstellt. Der anerkannte Sozialrechtsexperte ist unter anderem Mitherausgeber des Frankfurter Kommentars zum SGB VIII
Datei-DownloadVereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein großes Thema für alle Eltern. In der Sendung "Volle Kanne", dem Morgenmagazin des ZDF wurde dieses Thema heute aufgegriffen. Die Vorsitzende des Bundesverbandes für Kindertagespflege, Inge Losch-Engler, kam im Studio ebenfalls zu Wort.
Sie können den Beitrag hier in der Mediathek des ZDF ansehen. Um die Kindertagespflege geht es in der zweiten Hälfte des Beitrags.
Die Zahl der Kindertagespflegepersonen ist insgesamt um 485 von 43.470 auf 43.955 angestiegen. Die Anzahl der männlichen Kindertagespflegepersonen stieg von 1.441 auf 2.271, das sind 830 Tagesväter mehr als 2016. Im Umkehrschluss muss man feststellen, dass 345 Frauen die Tätigkeit in der Kindertagespflege in dieser Zeit aufgegeben haben.
Es zeigt sich ein deutlicher Trend in Richtung Großtagespflege: 807 Personen sind in diesem Jahr mehr in angemieteten Räumen tätig als im Vorjahr. In der eigenen Wohnung stieg die Anzahl um 404 Personen. Ein deutlicher Rückgang von 755 Personen ist bei denjenigen Kindertagespflegepersonen zu verzeichnen, die im Haushalt der Eltern Kinder in Tagespflege betreuen.
Diese und weitere Zahlen sind auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes zu finden.
Das neue Projekt des Bundesverbandes für Kindertagespflege beschäftigt sich mit den Themen Demokratie und Vielfalt. Ziel ist es, Materialien und Fortbildungsmodule zu erarbeiten, die eine demokratische Kultur in der Kindertagespflege sichern und entwickeln helfen.
Demokratie ist mehr als der Gang zur Wahlurne, sie ist eine Form des Zusammenlebens. Man lernt sie am besten in und durch ihre Praxis. Schon sehr junge Kinder können und sollen daher im Alltag an Entscheidungen beteiligt werden, die sie direkt betreffen. Die Kindertagespflege bietet sehr gute Ausgangsbedingungen dafür: In kleinen Gruppen und stabilen Beziehungen zur Kindertagespflegeperson und den anderen Kindern können sie erste Erfahrungen mit gemeinsamen Entscheidungsprozessen machen und lernen, eigene Bedürfnisse zu entfalten und zu vertreten.
Hier erfahren Sie mehr über das Projekt.
Datei-DownloadDer Bundesverband für Kindertagespflege veranstaltet am Montag, den 13.11.2017 wieder seine jährliche Bildungsträgerkonferenz in Hannover. Vertreterinnen und Vertreter von Bildungsträger, Referentinnen und Referenten sowie Fachberaterinnen und Fachberater informieren sich über die aktuellen Entwicklungen in der Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen und haben Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch.
Unter dem Motto: "Kindertagespflege - Starker Bildungspartner für Familien und Jugendämter" findet am 08.12.2017 eine Tagung im Rahmen von "Qualität vor Ort" in Kassel statt. Anmeldungen sind jetzt möglich.
Mit dem Programm Qualität vor Ort schaffen die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS), das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und die Jacobs Foundation eine bundesweite Bewegung für gute Qualität in der frühen Bildung, Betreuung und Erziehung.
Hier finden Sie weitere Informationen und die Möglichkeit, sich anzumelden.
Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist eine neue Ausgabe von "Kindertagesbetreuung:Zoom" erschienen. Diese Ausgabe widmet sich mit seinem Schwerpunkt der Kindertagespflege mit Zahlen und Fakten.
Zur bevorstehenden Bundestagswahl hat der Bundesverband für Kindertagespflege einen Fragenkatalog ("Wahlprüfsteine") erarbeitet und allen derzeit im Bundestag vertretenen Parteien sowie der FDP und der AfD mit der Bitte um Beantwortung zugeschickt. Sobald die Antworten eingegangen sind, werden diese auf unserer Homepage veröffentlicht.
- Ende des Jahres 2018 laufen die bisherigen Bundesprogramme „Kindertagespflege“ und „Kita Plus“ aus. Welche Vorstellungen hat Ihre Partei bezüglich der Fortsetzung bzw. der Neukonzeption von Programmen des Bundes für die Weiterentwicklung der Kindertagespflege?
- Der Bundesverband für Kindertagespflege hat in der Vergangenheit immer wieder beobachtet, dass Programme des Bundes die Kindertagespflege zwar mit berücksichtigen, in der Ausführung durch Länder und Kommunen die Fördermittel nur zu einem geringen Teil oder gar nicht bei der Kindertagespflege ankommen. Welche Möglichkeiten zur Verbesserung der Steuerung bzw. der Kontrolle sieht Ihre Partei?
- Kindertagespflegepersonen, aber auch Kommunen klagen, dass Anträge für Fördermittel des Bundes sehr aufwendig und ohne Fachleute kaum zu bearbeiten sind. Welche Möglichkeiten sieht Ihre Partei, Förderprogramme, an denen sich auch Kindertagespflegepersonen beteiligen können, in der Antragstellung zu vereinfachen?
- Die verschiedenen Bundesregierungen haben in den letzten Jahren viel Geld für eine Verbesserung der Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen nach dem Kompetenzorientierten Qualifizierungsprogramm Kindertagespflege investiert, das eine Erweiterung der Qualifizierung von 160 Std. auf 300 Std. vorsieht. Während sich in einigen Bundesländern die Implementierung des neuen Standards gut entwickelt, halten sich andere Bundesländer stark zurück. Welche Maßnahmen schlägt Ihre Partei vor, um ein Auseinanderdriften der Qualifikationsniveaus der Kindertagespflegepersonen zwischen den Ländern zu verhindern?
- Welche Position nimmt Ihre Partei zu bundesweiten Qualitätsstandards in der Kindertagespflege ein? Wie lassen sich diese konkret weiterentwickeln und gesetzlich verankern?
- Wie kann aus Sicht Ihrer Partei die Wahlfreiheit für Eltern (§ 5 Abs. 1 SGB VIII) zwischen den Angeboten von Kita und Kindertagespflege gestärkt werden, insbesondere für die Betreuung von Kindern über drei Jahren?
- Spricht sich Ihre Partei für eine erneute Verlängerung der Sonderregelung des § 10 SGB V für Kindertagespflegepersonen zu den Beiträgen zur Krankenversicherung aus oder favorisiert Ihre Partei ein Auslaufen der Regelung Ende 2018?
- Unterstützt Ihre Partei den Vorschlag, die Beiträge zur Krankenversicherung für Kindertagespflegepersonen nach Auslaufen der Sonderregelung des § 10 SGB V am realen Einkommen zu orientieren und nicht an einem fiktiven Mindesteinkommen, das viele Kindertagespflegepersonen nicht erreichen?
- Welche Möglichkeiten sieht Ihre Partei, die sog. „Anerkennung der Förderungsleistung“, also die Vergütung der Kindertagespflegepersonen, die in einigen Kreisen weniger als 2 Euro pro Kind/Std. beträgt, so anzuheben, dass sie leistungsgerecht und auskömmlich ist?
- Ist Ihrer Partei das Modell des Bundesverbandes zur leistungsgerechten Vergütung bekannt und wie beurteilen Sie die Vorschläge, die in diesem Modell entwickelt werden? Vgl.: https://www.bvktp.de/service/publikationen/das-modell-zu-verguetung-in-der-kindertagespflege
- Welche Vorschläge macht Ihre Partei, um die Festanstellung von Kindertagespflegepersonen zu erleichtern?
- Welche Änderungen im SGB VIII schlägt ihre Partei vor, um die Möglichkeit zur Abtretung von Erstattungsansprüchen von Tagespflegepersonen, die bei einem Träger fest angestellt sind, für den Anstellungsträger zu erleichtern?
- Welche weiteren Vorstellungen hat Ihre Partei, um die Kindertagespflege als gesetzlich anerkannte Betreuungsform zu stärken?
- Was will Ihre Partei konkret unternehmen, um die Kindertagespflege aufzuwerten und welche Instrumente wollen Sie hierfür verstärken?
Auch den Kandidierenden in den Ländern und Kommunen könnte die eine oder andere Frage zur Kindertagespflege gestellt werden. Auf der Internetseite www.abgeordnetenwatch.de findet man die jeweiligen Kandidierenden und weitere interessante Informationen.
Hier können Sie hier die Antworten lesen:
Der Bundesverband für Kindertagespflege wird keine Wahlempfehlung aussprechen. Wir möchten den Leserinnen und Lesern unserer Homepage die Gelegenheit geben, sich selbst ein Bild darüber zu verschaffen, was die Parteien für die Zukunft der Kindertagespflege planen.
Am 12.07.2017 hat der VGH Baden-Württemberg in seinem Urteil 12 S 102/15 die Möglichkeit der Anstellung einer Kindertagespflegeperson durch eine andere Kindertagespflegeperson im Rahmen einer Großtagespflegestelle bestätigt. Das Urteil ist veröffentlicht und kann hier heruntergeladen werden.
Wir haben eine erste Sammlung von Gedanken zusammengetragen, welche möglichen Konsequenzen bzw. welcher Regelungsbedarf dabei entstehen kann.
Datei-Download
Hier geht es zur Pressemitteilung des BMFSFJ:
Hier geht es zur Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes:
Gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend führt die Alice-Salomon-Hochschule in Kooperation mit dem Bundesverband für Kindertagespflege unter der Leitung von Prof. Dr. Susanne Viernickel ein Forschungsprojekt durch, um gesundheitsrelevante Aspekte in der Kindertagespflege zu untersuchen.
Bisher ist wenig bekannt, welche Faktoren gesundheitsförderlich sind oder welche der Gesundheit schaden. Dies gilt gleichermaßen für die Gesundheit der Kinder wie auch die der Kindertagespflegepersonen.
Erforscht werden zum einen Rahmenbedingungen, Qualifikationsangebote und Verhaltensweisen von Kindertagespflegepersonen. Zum anderen geht es um Gesundheitsförderung und Prävention und Themen wie Ernährung, Bewegung, Hygiene und Unfallrisiken.
Zu diesem Zweck wird im Herbst 2017 eine größere bundesweite Online-Befragung unter Kindertagespflegepersonen stattfinden, zu der wir Sie hiermit schon herzlich einladen. Zum anderen werden in sechs Bundesländern Interviews mit Kindertagespflegepersonen geführt.
Erwartete Ergebnisse
Mit Abschluss der Studie Ende 2018 können Aussagen zu Bildungs- und Gesundheitsaspekten in der Kindertagespflege in Deutschland getroffen werden. Weiterhin werden arbeitsplatzspezifische Belastungen und Ressourcen von Tagesmüttern und Tagesvätern sichtbar gemacht. Mit dem Blick sowohl auf die Kinder als auch auf die Kindertagespflegeperson können eventuelle gesundheitliche Risiken durch konkrete Maßnahmen minimiert werden. Zudem ist es möglich, Empfehlungen für die Weiterentwicklung von Qualifikations- und Unterstützungsangeboten für Tagesmütter und Tagesväter sowie für die Weiterentwicklung der Kindertagespflege gegeben werden.
Das Projekt wird u.a. unterstützt durch die Unfallkassen der Bundesländer Berlin, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz und der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege.
Für weitere Fragen zum Projekt wenden Sie sich bitte an den Bundesverband für Kindertagespflege oder an die Projektmitarbeiter Martin Böhme (boehme@ash-berlin.eu) oder Maria Ihm (ihm@ash-berlin.eu).
Hier geht's zur Projektbeschreibung.
Datei-DownloadAm 18./19.05.2017 tagte die Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) unter anderem zum Thema "Frühe Bildung weiter entwickeln und finanziell sichern – Eckpunkte für ein Qualitätsentwicklungsgesetz".
Weitere Tagesordnungspunkte waren: Fortschreibung des Gemeinsamen Rahmens der Länder für die frühe Bildung
in Kindertageseinrichtungen, Fachkräftegewinnung Erzieher und Erzieherinnen und Digitalisierung: Neue Chancen für Familie.
Die Beschlüsse dazu und zu anderen interessanten Themen sind nun ausführlich dokumentiert.
Datei-DownloadDer Bundesverband für Kindertagespflege wünscht der scheidenden Familienministerin Manuela Schwesig viel Glück für ihr neues Amt als Ministerpräsidentin und dankt ihr für die geleistete Arbeit als Ministerin.
"Manuela Schwesig hat die frühkindliche Bildung zu einem ihrer Schwerpunkte gemacht und mit den Bundesprogrammen für Kindertagespflege und KitaPlus positive Akzente für die Kindertagespflege gesetzt", sagte Bundesvorsitzende Inge Losch-Engler. "Sie hat verstanden, dass Kindertagespflege ein gleichwertiges Angebot ist und dass Kindertagespflegepersonen ihre Tätigkeit als Beruf sehen. Sicher ist nicht alles erreicht worden, beispielsweise eine umfassende SGB VIII Reform und die leistungsgerechte Vergütung von Kindertagespflegepersonen stehen auf der Agenda. Aber Ministerin Schwesig hat den Ausbau der Bildungs-, und Betreuungsangebote für junge Kinder und damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf vorangebracht", sagte Inge Losch-Engler.
Der Bundesverband für Kindertagespflege wünscht Katarina Barley viel Glück und Erfolg als neue Ministerin. Sie tritt ein verantwortungsvolles Amt an, das ein Schlüsselressort für die Zukunft unseres Landes ist. Der Bundesverband für Kindertagespflege steht für weitere Gespräche gern zur Verfügung.
Datei-DownloadDer 3. Fachpolitische Dialog des Bundesverbandes am 31. März 2017 brachte Vertreter aller vier im Bundestag vertretenen Parteien an einen Tisch. Nach der Begrüßung der rund 35 Gäste durch die Bundesvorsitzende Inge Losch-Engler und einem Input von Marion Binder vom Bundesfamilienministerium stellten sich die Abgeordneten den Fragen von Kindertagespflegepersonen, Fachberater/-innen und Verbandsvertreter/-innen. Marcus Weinberg (CDU/CSU), Dr. Fritz Felgentreu (SPD), Norbert Müller (Linke) und Dr. Franziska Brantner (Grüne) stellten dar, was die Parteien in der nächsten Wahlperiode für die Kindertagespflege tun wollen. Dabei bekannten sich alle zum Ausbau der Kindertagespflege, zur Steigerung der Qualifizierung und zu einer Stärkung der Fachberatung.
Marcus Weinberg plädierte für einen weiteren Ausbau der Kindertagespflege, der aber nicht nur quantitativ, sondern vor allem qualitativ erfolgen müsse. Qualitätssteigerungen seien aber nicht per Verordnung durch den Bund durchsetzbar, da die Zuständigkeit bei den Ländern liege. Mit dem Zwischenbericht von Bund und Ländern sei ein erster Schritt getan.
Dr. Fritz Felgentreu sprach sich ebenfalls für eine Qualitätsverbesserung aus und unterstützt die Bemühungen um eine Qualifizierung von mehr als 160 Stunden. Die Kindertagespflege werde im SPD-Programm enthalten sein.
Norbert Müller erinnerte daran, dass die Linke schon lange ein bundesweites Qualitätsgesetz gefordert habe. Ebenso sollten die Elternbeiträge einheitlich geregelt werden – auch zwischen Kita und Kindertagespflege. Perspektivisch sollte auch die Qualifizierung der Kindertagespflegepersonen und der Erzieherinnen kostenfrei werden, denn schon heute sei es schwer, Fachkräfte zu finden.
Für die Fraktion Bündnis90/Die Grünen erklärte Dr. Franziska Brantner, Ziel sei es, flexible Betreuungsmodelle für unterschiedliche Bedarfe der Eltern zu entwickeln. Im SGB VIII sollten Qualitätskriterien verankert werden. Die Kindertagespflegeperson brauchte ein Umfeld von Fachberatung, Coaching, Supervision vor Ort für das entsprechendes Personal zur Verfügung stehen müsse. Die Fachkraft-Kind-Relation müsse einheitlich für Kita und Kindertagespflege gelten.
Dr. Joachim Rock vom Paritätischen Gesamtverband, der als „Überraschungsgast“ angekündigt war, referierte ernüchternde Zahlen zur Altersversorgung von Kindertagespflegepersonen. Danach erhält eine Kindertagespflegeperson, die 30 Jahre Beiträge eingezahlt und einen Durchschnittsverdienst von 2.100 Euro brutto hat, einen Rentenanspruch von 600,-- Euro. Durch Riester-Förderung könnte diese auf 699,-- Euro gesteigert werden, was aber immer noch unter der Grundsicherung von773,-- Euro liege. Für die Abgeordneten eine Aufgabe für die nächste Wahlperiode, ein tragfähiges Konzept für eine sichere Altersvorsorge zu ermöglichen.
Tagesvater Jürgen Milutzki wies auf die Problematik hin, dass dieselben Personen im Jugendamt sowohl für die vertrauensvolle Beratung der Kindertagespflegepersonen als auch für die Aufsicht und die Erteilung der Pflegeerlaubnis zuständig sind. Sich denjenigen mit Problemen zuzuwenden, die auch die Erlaubnis erteilen, passt nicht zusammen. Hier sollte es eine Teilung der Zuständigkeiten geben. Dieses Problem sahen die Vertreter aller Fraktionen ebenso. Es könnte im Rahmen der nächsten SGB VIII-reform angepackt werden.
Bundesvorsitzende Inge Losch-Engler kündigte an, nicht nur die Wahlaussagen sorgsam zu betrachten, sondern auch die Aussagen in einem Koalitionsvertrag einer neuen Bundesregierung.
Der Bundesverband für Kindertagespflege und der Landesverband Kindertagespflege NRW waren auf dem 16. Deutschen Kinder-und Jugendhilfetag in Düsseldorf mit einem Messestand vertreten.
Nur alle drei Jahre findet der Deutsche Kinder- und Jugendhilfetag statt. Es ist ein großes „Familientreffen“ der vielen Organisationen, die sich mit Fragen der Kinder- und Jugendhilfe beschäftigen. In diesem Jahr fand die Veranstaltung in Düsseldorf statt und der Bundesverband hatte – gemeinsam mit dem Landesverband NRW - seinen Stand und die neue Messewand in Halle 3 günstig platzieren können. In den drei Tagen konnten zahlreiche Gespräche geführt werden, die deutlich machten, dass die Kindertagespflege noch mehr in die Öffentlichkeit gehen muss. Denn von den 380 Ausstellern waren Bundes- und Landesverband die einzigen, die sich ausschließlich mit Kindertagespflege befassen. Hier bot sich eine gute Plattform, in den Austausch mit den verschiedensten Verbänden zu kommen.
Insbesondere die Themen „Ausbildung“, „leistungsgerechte Vergütung“ und „Kinder mit Fluchthintergrund“ beherrschten die Gespräche am und um den Stand. Neben Vertreter/-innen von Jugendämtern, Fachberatungen, Kindertagespflegepersonen und Elterninitiativen besuchten auch Mitarbeiter/-innen von Ministerialverwaltungen den Stand des Bundesverbandes, an dem mit einem Film die Arbeit von Kindertagespflegepersonen verdeutlicht wurde. Besonderes Interesse erregten die im Rahmen des Projektes „Kinder mit Fluchterfahrung in der Kindertagespflege“ erstellten Informationsmaterialien in verschiedenen Sprache wie Dari, Kurdisch oder Tigrinisch.
Staatssekretär Dr. Ralf Kleindiek vom Bundesfamilienministerium ließ es sich nicht nehmen, beim Bundesverband vorbeizuschauen und mit Inge Losch-Engler über die Bundesprogramme „Kindertagespflege“ und „Kita Plus“ zu sprechen.
Um Politik, insbesondere vor der Landtagswahl in NRW, ging es auch bei der Gesprächsrunde der im Landtag vertretenen Parteien, die von Maximiliane Konrath moderiert wurde. Bernhard Tenhumberg (CDU), Wolfgang Jörg (SPD), Marcel Hafke (FDP), Carolin Butterwegge (Linke) und Andrea Asch (Grüne) diskutierten über Qualifizierung, Bezahlung, Gruppengrößen und die durchaus unterschiedlichen Einschätzungen der Ergebnisse der abgelaufenen Legislaturperiode. Weigehende Einigkeit bestand in der Einschätzung, dass eine Fachberatungsstelle für nicht mehr als 60 Tagespflege-Kinder zuständig sein sollte. Die faktische Relation liegt doppelt so hoch.
Die Teilnahme am 16. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag hat sich auf jeden Fall gelohnt.
Der Deutsche Bundestag hat am 23. März in erster Lesung den Entwurf des "Gesetzes zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung" beraten. Mit dem vom Bundesfamilienministerium erarbeiteten Gesetzesentwurf können zusätzliche 100.000 Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege für Kinder bis zum Schuleintritt geschaffen werden.
Der Bundesverband für Kindertagespflege ist heute zur Anhörung im Bundestag eingeladen.
Lesen Sie hier den kompletten Gesetzentwurf.
Der Bundesverband hat eine Stellungnahme dazu abgegeben. Sie können sie hier herunterladen.
In der Publikation "Kindertagesbetreuung Kompakt" hat das Bundesfamilienministerium erstmals aktuellen Zahlen zu Betreuungsbedarfen von Kindern zwischen drei und elf Jahren zusammengetragen. Erstmals werden damit auch Grundschulkinder bis 11 Jahre einbezogen.
Der Betreuungsbedarf für Kinder unter drei Jahren ist weiter gestiegen, von 43,6 Prozent in 2015 auf 46 Prozent in 2016. Doch nur 32,7 Prozent der Kinder dieser Altersgruppe – das entspricht einer Zahl von knapp 720.000 Kindern – wurden auch tatsächlich in 2016 betreut.
Nicht nur das Platzangebot, sondern auch die angebotenen Betreuungsumfänge sind für Eltern ein wichtiges Thema. Bei etwa der Hälfte der Eltern von Drei- bis Fünfjährigen unterschreitet die tatsächliche Betreuungszeit der Kinder die von ihren Eltern benötigte Betreuungszeit um mindestens fünf Stunden die Woche.
Um Kindern und Familien den Zugang zu Angeboten der Kindertagesbetreuung zu erleichtern, startet das Bundesfamilienministerium das neue Bundesprogramm „Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung“. Damit sollen ab Frühjahr 2017 Angebote gefördert werden, die den Einstieg in das System der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung vorbereiten, begleiten und Zugangshürden abbauen.
Auch Angebote im Rahmen der Betreuung von Kindern in Kindertagespflege bzw. Qualifizierung von zumeist Frauen mit Migrations- oder Fluchthintergrund als Kindertagespflegepersonen könnten Förderfähig sein.
Nähere Informationen sind zu finden unter www.fruehe-chancen.de. In den Fördergrundsätzen sind die Details beschrieben.
Der Bundesverband für Kindertagespflege hat mit Unterstützung einer Arbeitsgruppe und in- und externer Beratung ein Modell zur leistungsgerechten Vergütung von Kindertagespflegepersonen entwickelt.
Das Modell wurde auf der Mitgliederversammlung 2016 beschlossen und liegt nun als Datei mit umfassenden Erläuterungen und Berechnungen zum download vor. Zu Beginn des Jahres 2017 wird es an die Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Fachberatungen und Verbände verschickt.
„Ziel ist es, eine Diskussion über das aus Sicht des Bundesverbandes nach wie vor unzureichende Finanzierungssystem der Kindertagespflege auszulösen. Kindertagespflegepersonen müssen von ihrer Arbeit leben können“, sagte die Bundesvorsitzende Inge Losch-Engler.
Das Modell des Bundesverbandes basiert auf folgenden Kernelementen:
- Kindertagespflegepersonen werden zukünftig nach einer Leistungsstunde bezahlt, die sich an Tätigkeitsmerkmalen orientiert.
- Die Leistungsstunde ist unabhängig von der Anzahl der Kinder.
- Das Modell orientiert sich bei der Grundvergütung an den Tarifverträgen für den Öffentlichen Dienst (TVöD SuE).
- Die mittelbare Arbeit der Kindertagespflegepersonen, z.B. Elterngespräche, Dokumentationen, werden in die Leistungsstunde einbezogen.
Der Bundesverband sieht in dem Modell einen Weg, den unbestimmten Rechtsbegriff „leistungsgerecht“ durch konkrete Tätigkeitsmerkmale auszufüllen und damit auch mehr Rechtssicherheit zu schaffen. Eine größere öffentliche Vorstellung des Modells wird es am 18. Februar auf der didacta Bildungsmesse in Stuttgart geben.
Sie können die Broschüre hier kostenlos downloaden:
Jährlich ändern sich einige Bemessungsgrundlagen und Beitragssätze für die Sozialversicherungen und der Steuerfreibetrag. Folgende Beträge gelten ab 01.01.2017:
Grundfreibetrag für die Einkommensteuer: Alleinstehende müssen erst ab 8.820,00 € jährliches steuerpflichtiges Einkommen überhaupt Steuern bezahlen, Verheiratete zusammen ab 17.640,00 €.
Krankenversicherung: Familienversicherung (für Verheiratete) ist bis zu einem steuerpflichtigen Einkommen von 425,00 € ggf. möglich.
Mindestbemessungsgrundlage: Bis zu einem steuerpflichtigen Einkommen von 991,67 € ist es Kindertagespflegepersonen möglich, freiwillig den Mindestbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung zu zahlen. Dieser beträgt 138,83 €. Der ermäßigte Beitragssatz für freiwillig Versicherte nebenberuflich Selbstständige ohne Krankengeldversicherung beträgt nach wie vor 14,0 % (dies trifft auf die meisten Kindertagespflegepersonen zu). Für hauptberuflich selbstständig Tätige beträgt der Beitragssatz unverändert 14,6%. Hier beträgt die Mindestbemessungsgrundlage 2.231,25 €. Jeweils die Hälfte der Krankenversicherungsbeiträge erstattet, wie gehabt, der öffentliche Jugendhilfeträger. Zusätzlich zu den Beiträgen können Krankenkassen einen Zusatzbeitrag erheben.
Pflegeversicherung: Wer eigene Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung zahlt, muss auch für die Pflegeversicherung Beiträge entrichten. Der Beitragssatz beträgt 2,55 % (= 25,29 €), für Kinderlose 2,8 % (= 27,77 €) – außer in Sachsen. Auch hiervon erstattet der öffentliche Jugendhilfeträger die Hälfte.
In der gesetzlichen Rentenversicherung hat sich nichts geändert: Der Beitragssatz für die gesetzliche Rentenversicherung ändert sich nicht und bleibt bei 18,7%. Der Mindestbeitrag zur freiwilligen gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 84,15 €.
Die Obergrenze von 450,00 € für eine geringfügige Beschäftigung im Angestelltenverhältnis ändert sich ebenfalls nicht.
Qualität vor Ort bewegen
Um den regionalen Austausch über gute Qualität zu befördern, ist das Programm Qualität vor Ort mit sechs regionalen Servicebüros in ganz Deutschland vertreten. Diese Büros unterstützen 150 ausgewählte Netzwerke für frühe Bildung auf kommunaler Ebene fachlich und methodisch. Außerdem begleitet das Programm 20 Modellkommunen auf ihrem Weg, ein ressortübergreifendes Konzept der frühen Kindheit zu erarbeiten und im Ort zu implementieren.
Erfahren Sie hier mehr und wie es geht.
Datei-DownloadKurz vor Weihnachten konnte der Bundesverband für Kindertagespflege wieder ein Jubiläum begehen. Am 15. Dezember wurde Herrn André Rosemann, Tagesvater aus Dresden, das 40.000 Zertifikat „Qualifizierte Kindertagespflegeperson“ überreicht.
Die Übergabe erfolgte durch die Bundesvorsitzende Inge Losch-Engler.
Dr. Frank Pfeil, Staatssekretär im sächsischen Kultusministerium, würdigte die Qualifikation der Absolventinnen und Absolventen in seinem Grußwort und überbrachte die Glückwünsche des Kultusministeriums. Gratulationen erhielten die frisch gebackenen Tagesmütter und Tagesväter auch von Juliane Vogt, Geschäftsführerin von Sachsen Innovativ.
Seit 2004 vergibt der Bundesverband die Zertifikate an Absolventinnen und Absolventen der Qualifizierungskurse zur Kindertagespflegeperson. Dabei kooperiert er mit rund 300 Bildungsträgern. In Dresden war dies die Akademie für zugewandte Pädagogik.
André Rosemann gehört zu denen, die bereits die Qualifizierung nach dem Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch (QHB) erwerben. Sie besteht aus 160 Stunden tätigkeitsvorbereitendem und 140 Stunden tätigkeitsbegleitendem Unterricht.
Inge Losch-Engler erklärte dazu: „Ich gratuliere André Rosemann und den anderen Absolventinnen und Absolventen. Die neue Qualifizierung nach dem QHB trägt dazu bei, die Professionalität der Kindertagespflege zu stärken und sie als echten Beruf zu etablieren“.
Dr. Frank Pfeil, Staatssekretär im sächsischen Kultusministerium (2.v.l.),
Inge Losch-Engler (Mitte)
Das Bundeskabinett hat das "Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung" auf den Weg gebracht, mit dem 100.000 zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder bis zum Schuleintritt geschaffen werden sollen.
Lesen Sie mehr in der aktuellen Meldung des BMFSFJ.
Eltern wünschen sich bundesweit verbindliche Qualitätsstandards für Kindertageseinrichtungen. In einer repräsentativen Studie der Bertelsmann Stiftung spricht sich eine große Mehrheit der Mütter und Väter dafür aus, Personalschlüssel, Verpflegung und Ausbildung der Fachkräfte für ganz Deutschland einheitlich zu regeln. Mehr Qualität ist vielen Eltern etwas wert: Rund die Hälfte der Eltern wäre bereit, für bessere Kitas auch selbst mehr zu zahlen. Infratest dimap hatte für die Studie 4.437 Eltern befragt, deren Kinder derzeit eine Kita besuchen.
86 Prozent der Eltern fordern einheitliche Regelungen, für wie viele Kinder eine Erzieherin zuständig sein darf. Derzeit gibt es große Unterschiede zwischen den Bundesländern. Kindgerechte Personalschlüssel gewährleisten lediglich Baden-Württemberg und Bremen. Nach Empfehlungen der Bertelsmann Stiftung sollte eine Erzieherin höchstens drei Kinder unter drei Jahren bzw. 7,5 Kinder ab drei Jahren betreuen. In den ostdeutschen Bundesländern hingegen ist die Personalausstattung zum Teil nicht einmal halb so gut wie erforderlich. Daher verwundere es nicht, so Stiftungsvorstand Jörg Dräger, dass im Osten die Forderung nach einheitlichen Personalschlüsseln sogar 93 Prozent der Befragten unterstützen: "Eltern möchten für ihre Kinder überall die gleichen guten Bildungschancen, unabhängig vom Wohnort", sagt Dräger.
Datei-DownloadDas Bundesfinanzministerium hat eine neue Information zur steuerlichen Behandlung der Kindertagespflege herausgegeben. Die bisherigen Regelungen wurden differenziert, eine Regelung zur steuerlichen Behandlung von Zahlungen in Ausfallzeiten mit aufgenommen.
Das Schreiben des BMF vom 11.11.2016 kann hier heruntergeladen werden.
Datei-Download