Aktuelles

Kindertagespflegepersonen in Sachsen erhalten ab August eine Pauschale zum Ausgleich unterjähriger Belegungsschwankungen

Ab dem 1. August 2025 treten Änderungen des Sächsischen Gesetzes über Kindertagesbetreuung (SächsKitaG) in Kraft. mehr

Münzen
08.07.2025

6,5 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen für Kindertagesbetreuung und digitale Bildung

Das Bundeskabinett hat beschlossen, aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität insgesamt 6,5 Milliarden Euro in die Kindertagesbetreuung und digitale Bildung zu investieren. Im Sondervermögen aufgenommen sind 4 Milliarden Euro für Investitionen in die Kindertagesbetreuung, genauer: 400 Millionen jährlich über zehn Jahre ab 2026. mehr

26.06.2025

DIN-Norm 77009 erschienen - auch für die Kindertagespflege interessant!

Vor einigen Jahren erschienen Standardpapiere zur Qualität von Information, Beratung und Vermittlung sowie zur Erbringung der Dienstleistung Kinderbetreuung vom Deutschen Institut für Normung (DIN). Dieses sog. "DIN-SPEC" wurden nun in eine DIN-Norm überführt. Sie sind als DIN Norm 77009 erschienen. mehr

DIN
18.06.2025

Neue Struktur im Bundesverband

Der Bundesverband für Kindertagespflege hat seine Leitungsstruktur verändert. Bisher gab es - wie in Vereinen üblich - einen ehrenamtlichen Vorstand und Heiko Krause als Geschäftsführer. Zukünftig wird es einen hauptamtlichen Vorstand geben und einen Aufsichtsrat, der aus fünf Personen besteht. mehr

BVKTP Vorstand
05.04.2025

Fakten und Empfehlungen zur Kindertagespflege - überarbeitet und neu erschienen

Jedes Jahr werden die Fakten und Empfehlungen zur Kindertagespflege vom BMFSFJ überarbeitet und neu herausgegeben. mehr

17.01.2025

AKTUALISIERT!! Das ändert sich zum 01. Januar 2025

Üblicherweise werden jedes Jahr die Rechengrößen für die Sozialversicherungsbeiträge und der Grundfreibetrag für die Einkommensteuer angepasst. Hier finden Sie die neuen Rechengrößen für das Jahr 2025 und eine Information zur Einkommensteuer 2024. NACH LETZTEM BESCHLUSS IM BUNDESRAT WURDE DER GRUNDFREIBETRAG FÜR DIE EINKOMMENSTEUER NOCH EINMAL GEÄNDERT. mehr

23.12.2024

Was ist Kindertagespflege?

Info Teil 1: Die Kindertagespflege ist, wie die Kita auch, ein offizielles Angebot der Kinderbetreuung in Deutschland Info Teil 2: Kindertagespflegepersonen sind gut qualifiziert und bekommen vom Jugendamt eine Pflegeerlaubnis Info Teil 3: Aus pädagogischer Sicht ist die Betreuung in der Kleingruppe, wie sie nur die Kindertagespflege bietet, für die Entwicklung von Kindern unter 3 Jahren ideal

Die Vorteile der Kindertagespflege:

Aus pädagogischer Sicht ist die Betreuung in der Kleingruppe, wie sie nur die Kindertagespflege bietet, für die Entwicklung von Kindern unter 3 Jahren ideal.

Die Nähe der Tagespflegeperson gibt den Kindern Sicherheit und Orientierung.

Hohe Flexibilität hilft Eltern bei der Organisation ihres Alltags und der Kinderbetreuung.

In der Regel betreut eine Tagesmutter oder ein Tagesvater bis zu fünf Kinder im eigenen Haushalt oder im Haushalt der Eltern. Je nach Landesregelung ist es auch möglich, im Verbund zweier oder mehrerer Tagespflegepersonen mehr als fünf Kinder zu betreuen.

Die kleine Gruppe und die Familienähnlichkeit zeichnet die Kindertagespflege aus. Um Kinder in Tagespflege betreuen zu können, ist eine Pflegeerlaubnis des Jugendamtes nötig.

Frühkindliche Bildung und Pädagogik als zentraler Bestandteil der Kindertagespflege

Die Tagespflegepersonen begleiten die Kinder in ihrer Entwicklung. Sie planen pädagogische Angebote, fördern die Bildung der Kinder, ermöglichen ihnen, eigene Erfahrungen zu machen und die Welt kennenzulernen. Die Kinder spielen gemeinsam mit anderen Kindern und lernen im sozialen Miteinander Grundlegendes, um sich in unserer Gesellschaft zurechtzufinden. Im familiären Umfeld erfahren Kinder Alltagsbildung, die Voraussetzung für schulische Bildung ist.

Kindertagespflege – nicht teurer als Krippe oder Kindergarten!

Als Angebot der Jugendhilfe ist die Kindertagespflege für Eltern in der Regel nicht teurer als ein Platz in einer Kindertageseinrichtung. Die Tagespflegeperson erhält vom öffentlichen Jugendhilfeträger u.a. ein Entgelt für Ihre Leistung und die Erstattung der Sachkosten. In der privat vereinbarten Kindertagespflege wird das Entgelt zwischen Tagesmutter/Tagesvater und Eltern verhandelt.

Sicherheit in den Räumlichkeiten und eine kindgerechte Ernährung unterstützen die gesunde Entwicklung der Kinder.

Das Jugendamt prüft die Räumlichkeiten und achtet beim Hausbesuch auf die Sicherheitsvorkehrungen für die Kinder, z.B. Steckdosensicherungen. Die Tagesmutter bzw. der Tagesvater achtet darauf, dass die Kinder sicher und gesund aufwachsen. Dazu gehört auch, dass das Essen ausgewogen und unter hygienischen Bedingungen zubereitet wird, nahrhaft ist und gut schmeckt. Die Kinder sind in der Kindertagespflege unfallversichert und die Tagesmütter und Tagesväter haben eine Haftpflichtversicherung.

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