Aktuelles

Änderung des KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz

Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung ist nun im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt in Teilen zum 01.01.2025 in Kraft. mehr

27.11.2024

Entwurf des Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetzes – IKJHG - im Kabinett beschlossen

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe auf den Weg gebracht. Das Gesetz soll zum 01.01.2028 in Kraft treten. mehr

27.11.2024

Fürs Alter vorsorgen - aber wie?

Unter diesem Titel fand heute eine Informationsveranstaltung mit mehr als 300 Teilnehmenden online statt. Aufgeworfen wurden Themen wie: "ist es besser einen einkommensabhängigen Beitrag zur Rentenversicherung zu zahlen oder lieber den Regelbeitrag?" Alle Infos finden Sie zu diesem Thema finden Sie auf unserer Homepage. mehr

19.11.2024

2025 - Der neue Jahresplaner ist da !

Der neue, schön gestaltete Jahresplaner vom Bundesverband ist da! Er kann kostenfrei gegen Einsendung eines frankierten DIN C 4-Umschlages bestellt werden. Wenn Sie mehr als 5 Stück bestellen möchten.... mehr

15.11.2024

Neue Statistik erschienen: Rückgang sowohl bei der Zahl der Kinder als auch bei den Kindertagespflegepersonen

Die Zahl der Kinder unter drei Jahren in Kindertagesbetreuung ist zum 1. März 2024 gegenüber dem Vorjahr gesunken, in der Kindertagespflege auf insgesamt 160.539 (-6.131). Diese Entwicklung ist auf die Bevölkerungsentwicklung und die rückläufige Zahl der Kinder unter drei Jahren zurückzuführen. Die Anzahl der Kindertagespflegepersonen ist auf 39.664 gesunken (-1.569), erstmals seit 15 Jahren unter 40.000. mehr

26.09.2024

Kindertagesbetreuung Kompakt - Ausbaustand und Bedarf 2023

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat eine weitere Ausgabe von "Kindertagesbetreuung kompakt" herausgegeben. Die jährlich erscheinende Publikation analysiert und interpretiert die Bundesstatistik des vergangenen Jahres. mehr

09.09.2024

Was ist Kindertagespflege?

Die Vorteile der Kindertagespflege:

Aus pädagogischer Sicht ist die Betreuung in der Kleingruppe, wie sie nur die Kindertagespflege bietet, für die Entwicklung von Kindern unter 3 Jahren ideal.

Die Nähe der Tagespflegeperson gibt den Kindern Sicherheit und Orientierung.

Hohe Flexibilität hilft Eltern bei der Organisation ihres Alltags und der Kinderbetreuung.

In der Regel betreut eine Tagesmutter oder ein Tagesvater bis zu fünf Kinder im eigenen Haushalt oder im Haushalt der Eltern. Je nach Landesregelung ist es auch möglich, im Verbund zweier oder mehrerer Tagespflegepersonen mehr als fünf Kinder zu betreuen.

Die kleine Gruppe und die Familienähnlichkeit zeichnet die Kindertagespflege aus. Um Kinder in Tagespflege betreuen zu können, ist eine Pflegeerlaubnis des Jugendamtes nötig.

Frühkindliche Bildung und Pädagogik als zentraler Bestandteil der Kindertagespflege

Die Tagespflegepersonen begleiten die Kinder in ihrer Entwicklung. Sie planen pädagogische Angebote, fördern die Bildung der Kinder, ermöglichen ihnen, eigene Erfahrungen zu machen und die Welt kennenzulernen. Die Kinder spielen gemeinsam mit anderen Kindern und lernen im sozialen Miteinander Grundlegendes, um sich in unserer Gesellschaft zurechtzufinden. Im familiären Umfeld erfahren Kinder Alltagsbildung, die Voraussetzung für schulische Bildung ist.

Kindertagespflege – nicht teurer als Krippe oder Kindergarten!

Als Angebot der Jugendhilfe ist die Kindertagespflege für Eltern in der Regel nicht teurer als ein Platz in einer Kindertageseinrichtung. Die Tagespflegeperson erhält vom öffentlichen Jugendhilfeträger u.a. ein Entgelt für Ihre Leistung und die Erstattung der Sachkosten. In der privat vereinbarten Kindertagespflege wird das Entgelt zwischen Tagesmutter/Tagesvater und Eltern verhandelt.

Sicherheit in den Räumlichkeiten und eine kindgerechte Ernährung unterstützen die gesunde Entwicklung der Kinder.

Das Jugendamt prüft die Räumlichkeiten und achtet beim Hausbesuch auf die Sicherheitsvorkehrungen für die Kinder, z.B. Steckdosensicherungen. Die Tagesmutter bzw. der Tagesvater achtet darauf, dass die Kinder sicher und gesund aufwachsen. Dazu gehört auch, dass das Essen ausgewogen und unter hygienischen Bedingungen zubereitet wird, nahrhaft ist und gut schmeckt. Die Kinder sind in der Kindertagespflege unfallversichert und die Tagesmütter und Tagesväter haben eine Haftpflichtversicherung.

Publikationen