Aktuelles 2019

10.09.2021
Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder - Gesetz ist beschlossen

Vertreterinnen und Vertreter von Bund und Ländern haben sich am 6. September 2021 im Vermittlungsausschuss auf Änderungen am Ganztagsförderungsgesetz geeinigt.

Der Bundesrat hatte das Gremium in seiner Plenarsitzung am 25. Juni 2021 angerufen. Die Länder hatten in ihrem Anrufungsbeschluss eine Reihe von Änderungen an dem vom Bundestag am 11. Juni verabschiedeten Gesetz gefordert, die die Finanzierung des einzuführenden Anspruches auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder betreffen.

Der Kompromiss sieht unter anderem vor, dass Finanzhilfen des Bundes auch für die Erhaltung bereits bestehender Betreuungsplätze und nicht nur für die Schaffung neuer Plätze gewährt werden. Außerdem beteiligt sich der Bund mit einer Quote von bis zu 70 Prozent am Finanzierungsanteil der Investitionskosten und nicht, wie ursprünglich vorgesehen, nur bis zu 50 Prozent. Neu vorgesehen sind außerdem Evaluationen der Investitionskosten und Betriebskosten in den Jahren 2027 und 2030, nach denen Mehr- und Minderbelastungen der Länder angemessen ausgeglichen werden.

Kern des Gesetzes ist die Einführung eines bedarfsunabhängigen Anspruchs auf Förderung in einer Tageseinrichtung von mindestens 8 Stunden. Dieser soll für jedes Kind ab der ersten Klassenstufe bis zum Beginn der fünften Klassenstufe gelten. Anspruchsberechtigt sind Kinder, die ab dem Schuljahr 2026/2027 die erste Klassenstufe besuchen. Der Anspruch soll dann schrittweise auf die folgenden Klassenstufen ausgeweitet werden, so dass ab dem Schuljahr 2029/2030 allen Schulkindern der ersten bis vierten Klassenstufe mindestens acht Stunden täglich Förderung in einer Tageseinrichtung zusteht.

Der Einigungsvorschlag wurde am 07. Semptember im Bundestag und heute im Bundesrat bestätigt. Nachdem der Bundespräsident das Gesetz unterzeichnet hat, kann es in Kraft treten.

01.09.2021
Inklusion in der Kindertagespflege - neue Broschüre erschienen

Kinder mit ihren unterschiedlichen individuellen Bedürfnissen in ihrer Entwicklung zu begleiten und zu fördern ist Aufgabe und Motivation jeder Kindertagespflegeperson. Die Broschüre möchte einen Überblick zum Thema Inklusion geben. Hierbei wird zunächst auf den Inklusionsbegriff eingegangen. Darauf aufbauend werden die relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen dargestellt und Qualifizierungskonzepte zu diesem Thema einander gegenübergestellt. Eine Übersicht von Kompetenzen, die Kindertagespflegepersonen bzw. Fachberater*innen benötigen, um eine inklusiv ausgerichtete Kindertagespflege zu realisieren, vervollständigt die Broschüre.

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11.08.2021
Fachpolitischer Dialog - gut besucht, informativ und erfolgreich

Am 11.08.2021 fand der fünfte Fachpolitische Dialog mit Vertreter*innen aller im Bundestag vertretenen Parteien statt. Mit dabei waren Marcus Weinberg (CDU), Sönke Rix (SPD), Matthias Seestern-Pauli (FDP), Nina Stahr (B90/Grüne), Norbert Müller (die LINKE), Martin Reichardt (AfD). Alle haben betont, dass sich ihre Parteien mit der Kindertagespflege befassen, sie in der nächsten Legislaturperiode die Kindertagespflege voranbringen wollen und sich vor allem um Themen wie Vertretung, Vergütung u.a. kümmern werden. Vorgeschlagen wurde auch die Gründung eines "Runden Tisches" mit Vertreter*innen von Bund und Ländern, um regelmäßig über die Kindertagespflege zu beraten.

Weiterhin nahmen insgesamt 34 Kindertagespflegepersonen und Fachberater*innen teil und konnten ihre Fragen an die Politiker*innen richten.

Am Ende waren alle sehr zufrieden mit der Veranstaltung und bedankten sich beim Bundesverband für die Gelegenheit, miteinander ins Gespräch gekommen zu sein.

06.08.2021
Kinderrechte sind unverzichtbar

Ausgehend von der Bundestagung im April diesen Jahres hat sich eine Gruppe von Netzwerkerinnen mit der Frage beschäftigt, ob und wie unter Pandemiebedingungen die Rechte und der Schutz der Kinder im Blick behalten werden können. Ausgangspunkt der Diskussion war die zu der Zeit angedachte Testpflicht für Kita-Kinder.

Ergebnis dieser Diskussionen ist ein Schreiben, das die Umsetzung von Kinderrechten in Kitas betont und Verantwortungsträger*innen dazu
auffordert, die Kinderrechte als handlungsleitendes Prinzip und Grundlage aller Überlegungen für die Gestaltung der Arbeit in der Kita zu sehen – auch unter Pandemie-Bedingungen.

Lesen Sie das Schreiben des Netzwerks hier.

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01.07.2021
Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl

Der Bundesverband für Kindertagespflege hat zur diesjährigen Bundestagswahl allen im Bundestag vertretenen Parteien acht Fragen als Wahlprüfsteine zur Beantwortung vorgelegt, die die Kindertagespflege zum Inhalt haben.
Die Antworten werden, sobald sie eingegangen sind, an dieser Stelle veröffentlicht.

Die Wahlprüfsteine können Sie hier einsehen und herunterladen.

04.06.2021
Neues Bilderbuch erschienen: "Ein guter Start in die Kindertagespflege"

Die Grundlage für eine gute Betreuung, Bildung und Erziehung ist eine sichere Beziehung zur Kindertagespflegeperson. Dafür ist eine Eingewöhnungszeit in der Kindertagespflegestelle notwendig. Mit diesem Buch gehen wir zusammen durch diese Zeit.

Ab sofort kann das Bilderbuch gegen Übernahme der Versandkosten bestellt werden.

Zur Bestellung

10.05.2021
Die Aktionswoche war ein voller Erfolg!

Auch unter Pandemie-Bedingungen haben Kindertagespflegepersonen und Fachberater*innen gezeigt: Kindertagespflege ist da! Mit vielen kreativen Ideen und Beiträgen in sozialen Medien haben sie Kreativität und Engagement gezeigt.

Dafür bedanken wir uns im Namen der Kindertagespflege sehr herzlich! 

Das ist Ansporn für alle, die sich für die Kindertagespflege einsetzen und gute Bedingungen in der pädagogischen Praxis und für die Kinder in der Kindertagespflege jeden Tag aufs Neue schaffen.

Die nächste Aktionswoche findet vom 09.-15. Mai 2022 statt. Machen Sie (wieder) mit! Wir freuen uns auf Ihre Aktionen und Beiträge.

Viel Spaß beim Ansehen der Videos, Fotos und auch beim Lesen der Medienbeiträge, klicken Sie auf:

Videos, Fotos, Medienbeiträge

07.05.2021
Änderungen im SGB VIII endgültig beschlossen

Am 22.04.2021 hat der Bundestag das Kinder- und Jugendlichenstärkungsgesetz beschlossen, das auch Änderungen im SGB VIII enthält. Für die Kindertagespflege sind einige wesentlichen Änderungen enthalten.

Heute, am 07.05.2021 hat auch der Bundesrat zugestimmt. Wenn das Gesetz vom Bundespräsidenten unterschrieben wurde, kann es umgehend in Kraft treten.

Änderungen, die die Kindertagespflege betreffen im Überblick (die fett markierten Passagen sind erst kürzlich in den ursprünglichen Entwurf aufgenommen worden):

  • Durchgängig wird der Begriff „Tagespflege“ durch „Kindertagespflege“ ersetzt.
  • § 8a (5) In Vereinbarungen mit Kindertagespflegepersonen, die Leistungen nach diesem Buch erbringen, ist sicherzustellen, dass diese bei Bekanntwerden gewichtiger Anhalts-punkte für die Gefährdung eines von ihnen betreuten Kindes eine Gefährdungseinschätzung vornehmen und dabei eine insoweit erfahrene Fachkraft beratend hinzuziehen. Die Erziehungsberechtigten sowie das Kind sind in die Gefährdungseinschätzung einzubeziehen, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes nicht in Frage gestellt wird. Absatz 4 Satz 2 und 3 gilt entsprechend.“
  • § 22 Abs. 1 (bb) ergänzt: „Nutzen mehrere Kindertagespflegepersonen Räumlichkeiten gemeinsam, ist die vertragliche und pädagogische Zuordnung jedes einzelnen Kindes zu einer bestimmten Kindertagespflegeperson zu gewährleisten. Eine gegenseitige kurzzeitige Vertretung der Kindertagespflegepersonen aus einem gewichtigen Grund steht dem nicht entgegen.“
  • § 22 Abs. 2 (cc) ergänzt: „Hierzu sollen sie die Erziehungs-berechtigten einbeziehen und mit dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe und anderen Personen, Diensten oder Einrichtungen, die bei der Leistungserbringung für das Kind tätig werden, zusammenarbeiten. Sofern Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam gefördert werden, arbeiten die Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege und der Träger der öffentlichen Jugendhilfe mit anderen beteiligten Rehabilitationsträgern zusammen.“
  • § 23 Abs. 2 (bb): In Nummer 3 wird nach den Wörtern „Beiträge zu einer“ das Wort „angemessenen“ eingefügt
  • § 27 Abs. 2 Satz 3: „Unterschiedliche Hilfearten können miteinander kombiniert werden, sofern dies dem erzieherischen Bedarf des Kin-des oder Jugendlichen im Einzelfall entspricht.“ Das bedeutet, dass nun auch die Familienpflege/Kindertagespflege nach § 32 Satz 2 mit anderen Hilfen kombiniert werden kann.
  • § 87 a: „(1) Für die Erteilung der Pflegeerlaubnis nach § 43 sowie für deren Rücknahme und Widerruf ist der örtliche Träger zuständig, in dessen Bereich die Kindertagespflegeperson ihre Tätigkeit ausübt. Ist die Kindertagespflegeperson im Zuständigkeitsbereich mehrerer örtlicher Träger tätig, ist der örtliche Träger zuständig, in dessen Bereich die Kindertagespflegeperson ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Für die Erteilung der Pflegeerlaubnis nach § 44 sowie für deren Rücknahme und Widerruf ist der örtliche Träger zuständig, in dessen Bereich die Pflegeperson ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat“.

Weitere Informationen sowie Begründungen und Ausführungen dazu finden Sie beim Deutschen Bundestag.

27.03.2021
Rückschau: Tag der Kindertagespflege

Der Tag der Kindertagespflege im Online-Format war ein voller Erfolg! Rund 500 Personen nahmen begeistert von Anfang bis Ende an der Veranstaltung teil, wie die Umfragen zeigten. Der Nutzen für die eigene Praxis wurde als sehr groß bezeichnet und fast alle meinten, online wäre ein gute Möglichkeit gewesen, daran teilzunehmen.

Die Vorträge und weiterführendes Material finden Sie demnächst hier.

23.03.2021
Eilantrag gegen Aufhebung einer Erlaubnis zur Kindertagespflege erfolglos

Das OVG Münster hat einen Eilantrag einer Mutter abgelehnt, die sich gegen die Aufhebung der ihr im Januar 2018 erteilten Erlaubnis zur Kindertagespflege gewandt hatte.

Der Aufhebung vorausgegangen war die Meldung der Eltern eines von der Tagespflegeperson betreuten Kleinkindes, wonach dieses berichtet habe, während der Betreuungszeit, zu der keine weiteren Kinder oder sonstigen Personen anwesend waren, von der Tagespflegeperson auf den Hinterkopf und das Gesäß geschlagen worden zu sein. Die Eltern des Kindes hatten zuvor bereits Strafanzeige bei der Polizei erstattet. Das Ermittlungsverfahren ist bisher nicht abgeschlossen. Die Antragstellerin bestreitet die Vorwürfe. Der daraufhin beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gestellte Eilantrag blieb erfolglos.

Die dagegen gerichtete Beschwerde hatte keinen Erfolg.

Der 12. Senat hat zur Begründung ausgeführt, dass die Aufhebung der Tagespflegeerlaubnis nicht offensichtlich rechtswidrig sei und die Folgenabwägung zum Nachteil der Antragstellerin ausfalle. Zwar sei es nicht bei jeglichem Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung gerechtfertigt, die grundrechtlich geschützte Berufsfreiheit und die existenzielle Bedeutung für die Tagespflegeperson gegenüber dem öffentlichen Interesse an einem wirksamen Kinderschutz zurücktreten zu lassen. Vielmehr seien die Gegebenheiten des Einzelfalls in die Gewichtung mit einzubeziehen, wie etwa die Schwere des Vorwurfs sowie ein hinreichend konkretisiertes Vorliegen des Vorwurfs. Danach falle hier die Abwägung zu Lasten der Tagespflegeperson aus. Das betroffene Kind habe den Vorwurf nicht unerheblicher körperlicher Übergriffe zweimal gegenüber den Eltern geschildert. Die Eltern hätten zudem bei ihrem Kind eine Verhaltensänderung festgestellt und sich zur Erstattung einer Strafanzeige bei der Polizei entschlossen. Die dort abgegebene Sachverhaltsschilderung unterliege im derzeitigen Verfahrensstand hinsichtlich ihrer Glaubhaftigkeit keinen grundlegenden Bedenken.

Der Beschluss ist unanfechtbar.

Quelle: Pressemitteilung des OVG Münster v. 23.03.2021

Aktenzeichen:12 B 62/2112 B

22.01.2021
Neuer Film zur Kindertagespflege ab sofort online

Wir freuen uns sehr, Ihnen unseren Imagefilm „Dein erster Tag“ präsentieren zu können. Dieser wurde im Rahmen des Projektes zur Beratung und Begleitung der Umsetzung des QHB und des Bundesprogramms ProKindertagespflege erstellt und ist somit vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Der Film gibt einen authentischen Einblick in den Alltag einer Kindertagespflegestelle und verdeutlicht somit sehr anschaulich, dass es sich bei der Kindertagespflege um eine qualifizierte, flexible und familienähnliche Betreuungsform handelt. Der Film ist in Zusammenarbeit mit dem Berliner Sozialunternehmen Studio 2B (www.studio2b.de ; www.deinerstertag.de) entstanden. Er ist im 360° Format gedreht. Somit kann der*die Betrachter*in den Blick in alle Richtungen schweifen lassen, indem sie*er mit der Maus, dem Touchscreen oder auch dem einfachen Schwenken des Gerätes die Perspektiven des Bildes selbst steuert. Der Film ist online verfügbar. Probieren Sie es einfach mal aus.  Wir wünschen viel Spaß beim Anschauen!

Hier Film ansehen

08.01.2021
COVID-19 als Berufskrankheit anerkannt

Die geltende Berufskrankheitenliste (Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung) enthält unter der Nr. 3101 die Bezeichnung "Infektionskrankheiten"; dies schließt auch eine Erkrankung durch Covid-19 ein. Die Berufskrankheit gilt allerdings nicht uneingeschränkt, sondern ist auf bestimmte Berufs- und Tätigkeitsfelder beschränkt. Nach der Definition in der Verordnung ist Voraussetzung, dass der Versicherte "im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium tätig oder durch eine andere Tätigkeit der Infektionsgefahr in ähnlichem Maße besonders ausgesetzt war."

Das könnte also auch für Kindertagespflegepersonen gelten.

Der Bundesverband hatte auf dieses Problem bereits vor einigen Monaten mit einem Schreiben an die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienste und Wohlfahrtspflege - BGW - aufmerksam gemacht.

Lesen Sie hier mehr.

16.12.2020
Das ändert sich in der Kindertagespflege zum 01.01.2021

Wie in jedem Jahr werden zum 01.01.2021 wieder die Rechengrößen für die Sozialversicherungsbeiträge und der Grundfreibetrag für die Einkommensteuer angepasst. Es gelten dann für selbstständig Tätige Kindertagespflegepersonen folgende Beträge:
Die Mindestbemessungsgröße für die Kranken- und Pflegeversicherung: 1.096,67 €.
Beitragssätze und Mindestbeiträge:
Krankenversicherung ohne Krankentagegeldversicherung: 14,0 % = mindestens 153,53 €
Krankenversicherung mit Krankentagegeldversicherung: 14,6 % = mindestens 160,11 €.
Liegt das steuerpflichtige Einkommen über der Mindestbemessungsgröße, werden die Beiträge entsprechend prozentual errechnet. Zusätzlich werden die Zusatzbeiträge der Krankenkassen in Höhe von ca. 1,3% fällig.
In der gesetzlichen Familien-Krankenversicherung kann mitversichert sein, wer nicht mehr als 470,00 € steuerpflichtiges Einkommen monatlich erzielt.
Pflegeversicherung: 3,05% (mit eigenen Kindern) bzw. 3,3% (ohne eigene Kinder), d.h. 33,45 € bzw. 36,19 €.
Rentenversicherung: 18,6 %, Mindestbeitrag: 83,70 €
Der Grundfreibetrag für die Einkommensteuer liegt 2020 bei 9.744,00, bei zusammen veranlagten Verheirateten bei 19.488,00 €

18.11.2020
Urteil zur Pflegeerlaubnis

Betreut eine Tagespflegeperson die Kinder in der privaten Wohnung, obwohl diese Räumlichkeiten zur Kinderbetreuung nicht genehmigt sind, so stellt dies eine Pflichtverletzung dar. Jedoch rechtfertigt der einmalige Verstoß keine Aufhebung der Erlaubnis zur Kindertagespflege. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Lüneburg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde einer Tagesmutter im Juli 2020 mit sofortiger Wirkung die Erlaubnis zur Kindertagespflege entzogen. Hintergrund dessen war der Vorwurf, dass sie an mehreren Tagen die zu betreuenden Kinder entgegen der Genehmigung nicht in der Großtagespflegestelle betreut haben soll, sondern in ihrer Privatwohnung. Gegen die sofortige Entziehung der Erlaubnis richtete sich der Eilantrag der Tagesmutter.

Verwaltungsgericht wies Eilantrag zurück

Das Verwaltungsgericht Hannover wies den Eilantrag zurück. Die wiederholte Betreuung der ihr anvertrauten Kinder in nicht genehmigten Räumen rechtfertige die sofortige Entziehung der Erlaubnis zur Kindertagespflege. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Beschwerde der Tagesmutter.

Oberverwaltungsgericht verneint Rechtmäßigkeit der Erlaubnisentziehung

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschied zu Gunsten der Tagesmutter und gab daher dem Eilantrag statt. Es hielt nur eine einmalige eine Betreuung der Tageskinder in der Privatwohnung der Tagesmutter für belegt. Vor diesem Hintergrund sei die Entziehung der Erlaubnis zur Kindertagespflege rechtswidrig. Zwar stelle die Betreuung der Tageskinder in anderen als den genehmigten Räumlichkeiten einen Verstoß gegen die aus der Tätigkeit als Tagespflegeperson folgenden Pflichten dar. Ein einmaliger Verstoß stelle aber noch keine derart schwerwiegende Pflichtverletzung dar, die eine Aufhebung der Tagespflegeerlaubnis rechtfertigen könne. Ein solcher Verstoß lasse nicht den Schluss auf mangelnde Sorgfalt im Umgang mit den Kindern zu.

Entzug der Tagespflegeerlaubnis bei wiederholten Verstößen

Zweifel an der Eignung einer Tagespflegeperson können jedoch dann begründet sein, so das Oberverwaltungsgericht, wenn sie sich wiederholt über die räumliche Beschränkung der ihr erteilten Tagespflegeerlaubnis hinwegsetzt.

Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 09.10.2020 10 ME 199/20 -


Quelle: Oberverwaltungsgericht Lüneburg, ra-online (vt/rb)

18.11.2020
DGUV: Bitte um Klarstellung

Angestoßen von Falschmeldungen im Netz erreichen die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung vermehrt Anfragen zu den Tragezeiten von Mund-Nase-Bedeckungen bei der Arbeit und in der Schule. Besonders viele Fragen kommen aus dem Bereich der Schulen und der Elternschaft. Die anfragenden Personen beziehen sich auf vermeintliche Veröffentlichungen des Spitzenverbandes der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV).

Hiermit möchten wir klarstellen:

Die DGUV ist nicht Verfasserin der ihr zugeschriebenen Veröffentlichung mit dem Titel: „Gefährdung durch die Verwendung eines [sic!] Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) bei Kindern und Jugendlichen“

Die DGUV hat das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen an Schulen nicht verboten.

Die DGUV hat nicht behauptet, dass Lehrenden oder anderen Verantwortlichen ein Haftungsrisiko drohe.

Um die Sachverhalte klarzustellen, haben wir zwei Pressemitteilungen herausgegeben:

Zu Mund-Nase-Bedeckungen, unseren Empfehlungen und deren Rechtscharakter: https://www.dguv.de/de/mediencenter/pm/pressemitteilung_411780.jsp

Zur Frage der Haftung: https://www.dguv.de/de/mediencenter/pm/pressemitteilung_412353.jsp

Gegen die Urheber der entsprechenden Falschmeldungen haben wir rechtliche Schritte eingeleitet.

Sollten Sie Fragen hierzu haben, stehen wir gern zu Ihrer Verfügung. Falls Sie Anfragen von verunsicherten Eltern und Lehrkräften erreichen, können Sie gern auf die Pressestelle der DGUV verweisen: presse@dguv.de.

29.10.2020
Bundesverband zur Anhörung in der Kinderkommission des Deutschen Bundestages

Unter dem Oberthema: "Flächendeckenden Lockdown bei Kitas unbedingt verhindern" tagte am 28.10.2020 die Kinderkommission des Deutschen Bundestages. Heiko Krause, Bundesgeschäftsführer des Bundesverbandes Kindertagespflege, kam umfänglich zu Wort.

Unter anderem machte Heiko Krause auf mögliche Folgen unseres veränderten Lebens auf die kindliche Entwicklung aufmerksam. Außerdem betonte er die wichtige Rolle, die die Kindertagespflege in der Zeit der Pandemie einnimmt und wie sie genutzt werden kann. 

Lesen Sie hier mehr und sehen Sie sich die gesamte Sitzung im Parlamentsfernsehen an.

30.09.2020
Kindertagesbetreuung: Statistik vom 01.03.2020 veröffentlicht

Am 01.03.2020 waren über 2.600 Kinder im Alter bis drei Jahre mehr als im Vorjahr in Kindertagespflege, auch die Anzahl der 3-6jährigen stieg um über 1.600. Insgesamt wurden 173.988 Kinder von 44.782 Kindertagespflegepersonen betreut. Diese Anzahl ist dagegen kaum gestiegen. Allerdings ist die Anzahl der Großtagespflegestellen um 400 auf 4.482 angewachsen.
Bei allen Werten, die zum 01.03. erhoben wurden, ist allerdings zu bedenken, dass diese das Bild vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie widerspiegelt. Welche Auswirkungen diese auf die Anzahl von Kindern und Kindertagespflegepersonen haben wird, ist noch nicht absehbar.

Mehr Statistik ist auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes zu finden.

11.09.2020
Neues Minibüchlein erschienen

Wie wird man Kindertagespflegeperson? Wo findet man Beratung auf dem Weg in die Kindertagespflege und was bedeutet eigentlich QHB? Unter dem Titel „Mein Weg zur Kindertagespflegeperson“ ist dazu im Bundesprogramm „ProKindertagespflege: Wo Bildung für die Kleinsten beginnt“ ein neues Minibüchlein erschienen.

„Mein Weg zur Kindertagespflegeperson“ greift die Qualifizierung nach dem Qualifizierungshandbuch (QHB) für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern unter drei Jahren auf. Anschaulich und informativ zeichnet es den Weg einer Quereinsteigerin in die Kindertagespflege nach. Thematisiert werden die Schritte von den ersten Berührungspunkten mit der Kindertagespflege, über die Beratung durch das Jugendamt bis hin zur Qualifizierung nach dem QHB und schließlich die Eröffnung einer eigenen Kindertagespflegestelle.

Es kann kostenfrei über den Publikationsversand der Bundesregierung bestellt werden:
Tel.: 030 182722721
Fax: 030 18102722721
E-Mail: publikationen@bundesregierung.de

01.09.2020
Der Bundesverband beim Corona-KiTa-Rat

Auf Initiative von Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey hat am 31. August erstmals der Corona-KiTa-Rat getagt. Die Runde besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Bundesländer, von Kommunen, Kita-Trägern, Gewerkschaften, dem Bundesverband für Kindertagespflege und der Bundeselternvertretung. Gemeinsam soll der Rat den Regelbetrieb in den Kindertagesstätten begleiten, die Entwicklungen bundesweit bewerten sowie Beispiele der guten Praxis und Lösungen austauschen.

Lesen Sie hier die Pressemitteilung.

01.09.2020
Förderprogramm "Betriebliche Kinderbetreuung" auch für die Kindertagespflege

Die Förderung ist als Anschubfinanzierung für neue Plätze in der betrieblichen Kinderbetreuung konzipiert. Gefördert werden neue Plätze in der betrieblichen Kindertagesbetreuung, Kindertagespflege, Betreuung in Ausnahmefällen und Ferienbetreuung.

Das Förderprogramm richtet sich an Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland und regt insbesondere die Kooperation von kleinen und mittleren Unternehmen an. Die Zusammenarbeit mit öffentlichen, gemeinnützigen oder privat-gewerblichen Trägern von Kinderbetreuungsangeboten ist möglich und entlastet Unternehmen bei der Organisation ihrer Kinderbetreuungsplätze.

Den Förderantrag stellen die Träger des Betreuungsangebots. Das können die Unternehmen selbst sein oder die Anbieter der Betreuungsplätze, mit denen die Unternehmen kooperieren. Weitere Informationen zum Förderprogramm und zum Förderantrag finden Sie hier.

22.08.2020
Wegen Corona auf Abstand, doch eng beieinander: Der neue Vorstand des Bundesverbandes

Die Mitgliederversammlung hat am 21.08./22.08.2020 stattgefunden. Es wurde ein neuer Vorstand gewählt (von li nach re): Gabriele Stein (Beisitzerin), Inge Losch-Engler (Bundesvorsitzende), Anne Mader (stellv.Vorsitzende), Ralf Kohlberger (Beisitzer), Johanna Meißner (stellv.Vorsitzende), Isgard Rhein (Beisitzerin), urlaubsbedingt fehlt Bettina Konrath(Beisitzerin) auf dem Bild. Herzlichen Glückwunsch!

14.08.2020
Vorbereitung auf eine 2. Welle der Pandemie auch für die Kindertagespflege

Die Regelungen zu Schließung oder Offenhaltung von Kindertagespflegestellen im Zuge der Corona-Pandamie waren in den Bundesländern höchst unterschiedlich und wenig transparent. Für die befürchtete 2. Welle mahnt die Bundesvorsitzende Inge Losch-Engler an, entsprechende Vorbereitungen rechtzeitig zu treffen.

Lesen Sie dazu die Pressemitteilung.

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16.07.2020
Corona-Test für Kindertagespflegepersonen

Kindertagespflegepersonen, die Kontakt mit infizierten Personen hatten, selbst aber (noch) keine Symptome einer Erkrankung zeigen (asymptomatische Kontaktpersonen), können sich beim Gesundheitsamt oder einer beauftragten Stelle kostenfrei testen lassen. Dies hat das Bundesgesundheitsministerium in einer Verordnung erlassen und bekannt gegeben.

Die gesamte Verordnung finden Sie hier.

24.06.2020
Blitzumfrage zu den Corona-Auswirkungen für die Kindertagespflege

Der Bundesverband hat eine kurze Blitzumfrage unter 371  Jugendämtern und 106 Mitgliedsorganisationen durchgeführt. Dabei sollte eingeschätzt werden, wie viele Kindertagespflegepersonen wegen des Infektionsrisikos durch das Coronavirus eventuell ihre Tätigkeit aufgeben werden. Kindertagespflegepersonen, die über 60 Jahre alt sind oder Vorerkrankungen haben und damit selbst einer Risikogruppe angehören, haben solche Überlegungen angestellt. Auch Kindertagespflegepersonen, in deren Haushalt ein Familienangehöriger lebt, der einer Risikogruppe angehört, sind in der letzten Zeit unsicher geworden, was ihre Perspektive in der Kindertagespflege angeht.

Über 50 % der Befragten haben innerhalb weniger Tage geantwortet. Für diese Unterstützung bedanken wir uns sehr! 

Sollte die Schätzung so eintreten, wären über 10.000 Betreuungsplätze in den nächsten Monaten gefährdet und mehr als 2.500 Kindertagespflegepersonen ohne berufliche Tätigkeit. Wir sehen hier einen dringenden Handlungsbedarf. Zu bedenken ist: Die aktuelle Diskussion hat sich dahingehend geändert, dass das Robert Koch Institut die Risikogruppe neu definiert hat: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogruppen.html Nach wie vor bleibt die Unsicherheit der Finanzierung, für diejenigen, die zu einer nachweislichen Risikogruppe gehören.

Hier können Sie das zusammengefasste Ergebnis der Befragung auf zwei Seiten lesen:

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17.06.2020
Zusätzliche Investitionsmittel für Kita und Kindertagespflege

Der Bund investiert weiterhin stark in den Ausbau der Kindertagesbetreuung. Das Bundeskabinett hat heute im Rahmen des Konjunkturpaketes beschlossen, zusätzlich eine Milliarde Euro für die Jahre 2020 und 2021 bereitzustellen.

Damit ist die Schaffung von 90.000 neuen Betreuungsplätzen in Kitas und der Kindertagespflege möglich. Die Mittel können aber auch für Umbaumaßnahmen und für Investitionen in neue Hygiene- und Raumkonzepte verwendet werden, die aufgrund der Corona-Pandemie notwendig sind.

Lesen Sie mehr in der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

25.05.2020
Bundesverband schlägt Überbrückungsgeld vor

Lesen Sie mehr dazu in der Pressemitteilung der Bundesvorsitzenden Inge Losch-Engler.

Pressemitteilung

18.05.2020
Aktionswoche Kindertagespflege - mal ganz anders

Die Aktionswoche Kindertagespflege hat stattgefunden - diesmal ganz anders als bisher. Kindertagespflegepersonen haben auf die Kindertagespflege aufmerksam gemacht, in dem sie Fotos und Videos unter #GutBetreutInKindertagespflege in den sozialen Medien verbreitet haben. Auch Bastelangebote und kleine Geschenke zum Mitnehmen wurden in eigens dafür aufgestellten Kisten bereitgestellt, an den Zaun gehängt usw. Fachberatungsstellen haben Online-Informationsveranstaltungen und Telefonsprechstunden angeboten.

Auf facebook sind 54 Einträge unter #GutBetreutInKindertagespflege eingestellt worden, bei Instagram gibt es 42 Fotos und Videos unter diesem Hashtag anzusehen. 

Die Grußworte und Videobotschaften der Bundesministerin und der Landesminister*innen können Sie hier ansehen.

Wir danken Ihnen sehr, dass Sie so kreativ mitgemacht haben! Und wir hoffen, dass Sie im nächsten Jahr bei der Aktionswoche 2021 voraussichtlich vom 03.05.-08.05.2021 (wieder) dabei sein werden.  

12.05.2020
Stellungnahme zu einer schrittweisen Wiedereröffnung von Kindertagespflegestellen

Als Bundesverband für Kindertagespflege begrüßen wir die Debatte um die schrittweise Öffnung von Kindertagesbetreuung. Auch die Kindertagespflege ist als wichtiger Bestandteil der Kindertagesbetreuung - insbesondere von Kindern bis drei Jahre – in die Debatte einzubeziehen.
Die Öffnung von Kindertagespflegestellen muss unter Berücksichtigung der Aspekte des Kindeswohls, des Infektionsschutzes und der finanziellen Absicherung von Kindertagespflegepersonen erfolgen. Lesen Sie die gesamte Stellungnahme hier.

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11.05.2020
Aktionswoche Kindertagespflege 2020 startet

Heute startet die dritte bundesweite Aktionswoche Kindertagespflege.

Die Bundesfamilienministerin Franziska Giffey und die Landesminister*innen, die für Familien und Jugend zuständig sind, Susanne Eisenmann (Baden-Württemberg), Carolina Trautner (Bayern), Sandra Scheeres (Berlin), Melanie Leonhard (Hamburg), Kai Klose (Hessen), Stefanie Drese (Mecklenburg-Vorpommern), Joachim Stamp (NRW), Monika Bachmann (Saarland), Christian Piwarz (Sachsen) und Heiner Garg (Schleswig-Holstein) haben ihre Grußworte an den Bundesverband geschickt. Lesen und sehen Sie sie hier.

Wegen der aktuellen Situation finden viele Aktionen anders als gewohnt statt: Anstelle von Veranstaltungen mit vielen Menschen gibt es Videobotschaften, Fotos, Telefonsprechstunden, Plakataktionen und vieles mehr.

Bitte dokumentieren Sie Ihre Aktion und stellen Sie sie in den sozialen Medien wie facebook, instagram usw. mit dem Hashtag #GutBetreutInKindertagespflege ein. So werden sie gleich gefunden. Sie können uns auch gerne ihren Beitrag per Mail schicken. Wir sorgen dann dafür, dass er veröffentlicht wird. 

Auch freuen wir uns über die Zusendung von Presse- und Medienreaktionen aus ihrer Region.

Machen Sie mit, machen Sie Kindertagespflege bekannt!

Wir wünschen Ihnen viel Freude und Erfolg mit Ihrer Aktion!

07.05.2020
Klarstellung: Das SodEG gilt auch für die Kindertagespflege

Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) hat in einer Ergänzung ihrer Hinweise am 5. Mai klargestellt, dass auch Kindertagespflegepersonen für die Förderung nach dem Sozialdienstleister-Einsatz-Gesetz in Betracht kommen. Kindertagespflegepersonen werden auf S. 1 ausdrücklich als Soziale Dienstleister erwähnt. In den letzten Wochen waren Anträge von Kindertagespflegepersonen auf Förderung nach dem (SodEG) in einigen Kreisen gescheitert, weil die Kindertagespflege im Gesetz nicht erwähnt wurde. Der Bundesverband und das Bundesfamilienministerium hatten sich für diese Klarstellung eingesetzt, die nun erreicht wurde. Sie finden die ergänzten Hinweise hier.

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05.05.2020
Paritätischer fordert Überbrückungsgeld

Infolge erster Lockerungen von behördlich angeordneten Coronavirus-Schutzmaßnahmen und der damit einhergehenden Öffnung von Arbeitsstätten droht eine Situation, in der gesundheitlich besonders gefährdete Beschäftigte allein aus Angst vor Verdienstausfall ihre Arbeit in den Betrieben wieder aufnehmen und sich damit in Lebensgefahr begeben. Nach aktueller Rechtslage können Risikogruppen zwar der Beschäftigung fernbleiben, haben jedoch keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Der Paritätische fordert daher für alle besonders gefährdeten Beschäftigten ein Überbrückungsgeld, orientiert an den Regelungen zum Kurzarbeitergeld.

Lesen Sie hier die Pressemitteilung.

20.04.2020
Stellungnahme der Deutschen Liga für das Kind

Die Deutsche Liga für das Kind hat in einer Stellungnahme auf das Problem der zunehmenden Kindeswohlgefährdung in der aktuellen Situation hingewiesen. Durch die Schließung von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Schulen sind Eltern zunehmend durch die Betreuung ihrer Kinder belastet, was zu vermehrten Fällen von Kindeswohlgefährdung führen kann.

Datei-Download
20.04.2020
Praxistipps für die Kindertagespflege in der Corona-Zeit

Wenn die Kinder (wieder) in die Kindertagespflegestelle kommen, sollten einige Überlegungen zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus und zur Organisation des Alltags und der Praxis in der Kindertagespflegestelle angestellt werden:

Wir haben einige Tipps und Hinweise für Eltern, für Kindertagespflegepersonen und für den pädagogischen Alltag vor allem mit jungen Kindern zusammengestellt.

  • Anregungen für Kindertagespflegepersonen
  • Tipps für den pädagogischen Alltag
  • Hinweise für Eltern

Sie finden sie unter den FAQs auf unserer Corona-Seite. 

Sie können sie auch zusammengefasst hier herunterladen.

Uns ist daran gelegen, diese Sammlung mit guten handhabbaren Tipps zu erweitern, daher freuen wir uns über Ihre Ideen. Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an! So können wir diese Sammlung noch weiter vervollständigen.

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17.04.2020
Kindertagespflege im Verbund - Broschüre zur Großtagespflege erschienen

Der Bundesverband hat sich im vergangenen Jahr intensiv mit dem Thema "Kindetagespflege im Verbund - Großtagespflege" beschäftigt. In dieser Broschüre wird die aktuelle Situation in 2019 beschrieben. Es werden pädagogische Standards für die Kindertagespflege im Verbund unter Einbeziehung von Aspekten aus der Wissenschaft, besonders der Pädagogik der frühen Kindheit formuliert. Nicht zuletzt werden fachpolitische Aussagen generiert, die eine Grundlage für weitere Diskussionen bilden können.

Die Broschüre kann hier kostenfrei heruntergeladen werden.

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06.04.2020
Kindertagespflege braucht Sicherheit in der Krise

Heute hat der Bundesverband für Kindertagespflege einen Brief an die Jugend- und Familienminister*innen auf den Weg gebracht, in dem die Lage der Kindertagespflegepersonen geschildert und um eine zügige und angemessene Regelung der Bezahlung in der derzeitigen Situation gebeten wird.

Den Brief können Sie hier lesen.

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31.03.2020
Corona-Krise – Mehr Flexibilität für Vereine

Die Versammlungsverbote durch das Corona-Virus führen dazu, dass viele Vereine ihre satzungsmäßig vorgeschriebenen Mitgliederversammlungen nicht durchführen können. Der Bundestag hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, der Vereinen mehr Flexibilität einräumt. Der Bundesrat hat dem Gesetz zugestimmt.

Vorstandsmitglieder bleiben auch nach Ablauf der Amtszeit im Amt, bis ein*e Nachfolger*in gewählt oder bestimmt ist. Eine Mitgliederversammlung, die den neuen Vorstand wählt, ist nicht zwingend sofort erforderlich. Der „alte“ Vorstand bleibt im Amt und vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Ein Notvorstand, der durch ein Gericht bestellt würde, ist nicht erforderlich. Diese Regelung gilt allerdings nur für Vorstände, deren Amtszeit 2020 abläuft.

Neu ist weiterhin, dass der Vorstand Mitgliederversammlungen ohne die persönliche Teilnahme der Mitglieder abhalten kann. Das kann z.B. in einer Telefon- oder Videokonferenz geschehen. Die Vereinsmitglieder können ihre Stimmen auch vor der Mitgliederversammlung schriftlich abgeben, z.B. für die Wahl von Vorstandsmitgliedern. Manche Vereine haben so etwas schon in ihrer Satzung, aber auch die, die das nicht haben, können so verfahren.

Wenn z.B. eine Mitgliederversammlung nur zum Zweck der Vorstandswahl durchgeführt würde, könnten den Mitgliedern per Mail z.B. Vorstellungsprofile der Kandidat*innen zugeschickt werden, zu denen sie dann ihre Stimme schriftlich abgeben. Wichtig ist aber, dass die Mitglieder auf das geänderte Verfahren frühzeitig hingewiesen werden.

Außerdem können Beschlüsse auch ganz ohne eine Mitgliederversammlung gefasst werden. Dazu war bislang die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich. Jetzt gilt, dass ein Beschluss ohne Versammlung dann gültig wird, wenn drei Kriterien erfüllt sind. Erstens müssen alle Mitglieder beteiligt worden sein. Zweitens müssen bis zu einer vom Verein gesetzten Frist mindestens die Hälfte der Mitglieder ihre Stimme abgegeben haben (und zwar in Textform, also z.B. per Brief, Fax oder Mail). Und Drittens muss der Beschluss mit der in der Satzung festgelegten Mehrheit gefasst werden, also z.B. mit einfacher Mehrheit oder – z.B. bei Satzungsänderungen – mit 2/3-Mehrheit.

Beispiel: Ein Verein hat vom Finanzamt die Auflage bekommen, die Satzung in einem bestimmten Punkt zu ändern, um seine Gemeinnützigkeit zu erhalten. In der gegenwärtigen Situation ist eine Mitgliederversammlung nicht möglich. Hier bietet das neue Gesetz einen Ausweg.

Diese Regelungen gelten nur für Versammlungen, die im Jahr 2020 stattfinden. Es wäre sinnvoll, solche flexiblen Instrumente auch nach der Corona-Zeit zu ermöglichen.

Lesen Sie hier mehr.

Interessante Antworten des Bundesjustizministeriums auf häufige Fragen von Vereinen finden Sie im Download.

 

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27.03.2020
Bundesrat stimmt Sozialschutz-Paket zu

Soeben hat auch der Bundesrat dem umfänglichen Sozialschutz-Paket zugestimmt. Nun müssen die Verfahrenswege der Verteilung der finanziellen Mittel geregelt werden, damit die Zahlungen möglichst bald dort ankommen, wo sie gebraucht werden.

 

25.03.2020, aktualisiert
Sozialschutz-Paket zur Absicherung sozialer Dienstleister heute im Bundestag: beschlossen!

Heute wurde im Bundestag das sogenannte "Sozialschutz-Paket" beschlossen, durch das auch die Kindertagespflege über die Corona-Krisenzeit finanziell gestützt werden soll. Nach Auskunft des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist die Kindertagespflege unter dem Begriff "Leistungsträger" bzw. "soziale Dienstleister" und "Leistungserbringer" zu sehen. Den beschlossenen Gesetzesentwurf finden Sie hier.

Am Freitag wird dann noch der Bundesrat darüber beraten.

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24.03.2020
Gute Nachricht in schlechten Zeiten

In einem Gespräch mit dem BMFSFJ haben wir erfahren, dass die Bundesregierung in jedem Fall dafür sorgen will, dass die Einkünfte der Kindertagespflegepersonen weiterstgehend gesichert sind! Das gilt auch, wenn wegen der behördlichen Anordnung derzeit keine oder nur wenige Kinder betreut werden können. Leider können wir heute noch nicht mehr sagen, weitere Informationen werden morgen veröffentlicht.

Auch telefonisch oder per mail können wir keine weiteren Aussagen machen, aber wir sind sehr optimistisch!

Sobald die Bundestagsdrucksache dazu morgen veröffentlicht ist, werden wir sie weitergeben.

Bleiben Sie gesund!

17.03.2020, aktualisiert am 18.03.2020
Corona-Virus - Wie steht es mit der Kindertagespflege?

In dieser ungewöhnlichen Zeit müssen ungewöhnliche Maßnahmen getroffen werden.

Die Kitas und Schulen sind geschlossen - wie steht es mit der Kindertagespflege?

In einigen Bundesländern sind auch die Kindertagespflegestellen mit eingeschlossen, andere Bundesländer nutzen Kindertagespflegestellen, um Kinder von Eltern, die in wichtigen Berufen tätig sind, zusätzlich betreuen zu lassen.

Am 18.03.2020 hat die Landesregierung NRW bekannt gegeben, dass die Geldleistung weitergezahlt wird, auch wenn weniger oder gar kein Kind betreut wird. Mehr Informationen finden Sie in der Pressemitteilung.

Auf der neuen Sonderseite unserer Homepage, die derzeit im Aufbau ist, versuchen wir, die Regelungen, die in den einzelnen Bundesländern getroffen werden, zu bündeln und so umfassend wie möglich über die aktuelle Situation zu berichten.

Wenn Sie mit Ihren Informationen über die Situation bei Ihnen vor Ort dazu beitragen können, sind wir dafür sehr dankbar. Bitte schicken Sie uns eine Mail an info@bvktp.de oder an gerszonowicz@bvktp.de 

Auch wenn Sie Fragen haben schicken Sie uns bitte eine Mail. Wir antworten umgehend oder rufen Sie an, wenn Sie uns Ihre Telefonnummer mitteilen. Unser Büro ist derzeit nicht immer besetzt. Dafür bitten wir um Verständnis. 

 

11.03.2020
Expertise zur Großtagespflege - bitte um Unterstützung!

Ein wichtiges und immer wieder kontrovers diskutiertes Thema ist die persönliche Zuordnung von
Kindern in der Großtagespflege. Im SGB VIII ist dazu keine Regelung getroffen. Es stellen sich
gravierende Fragen hinsichtlich der Möglichkeiten der Vertretung. Die Spannweite reicht dabei von
der Auffassung, dass eine Vertretung auch kurzfristig nicht möglich ist, bis hin zu mehreren Tagen
oder Schichtdienst-Modellen.

Gemeinsam mit dem Landesverband Bayern möchten wir diese Thematik sowohl aus
pädagogischer als auch aus rechtlicher Perspektive aufarbeiten und haben dazu zwei anerkannte
Experten angesprochen: Prof. Dr. Gabriel Schoyerer und Prof. Dr. Reinhard Wiesner.

Um die für den Bundesverband und die Mitgliedsvereine äußerst wichtige Expertise zu finanzieren,
wäre noch eine Summe von ca. 4.000 Euro nötig. Dieses Geld wollen wir versuchen, durch
Spenden einzuwerben.

Den ausführlicheren Spendenaufruf können Sie hier lesen.

Unter dem Stichwort „Expertise Schoyerer-Wiesner“ bitten wir um eine zweckgebundene
Spende auf folgendes Konto:
Bank für Kirche und Diakonie
IBAN: DE06 3506 0190 1565 8410 21
BIC: GENODED1DKD

Vielen Dank!

 

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01.03.2020
Masernschutzgesetz in Kraft getreten

Ab sofort müssen Kinder ab einem Jahr gegen Masern geimpft sein, wenn sie in der Kindertagespflege betreut werden sollen. Kinder im Säuglingsalter, die noch zu jung sind und Kinder, die aus gesundheitlichen gründen nicht geimpft werden können, sind von der Impfpflicht ausgenommen.

Kindertagespflegepersonen müssen ebenfalls einen ausreichenden Masernschutz nachweisen. Auch für sie gilt, dass sie nicht geimpft sein müssen, wenn gesundheitliche Gründe dagegen sprechen.

Mehr Informationen, den gesamten Gesetzestext mit Begründungen und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf unserer Homepage.

05.02.2020
OVG-Urteil:Kind einer Kindertagespflegeperson darf von Kollegin in Großtagespflege betreut werden

Die Betreuung eines einjährigen Kindes in einer Großtagespflegestelle, in der neben der Mutter des Kindes eine zweite Tagespflegeperson tätig ist, schließt die Förderung nicht von vornherein aus, wenn das Kind rechtlich und tatsächlich ausschließlich dieser anderen Tagespflegeperson zugewiesen ist. Dies hat das Oberverwaltungsgericht mit nunmehr bekanntgegebenem Eilbeschluss vom 29. Januar 2020 entschieden.

Nachdem dem Jugendamt der Stadt Bielefeld bekannt geworden war, dass die Mutter des in einer Großtagespflege geförderten Kindes in gemeinsam genutzten Räumlichkeiten gleichfalls als Tagespflegeperson tätig war, hob sie ihren gegenüber den Eltern des betreuten Kindes ausgesprochenen Bewilligungsbescheid über die Förderung der Tagespflege bezogen auf die gewählte Tagespflegeperson unter Anordnung der sofortigen Vollziehung auf. Den dagegen gerichteten Eilantrag der Antragsteller lehnte das Verwaltungsgericht Minden ab; es sah die vereinbarte Betreuung des Kindes durch die Kollegin der Mutter als Scheingeschäft an. Die hiergegen eingelegte Beschwerde hatte Erfolg.

Zur Begründung seiner Entscheidung hat der 12. Senat ausgeführt: Kindertagespflege werde zwar regelmäßig durch nicht selbst sorgeberechtigte Tagespflegepersonen erbracht. Die Abwesenheit der Personensorgeberechtigten sei aber nicht zwingende Voraussetzung für eine Förderfähigkeit. Der personenbezogene und familienähnliche Charakter der Kindertagespflege bleibe in einer Großtagespflege unberührt. Nach den gesetzlichen Vorgaben liege eine Großtagespflege nur dann vor, wenn eine vertragliche und pädagogische Zuordnung des einzelnen Kindes zu einer bestimmten Tagespflegeperson gewährleistet sei. Diese Zuordnung sei bei professionellem Berufsverständnis - trotz der zweifellos bestehenden besonderen Bindungdes Kindes zu seiner Mutter - auch dann ohne weiteres möglich, wenn die Kindesmutter als weitere Tagespflegeperson für andere Kinder in denselben Räumlichkeiten tätig sei. Die Prüfung und Überwachung der entsprechenden Zuordnung sei Sache des jeweiligen Jugendamtes.

Der Beschluss ist unanfechtbar.

Aktenzeichen: 12 B 655/19 (I. Instanz VG Minden 6 L 430/19)

31.01.2020
Aktionswoche Kindertagespflege 2020

Nun schon zum dritten Mal startet die bundesweite Aktionswoche Kindertagespflege, in diesem Jahr vom 11. - 16. Mai 2020. Ab sofort können Sie Ihre Aktion auf unserer Online-Plattform selbst eintragen, Materialien wie Plakate und Flyer von unserer Homepage herunterladen und weitere Materialien bestellen. Machen Sie mit!

Lassen Sie Ihren Ideen freien Lauf: Ob es ein Tag der offenen Tür sein wird, eine Aktion im Stadtteil oder auf dem Dorfplatz, eine Presseaktion oder eine Fachveranstaltung - alles, was dazu beiträgt, die Kindertagespflege bekannt zu machen, ist herzlich willkommen. Wir sind gespannt darauf.

Um einen Eindruck von der letzten Aktionswoche zu bekommen, sehen Sie sich unsere Dokumentation an.

Mehr Informationen zur Aktionswoche finden Sie hier.

31.01.2020
Tag der Kindertagespflege auf der didacta in Stuttgart

Programm:

11:00 - 11:45 Uhr:

Vortrag I: Räume bilden - Bildungs- und Erfahrungsräume für Kinder im Haushalt der Tagespflegeperson gestalten. (Kariane Höhn, Dipl.-Soz.Pädagogin, Fachreferentin)

13:00 - 13:45 Uhr:

Vortrag II: Bewegungsförderung in der Kindertagespflege (Heide Förster, Referentin der Sportjugend NRW)

14:00 - 14:45 Uhr:

Vortrag III: Wohlbefinden als Raum für junge Kinder (Anja Meyer, Bildungswissenschaftlerin M.A./Dipl.Soz.Pädagogin)

Mehr Informationen finden Sie auf unserem Programmflyer. Wir freuen uns auf Sie und auf einen spannenden Tag!

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09.01.2020
Fakten und Empfehlungen für die Kindertagespflege neu erschienen

Zum Anfang des neuen Jahres sind die Fakten und Empfehlungen für die Kindertagespflege wieder aktualisiert erschienen. Sie werden vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend herausgegeben und gelten als verbindlich.

Sie finden die Fakten und Empfehlungen auf unserer Homepage unter Rechtliches und direkt hier zum Herunterladen.

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20.12.2019
Masernschutzgesetz endgültig beschlossen

Die Masernimpfung in Schulen, Kitas und Kindertagespflegestellen wird künftig zur Pflicht: Der Bundesrat hat die vom Bundestag beschlossene gesetzliche Impflicht in Gemeinschaftseinrichtungen am 20. Dezember 2019 gebilligt. Die Kindertagespflege gilt im Sinne des Masernschutzgesetzes ebenfalls als Gemeinschaftseinrichtung.

Voraussetzung für die Betreuung von Kindern

Ab dem 1. März 2020 müssen Eltern nachweisen, dass ihre Kinder gegen Masern geimpft sind, wenn sie sie in einer Kindertagespflegestelle, Kita oder Schule anmelden. Von der Impfpflicht erfasst sind auch die Betreuungspersonen.

Ausnahmen

Wer aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen nicht geimpft werden darf, ist von der Impfpflicht befreit.

Den beschlossenen Gesetzentwurf finden Sie hier.

Mehr Informationen und Antworten auf die häufig gestellten Fragen (FAQs) finden Sie auf unserer Homepage unter "Masernschutzgesetz".

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11.12.2019
Aktuelles OVG-Urteil zur Vergütung in Mecklenburg-Vorpommern

Das OVG Greifswald hat sich mit der der Kostenfinanzierung von Tagespflegepersonen befasst und entschieden, dass für die Festlegung der Höhe dieser Beträge der Jugendhilfeausschuss und nicht die Stadtvertretung der Landeshauptstadt Schwerin zuständig ist.

Das OVG Greifswald hat die angefochtenen Urteile des VG Schwerin aufgehoben und den Beklagten, den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Schwerin, verpflichtet, den jeweiligen Antrag der Klägerinnen auf Zahlung laufender Geldleistungen zur Erstattung angemessenen Sachaufwands und zur Anerkennung der Förderungsleistung für die Betreuung von Kindern in der Tagespflege neu zu bescheiden und im Übrigen die Klagen abgewiesen.

Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts ist für die Festlegung der Höhe dieser Beträge der Jugendhilfeausschuss und nicht die Stadtvertretung der Landeshauptstadt Schwerin zuständig. Für diese Festlegung bestehe ein Gestaltungsspielraum bzw. ein Beurteilungsspielraum, sodass das Gericht nicht selbst die Höhe der Kostensätze habe ausurteilen können.

Die Tagespflegepersonen hätten bereits bundesrechtlich einen Anspruch auf Zahlung des festgelegten Betrags in voller Höhe einschließlich des Elternbeitrags und der Verpflegungskosten gegenüber dem Jugendamt und deshalb sei das Risiko, dass Elternbeiträge nicht gezahlt werden, vom Jugendamt zu tragen. In Mecklenburg-Vorpommern ziehen die Kindertagespflegepersonen die Elternbeiträge für den öffentlichen Jugendhilfeträger ein.

Zudem sei landesrechtlich bestimmt, dass die Vorschrift für die Weiterleitung von Landesmitteln an Träger, die sich verpflichten ihren Arbeitnehmern Mindestlohn zu zahlen, auch entsprechend für die Festlegung der laufenden Geldleistung für die Tagespflegepersonen gelte (§ 19 Abs. 3 Sätze 2 und 4 Kindertagesförderungsgesetz – KiföG M-V). Diese Vorschrift sei auch für die Finanzierung der selbständig tätigen Klägerinnen zu beachten.

Zur Beachtung: Dieses Urteil bezieht sich nur auf die landesrechtlichen Grundlagen Mecklenburg-Vorpommerns.

Quelle: juris-Redaktion, Pressemitteilung des OVG Greifswald v. 10.12.2019

06.12.2019
Das ändert sich 2020

Wie in jedem Jahr werden zum 01.01.2020 wieder die Rechengrößen für die Sozialversicherungsbeiträge und der Grundfreibetrag für die Einkommensteuer angepasst.

Es gelten dann für selbstständig Tätige Kindertagespflegepersonen folgende Beträge:

Mindestbemessungsgröße für die Kranken- und Pflegeversicherung: 1.061,67 €.

Beitragssätze und Mindestbeiträge:

Krankenversicherung ohne Krankentagegeldversicherung: 14,0 % = mindestens 149,47 €
Krankenversicherung mit Krankentagegeldversicherung: 14,6 % = mindestens 155,87 €.
Liegt das steuerpflichtige Einkommen über der Mindestbemessungsgröße, werden die Beiträge entsprechend prozentual errechnet. Zusätzlich werden die Zusatzbeiträge der Krankenkassen in Höhe von ca. 1% fällig.

In der gesetzlichen Familien-Krankenversicherung kann mitversichert sein, wer nicht mehr als 455,00 € steuerpflichtiges Einkommen monatlich als Selbstständige*r erzielt, bei Angestellten gilt nach wie vor die Grenze von 450,00 €.

Pflegeversicherung: 3,05% (mit eigenen Kindern) bzw. 3,3% (ohne eigene Kinder), d.h. 32,38 € bzw. 35,04 €.

Rentenversicherung: 18,6 %, Mindestbeitrag: 83,70 €

Der Grundfreibetrag für die Einkommensteuer liegt 2020 bei 9.408,00, bei Verheirateten bei 18.816,00 €.

22.11.2019
Masernschutzgesetz

Im aktuell beschlossenen Gesetzentwurf vom 23.09.2019 (Drucksache 19/13452) wurde konkretisiert, dass die Kindertagespflege nur im Hinblick auf das Masernschutzgesetz als Gemeinschaftseinrichtung anzusehen ist. Das bedeutet, dass weitere Auswirkungen z.B. auf die Lebensmittelhygiene nicht zu befürchten sind. 

Allerdings ist über die Stellungnahme des Normenkontrollrates konkretisiert worden, dass Kindertagespflegepersonen diejenigen sein sollen, die die Impfnachweise kontrollieren sollen. Das hatte der Bundesverband in seiner Stellungnahme bereits im Juli problematisiert. 

Einen Überblick über die gesamte Problematik finden Sie hier in einem Problemaufriss, der als Grundlage für weitere Gespräche und Diskussionen dienen kann. 

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12.11.2019
Fachpolitischer Dialog im Deutschen Bundestag

Der Bundesverband für Kindertagespflege hat am 23.10.2019 einen Fachpolitischen Dialog mit vier Abgeordneten des Deutschen Bundestages zu Themen und Belangen der Kindertagespflege veranstaltet.

Eingeladen waren Sönke Rix (SPD), Maik Beermann (CDU), Matthias Seestern-Pauly (FDP) und Norbert Müller (Linke) um mit Vertreterinnen und Vertretern der Kindertagespflege, Mitgliedern des Vorstandes des Bundesverbandes und weiteren Interessierten über Themen wie Vergütung, Rentenversicherung, Mieten für Räumlichkeiten sowie den Ausbau der Kindertagespflege zu sprechen.

Danach gefragt, was die jeweiligen Parteien in der aktuellen Legislaturperiode für die Kindertagespflege tun wollen, antworteten die Abgeordneten mit kleinen Statements. Sie können diese über unseren Youtube-Kanal ansehen.

Statements ansehen

21.10.2019
Bericht der Studie: Gute gesunde Kindertagespflege - GuT - erschienen

Im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, einigen Unfallkassen und der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsberufe und Wohlfahrtspflege (BGW) wurde von der Alice-Salomon-Hochschule unter der Leitung von Prof. Dr. Susanne Viernickel in Kooperation mit dem Bundesverband für Kindertagespflege diese interessante Studie in den Jahren 2017/2018 durchgeführt.

Die Auswertung der Ergebnisse liegt nun als Bericht vor und kann hier heruntergeladen werden (7,1 MB).

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26.09.2019
Neue Statistik: Mehr Kinder in Kindertagespflege und mehr Kindertagespflegepersonen

Die Anzahl der Kinder in Kindertagespflege ist auch in 2019 wieder angestiegen: Am 01.03. wurden insgesamt 171.682 Kinder von 44.734 Tagesmüttern und Tagesvätern betreut, 553 Personen (+1,3%) mehr als im Vorjahr. Vor allem bei den Kindern im Alter bis drei Jahre war der Anstieg um 6793 auf 132.361 erheblich.

In der Relation bedeutet dies, dass die Anzahl der betreuten Kinder pro Kindertagespflegeperson wieder angestiegen ist (auf nunmehr durchschnittlich 3,8).

Mehr Infos unter destatis.de.

 

18.09.2019/ 20.09.2019
Bundesrat berät über die geplante Impfpflicht gegen Masern

Demnach soll die Kindertagespflege nicht grundsätzlich als "Gemeinschaftseinrichtung" im Sinne des Infektionsschutzgesetzes angesehen werden. Das ist vor allem in Hinblick auf die Auswirkungen auf die Lebensmittelhygiene und die allgemeinen Hygienevorschriften relevant. Ansonsten müssten die strengeren Auflagen, die für Kindertageseinrichtungen gelten, auch auf die Kindertagespflege angewendet werden.

Hier geht's zu den Empfehlungen

Den Beschluss des Bundesrates finden Sie hier

Eine Videodokumentation der Sitzung können Sie hier ansehen. 

Nach diesem Beschluss wird das Gesetz wieder im Bundestag beraten und verabschiedet. Es soll zum 01.03.2020 in Kraft treten. 

12.09.2019
45.000 Zertifikate "Qualifizierte Kindertagespflegeperson"

Die Vorsitzende des Bundesverbandes Kindertagespflege hat das 45.000. Zertifikat in Anwesenheit der Sozialministerin des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Stefanie Drese, übergeben. Sie sprach zu den Kindertagespflegepersonen wertschätzende Worte und betonte: "Mit den immer anspruchsvolleren Herausforderungen der Tätigkeit als Kindertagespflegeperson – ich nenne nur die Stichworte Kinderschutz, Datenschutz oder Business-Plan – werden auch die Grundqualifikation und die Fortbildung immer wichtiger und umfangreicher".

Gegenüber der Sozialministerin äußerte sie sich anerkennend: "Der Bundesverband für Kindertagespflege begrüßt ausdrücklich, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern sich als eines der ersten Bundesländer auf den Weg gemacht hat, die 300 UE nach dem Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege zum Standard der Qualifizierung zu machen. Damit wird Mecklenburg-Vorpommern das erste deutsche Flächenland sein, dass diesen Standard umsetzt".

Der Bundesverband kooperiert bundesweit mit ca. 350 Bildungsträgern, die die Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen nach dem QHB oder dem DJI-Curriculum durchführen.

15.08.2019
Neues Bilderbuch zur Kindertagespflege erschienen

In den Projekten des Bundesverbands Kindertagespflege „Demokratie und Partizipation von Anfang an“ und „Begleitung und Beratung zur Umsetzung des QHBs und des Bundesprogramms „ProKindertagespflege““ ist ein neues Bilderbuch zum Thema Partizipation entstanden.

Das Buch heißt „Wir besuchen die Kaninchen“ und handelt von einem gemeinsamen Ausflug mit der Tagesmutter zum Kinderbauernhof.

Alle Kinder werden darin selbstverständlich im Alltag und an den Vorbereitungen des Ausflugs beteiligt, sie können wiedererkennen, was sie in der eigenen Kindertagespflegestelle erleben.  

Wie auch das erste Bilderbuch von Kirsten Höcker „Willkommen in der Kindertagespflege“ lädt das Buch Kinder, Kindertagespflegepersonen und Eltern zum Entdecken und Erzählen ein.

Das Buch wird voraussichtlich Mitte September erscheinen, die Auslieferung kann sich über mehrere Wochen erstrecken. Vorbestellungen sind ab sofort möglich.

zur Bestellung

15.08.2019
Bilderbuch, Broschüre und Materialien in unterschiedlichen Sprachen wieder aufgelegt

Das Bilderbuch "Willkommen in der Kindertagespflege", die Broschüre "Ein Ort, an dem es Kindern gut geht" und Flyer in unterschiedlichen Sprachen konnten durch eine finanzielle Unterstützung durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wieder aufgelegt und nachgedruckt werden.

10.000 Bilderbücher konnten bereits verteilt werden. Diese neue Auflage umfasst 3.000 Stück. Es wird ab Mitte September wieder verfügbar sein, die Auslieferung kann sich über mehrere Wochen erstrecken. Sie können bereits jetzt eine Bestellung aufgeben.

Die Flyer und die Broschüre sind ab sofort erhältlich.

Sowohl das Bilderbuch wie auch die Flyer und die Broschüre sind kostenfrei, es fallen lediglich Versandkosten an.

Klicken Sie hier, um die Bestellung aufzugeben

18.07.2019
Masernschutzgesetz gilt auch für die Kindertagespflege

Gestern wurde im Bundeskabinett der Gesetzentwurf für ein Masernschutzgesetz beschlossen. Im ersten Entwurf war dieses nur auf Kindertageseinrichtungen und Schulen ausgerichtet. Dazu hat der Bundesverband dem Bundesministerium für Gesundheit gegenüber eine Stellungnahme abgegeben. Nun ist die Kindertagespflege auch mit eingeschlossen.

Kinder sollen vor Aufnahme oder spätestens 4 Wochen nach Aufnahme über einen entsprechenden Impfschutz verfügen.

Kindertagespflegepersonen werden verpflichtet, den Impfstatus des Kindes zu erfragen. Sollte der Impfschutz nicht rechtzeitig vorhanden sein, soll die Kindertagespflegeperson dieses an das Gesundheitsamt melden. Das Gesundheitsamt wendet sich dann an die Eltern.

Das Jugendamt kann im Rahmen der Erlaubniserteilung nach §43 SGB VIII bestimmen, dass auch Kindertagespflegepersonen selbst eine Masernschutzimpfung vorweisen. 

Kinder und Kindertagespflegepersonen, die aufgrund gesundheitlicher Bedenken nicht geimpft werden können, sind von der Verpflichtung der Masernschutzimpfung ausgenommen.

Lesen Sie hier die Stellungnahme des Bundesverbandes.

Den Kabinettsentwurf des Masernschutzgesetzes finden Sie hier.

 

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20.06.2019
Kindertagespflege nun auch im Hauptausschuss des Deutschen Vereins vertreten

Bei der gestrigen Mitgliederversammlung ist die Bundesvorsitzende des Bundesverbandes für Kindertagespflege, Inge Losch-Engler, in den Hauptausschuss des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge gewählt worden. Damit ist die Kindertagespflege auch in diesem wichtigen Gremium des deutschlandweit tätigen Verbandes vertreten.

Der Hauptausschuss hat bis zu 220 Mitglieder aus den kommunalen Spitzenverbänden, der Freien Wohlfahrtspflege, den Bundesländern sowie der Wissenschaft, Praxis und Politik. Der Hauptausschuss des Deutschen Vereins trifft sich einmal im Jahr, um u.a. die Mitglieder des Präsidiums zu wählen. Wie die Mitgliederversammlung widmet sich auch die Hauptausschusssitzung immer einem aktuellen fachlichen Thema.

Im Deutschen Verein erarbeiten Vertreter*innen der Kommunen, der Freien Wohlfahrtspflege, der Bundes- und Landesregierungen, der Wissenschaft und aus weiteren Organisationen und Institutionen gemeinsam Konzepte, Empfehlungen und Stellungnahmen. Er wird bei Gesetzgebungsverfahren angehört und berät die Politik.

13.06.2019
Was bleibt?! Broschüre für Kindertagespflegepersonen neu überarbeitet

Die Broschüre mit Tipps und Informationen zur Besteuerung des Einkommens für Kindertagespflegepersonen und die sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen sind nun in der 8. Auflage erschienen.

Die Broschüre wird gemeinsam mit dem Deutschen Verein und dem Paritätischen Gesamtverband herausgeben und kann hier heruntergeladen werden.

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17.05.2019
Aktionswoche war erfolgreich

In der Aktionswoche haben 172 höchst unterschiedliche Aktivitäten stattgefunden, vom Tag der offenen Tür in Kindertagespflegestellen über Fachtage bis zu Vorträgen und Info-Veranstaltungen in Fußgängerzonen. Tausende von Kindertagespflegepersonen, zahlreiche Fachberatungen und Jugendämter haben sich beteiligt. Der Bundesverband hat Kenntnis von 52 Medienberichten, wobei es sicher noch weitere gab, die uns nicht bekannt gemacht wurden. Der Bundesverband dankt allen, die mitgemacht haben.

Lesen Sie dazu auch unsere Pressemitteilung.

Mehr Informationen finden Sie unter www.aktionswoche-kindertagespflege.de . Dort finden Sie auch eine zusammenfassende Dokumentation.

Die nächste Aktionswoche findet statt vom 11.-16. Mai 2020. Wir freuen uns, wenn Sie (wieder) dabei sind.

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29.04.2019
Pressemitteilung: Aktionswoche zur Kindertagespflege startet am 6. Mai

Vom 6. -12. Mai 2019 startet zum zweiten Mal die Aktionswoche des Bundesverbandes für Kindertagespflege unter dem Motto „Gut betreut in Kindertagespflege“. In ganz Deutschland werden Kindertagespflegepersonen ihre Räume öffnen und ihre Arbeit präsentieren. Auch Fachberater*innen, Jugendämter und freie Träger werden verschiedene Aktionen durchführen und Veranstaltungen anbieten. Ziel ist es, die Kindertagespflege bekannter zu machen und die Arbeit der Tagesmütter und Tagesväter vorzustellen. Alle Aktionen werden auf der Homepage des Bundesverbandes unter Aktionswoche dokumentiert. In der beiliegenden Presseerklärung finden Sie weitere Informationen sowie ein Foto, auf dem Bundesvorsitzende Inge Losch-Engler und Bundesgeschäftsführer Heiko Krause zwei Großplakate zur Aktionswoche symbolisch anbringen. 

Sehen Sie hier die Enthüllung des Plakats im Video

 

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11.04.2019
Betreuungsvertrag ab sofort wieder erhältlich!

Der Bundesverband für Kindertagespflege gibt seit vielen Jahren eine Vertragsvorlage heraus, die als Grundlage für die vertraglichen Vereinbarungen zwischen Kindertagespflegepersonen und Eltern dient. Sie wurde nun grundlegend überarbeitet und ergänzt, z.B. mit den Vereinbarungen zum Datenschutz uvm.

Der Betreuungsvertrag kann zum Preis von 7,50 € zuzüglich Versandgebühren bestellt werden.

 

 

 

12.03.2019
Einladung zur Fachtagung

„Und jetzt auch noch Partizipation?!“ Die Rolle der Fachberatung in der Kindertagespflege


In Kooperation mit der Friedrich-Ebert-Stiftung findet am 19. Juni 2019 ein Fachtag für Fachberater*innen in Berlin statt.

Fachberater*innen im System Kindertagespflege haben eine hohe Bandbreite von Aufgaben zu erfüllen: Sie informieren und beraten (angehende) Kindertagespflegepersonen und Eltern, vermitteln Kindertagespflegeplätze, unterstützen in Konfliktfällen, stellen die Eignung fest, organisieren Fortbildungen bzw. bilden selbst fort und vieles mehr.
Demokratische Partizipation ist ein Querschnittsthema, das viele dieser Aufgaben der Fachberatung betrifft. Sie ist Inhalt der pädagogischen Begleitung und Beratung von Eltern und Kindertagespflegepersonen, berührt aber auch die eigene Position und Entscheidungsspielräume im Beruf. Mitunter steht sie auch in einem Spannungsverhältnis zur Fach- und Dienstaufsicht. Der Fachtag für Fachberater*innen widmet sich dem Thema mit seinen verschiedenen Facetten.

Hier geht's zum Programm.

Anmeldungen sind online möglich, bis 15.05.2019 direkt bei der Friedrich-Ebert-Stiftung unter diesem Link.

28.02.2019
Hälftige Erstattung der gesamten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung auch, wenn der Ehemann privat versichert ist

Jugendämter müssen selbstständigen Tagesmüttern und -vätern die Hälfte ihrer Aufwendungen für eine freiwillige gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung erstatten und dürfen sie nicht um Aufwendungen für Beitragsanteile kürzen, die rechnerisch auf die im Rahmen der Beitragsbemessung angerechneten Einnahmen ihres Ehe- oder Lebenspartners zurückzuführen sind. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

Lesen Sie mehr unter:

Urteil vom 28. Februar 2019 - BVerwG 5 C 1.18 -

Verfahrensinformation zu 5 C 1.18

05.02.2019
Neu Ausgabe von "KomDat" erschienen

"KomDat" - die kommentierten Daten der Kinder- und Jugendhilfe" ist in der neuesten Ausgabe wieder mit interessanten Themen erschienen.
- Ausgabenanstieg in der Kinder- und Jugendhilfe
- Anhaltendes Personalwachstum in der Kindertagesbetreuung
- Immer früher und immer länger - Einstiegsalter und Verweildauer in Kindertagesbetreuung
und weitere Themen finden Sie hier:

KomDat Heft 3/2018

01.02.2019
Neues Bundesprogramm "ProKindertagespflege" ist gestartet

Anlässlich ihres Besuches einer Kindertagespflegestelle in Berlin hat Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey am 1. Februar das neue Bundesprogramm "ProKindertagespflege: Wo Bildung für die Kleinsten beginnt" vorgestellt. Mit den jährlich bis zu 150.000 Euro, die das Bundesfamilienministerium pro Standort zur Verfügung stellt, werden 43 Standorte in ganz Deutschland Koordinierungsstellen zur Unterstützung der Tagespflegestellen vor Ort einrichten. Außerdem wird die Qualifizierung nach dem Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) finanziert.

Hier geht's zur Pressemitteilung des BMFSFJ.