Bundesverband für Kindertagespflege e.V.
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Die Masernimpfung in Schulen, Kitas und Kindertagespflegestellen wird künftig zur Pflicht: Der Bundesrat hat die vom Bundestag beschlossene gesetzliche Impflicht in Gemeinschaftseinrichtungen am 20. Dezember 2019 gebilligt. Die Kindertagespflege gilt im Sinne des Masernschutzgesetzes ebenfalls als Gemeinschaftseinrichtung.
Ab dem 1. März 2020 müssen Eltern nachweisen, dass ihre Kinder gegen Masern geimpft sind, wenn sie sie in einer Kindertagespflegestelle, Kita oder Schule anmelden. Von der Impfpflicht erfasst sind auch die Betreuungspersonen.
Ausnahmen
Wer aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen nicht geimpft werden darf, ist von der Impfpflicht befreit.
Den beschlossenen Gesetzentwurf finden Sie hier.
Mehr Informationen und Antworten auf die häufig gestellten Fragen (FAQs) finden Sie auf unserer Homepage unter "Masernschutzgesetz".
Das OVG Greifswald hat sich mit der der Kostenfinanzierung von Tagespflegepersonen befasst und entschieden, dass für die Festlegung der Höhe dieser Beträge der Jugendhilfeausschuss und nicht die Stadtvertretung der Landeshauptstadt Schwerin zuständig ist.
Das OVG Greifswald hat die angefochtenen Urteile des VG Schwerin aufgehoben und den Beklagten, den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Schwerin, verpflichtet, den jeweiligen Antrag der Klägerinnen auf Zahlung laufender Geldleistungen zur Erstattung angemessenen Sachaufwands und zur Anerkennung der Förderungsleistung für die Betreuung von Kindern in der Tagespflege neu zu bescheiden und im Übrigen die Klagen abgewiesen.
Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts ist für die Festlegung der Höhe dieser Beträge der Jugendhilfeausschuss und nicht die Stadtvertretung der Landeshauptstadt Schwerin zuständig. Für diese Festlegung bestehe ein Gestaltungsspielraum bzw. ein Beurteilungsspielraum, sodass das Gericht nicht selbst die Höhe der Kostensätze habe ausurteilen können.
Die Tagespflegepersonen hätten bereits bundesrechtlich einen Anspruch auf Zahlung des festgelegten Betrags in voller Höhe einschließlich des Elternbeitrags und der Verpflegungskosten gegenüber dem Jugendamt und deshalb sei das Risiko, dass Elternbeiträge nicht gezahlt werden, vom Jugendamt zu tragen. In Mecklenburg-Vorpommern ziehen die Kindertagespflegepersonen die Elternbeiträge für den öffentlichen Jugendhilfeträger ein.
Zudem sei landesrechtlich bestimmt, dass die Vorschrift für die Weiterleitung von Landesmitteln an Träger, die sich verpflichten ihren Arbeitnehmern Mindestlohn zu zahlen, auch entsprechend für die Festlegung der laufenden Geldleistung für die Tagespflegepersonen gelte (§ 19 Abs. 3 Sätze 2 und 4 Kindertagesförderungsgesetz – KiföG M-V). Diese Vorschrift sei auch für die Finanzierung der selbständig tätigen Klägerinnen zu beachten.
Zur Beachtung: Dieses Urteil bezieht sich nur auf die landesrechtlichen Grundlagen Mecklenburg-Vorpommerns.
Quelle: juris-Redaktion, Pressemitteilung des OVG Greifswald v. 10.12.2019
Wie in jedem Jahr werden zum 01.01.2020 wieder die Rechengrößen für die Sozialversicherungsbeiträge und der Grundfreibetrag für die Einkommensteuer angepasst.
Es gelten dann für selbstständig Tätige Kindertagespflegepersonen folgende Beträge:
Mindestbemessungsgröße für die Kranken- und Pflegeversicherung: 1.061,67 €.
Beitragssätze und Mindestbeiträge:
Krankenversicherung ohne Krankentagegeldversicherung: 14,0 % = mindestens 149,47 €
Krankenversicherung mit Krankentagegeldversicherung: 14,6 % = mindestens 155,87 €.
Liegt das steuerpflichtige Einkommen über der Mindestbemessungsgröße, werden die Beiträge entsprechend prozentual errechnet. Zusätzlich werden die Zusatzbeiträge der Krankenkassen in Höhe von ca. 1% fällig.
In der gesetzlichen Familien-Krankenversicherung kann mitversichert sein, wer nicht mehr als 455,00 € steuerpflichtiges Einkommen monatlich als Selbstständige*r erzielt, bei Angestellten gilt nach wie vor die Grenze von 450,00 €.
Pflegeversicherung: 3,05% (mit eigenen Kindern) bzw. 3,3% (ohne eigene Kinder), d.h. 32,38 € bzw. 35,04 €.
Rentenversicherung: 18,6 %, Mindestbeitrag: 83,70 €
Der Grundfreibetrag für die Einkommensteuer liegt 2020 bei 9.408,00, bei Verheirateten bei 18.816,00 €.
Im aktuell beschlossenen Gesetzentwurf vom 23.09.2019 (Drucksache 19/13452) wurde konkretisiert, dass die Kindertagespflege nur im Hinblick auf das Masernschutzgesetz als Gemeinschaftseinrichtung anzusehen ist. Das bedeutet, dass weitere Auswirkungen z.B. auf die Lebensmittelhygiene nicht zu befürchten sind.
Allerdings ist über die Stellungnahme des Normenkontrollrates konkretisiert worden, dass Kindertagespflegepersonen diejenigen sein sollen, die die Impfnachweise kontrollieren sollen. Das hatte der Bundesverband in seiner Stellungnahme bereits im Juli problematisiert.
Einen Überblick über die gesamte Problematik finden Sie hier in einem Problemaufriss, der als Grundlage für weitere Gespräche und Diskussionen dienen kann.
Der Bundesverband für Kindertagespflege hat am 23.10.2019 einen Fachpolitischen Dialog mit vier Abgeordneten des Deutschen Bundestages zu Themen und Belangen der Kindertagespflege veranstaltet.
Eingeladen waren Sönke Rix (SPD), Maik Beermann (CDU), Matthias Seestern-Pauly (FDP) und Norbert Müller (Linke) um mit Vertreterinnen und Vertretern der Kindertagespflege, Mitgliedern des Vorstandes des Bundesverbandes und weiteren Interessierten über Themen wie Vergütung, Rentenversicherung, Mieten für Räumlichkeiten sowie den Ausbau der Kindertagespflege zu sprechen.
Danach gefragt, was die jeweiligen Parteien in der aktuellen Legislaturperiode für die Kindertagespflege tun wollen, antworteten die Abgeordneten mit kleinen Statements. Sie können diese über unseren Youtube-Kanal ansehen.
Im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, einigen Unfallkassen und der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsberufe und Wohlfahrtspflege (BGW) wurde von der Alice-Salomon-Hochschule unter der Leitung von Prof. Dr. Susanne Viernickel in Kooperation mit dem Bundesverband für Kindertagespflege diese interessante Studie in den Jahren 2017/2018 durchgeführt.
Die Auswertung der Ergebnisse liegt nun als Bericht vor und kann hier heruntergeladen werden (7,1 MB).
Die Anzahl der Kinder in Kindertagespflege ist auch in 2019 wieder angestiegen: Am 01.03. wurden insgesamt 171.682 Kinder von 44.734 Tagesmüttern und Tagesvätern betreut, 553 Personen (+1,3%) mehr als im Vorjahr. Vor allem bei den Kindern im Alter bis drei Jahre war der Anstieg um 6793 auf 132.361 erheblich.
In der Relation bedeutet dies, dass die Anzahl der betreuten Kinder pro Kindertagespflegeperson wieder angestiegen ist (auf nunmehr durchschnittlich 3,8).
Mehr Infos unter destatis.de.
Demnach soll die Kindertagespflege nicht grundsätzlich als "Gemeinschaftseinrichtung" im Sinne des Infektionsschutzgesetzes angesehen werden. Das ist vor allem in Hinblick auf die Auswirkungen auf die Lebensmittelhygiene und die allgemeinen Hygienevorschriften relevant. Ansonsten müssten die strengeren Auflagen, die für Kindertageseinrichtungen gelten, auch auf die Kindertagespflege angewendet werden.
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Den Beschluss des Bundesrates finden Sie hier.
Eine Videodokumentation der Sitzung können Sie hier ansehen.
Nach diesem Beschluss wird das Gesetz wieder im Bundestag beraten und verabschiedet. Es soll zum 01.03.2020 in Kraft treten.
Die Vorsitzende des Bundesverbandes Kindertagespflege hat das 45.000. Zertifikat in Anwesenheit der Sozialministerin des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Stefanie Drese, übergeben. Sie sprach zu den Kindertagespflegepersonen wertschätzende Worte und betonte: "Mit den immer anspruchsvolleren Herausforderungen der Tätigkeit als Kindertagespflegeperson – ich nenne nur die Stichworte Kinderschutz, Datenschutz oder Business-Plan – werden auch die Grundqualifikation und die Fortbildung immer wichtiger und umfangreicher".
Gegenüber der Sozialministerin äußerte sie sich anerkennend: "Der Bundesverband für Kindertagespflege begrüßt ausdrücklich, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern sich als eines der ersten Bundesländer auf den Weg gemacht hat, die 300 UE nach dem Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege zum Standard der Qualifizierung zu machen. Damit wird Mecklenburg-Vorpommern das erste deutsche Flächenland sein, dass diesen Standard umsetzt".
Der Bundesverband kooperiert bundesweit mit ca. 350 Bildungsträgern, die die Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen nach dem QHB oder dem DJI-Curriculum durchführen.
In den Projekten des Bundesverbands Kindertagespflege „Demokratie und Partizipation von Anfang an“ und „Begleitung und Beratung zur Umsetzung des QHBs und des Bundesprogramms „ProKindertagespflege““ ist ein neues Bilderbuch zum Thema Partizipation entstanden.
Das Buch heißt „Wir besuchen die Kaninchen“ und handelt von einem gemeinsamen Ausflug mit der Tagesmutter zum Kinderbauernhof.
Alle Kinder werden darin selbstverständlich im Alltag und an den Vorbereitungen des Ausflugs beteiligt, sie können wiedererkennen, was sie in der eigenen Kindertagespflegestelle erleben.
Wie auch das erste Bilderbuch von Kirsten Höcker „Willkommen in der Kindertagespflege“ lädt das Buch Kinder, Kindertagespflegepersonen und Eltern zum Entdecken und Erzählen ein.
Das Buch wird voraussichtlich Mitte September erscheinen, die Auslieferung kann sich über mehrere Wochen erstrecken. Vorbestellungen sind ab sofort möglich.
Das Bilderbuch "Willkommen in der Kindertagespflege", die Broschüre "Ein Ort, an dem es Kindern gut geht" und Flyer in unterschiedlichen Sprachen konnten durch eine finanzielle Unterstützung durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wieder aufgelegt und nachgedruckt werden.
10.000 Bilderbücher konnten bereits verteilt werden. Diese neue Auflage umfasst 3.000 Stück. Es wird ab Mitte September wieder verfügbar sein, die Auslieferung kann sich über mehrere Wochen erstrecken. Sie können bereits jetzt eine Bestellung aufgeben.
Die Flyer und die Broschüre sind ab sofort erhältlich.
Sowohl das Bilderbuch wie auch die Flyer und die Broschüre sind kostenfrei, es fallen lediglich Versandkosten an.
Klicken Sie hier, um die Bestellung aufzugeben
Gestern wurde im Bundeskabinett der Gesetzentwurf für ein Masernschutzgesetz beschlossen. Im ersten Entwurf war dieses nur auf Kindertageseinrichtungen und Schulen ausgerichtet. Dazu hat der Bundesverband dem Bundesministerium für Gesundheit gegenüber eine Stellungnahme abgegeben. Nun ist die Kindertagespflege auch mit eingeschlossen.
Kinder sollen vor Aufnahme oder spätestens 4 Wochen nach Aufnahme über einen entsprechenden Impfschutz verfügen.
Kindertagespflegepersonen werden verpflichtet, den Impfstatus des Kindes zu erfragen. Sollte der Impfschutz nicht rechtzeitig vorhanden sein, soll die Kindertagespflegeperson dieses an das Gesundheitsamt melden. Das Gesundheitsamt wendet sich dann an die Eltern.
Das Jugendamt kann im Rahmen der Erlaubniserteilung nach §43 SGB VIII bestimmen, dass auch Kindertagespflegepersonen selbst eine Masernschutzimpfung vorweisen.
Kinder und Kindertagespflegepersonen, die aufgrund gesundheitlicher Bedenken nicht geimpft werden können, sind von der Verpflichtung der Masernschutzimpfung ausgenommen.
Lesen Sie hier die Stellungnahme des Bundesverbandes.
Den Kabinettsentwurf des Masernschutzgesetzes finden Sie hier.
Bei der gestrigen Mitgliederversammlung ist die Bundesvorsitzende des Bundesverbandes für Kindertagespflege, Inge Losch-Engler, in den Hauptausschuss des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge gewählt worden. Damit ist die Kindertagespflege auch in diesem wichtigen Gremium des deutschlandweit tätigen Verbandes vertreten.
Der Hauptausschuss hat bis zu 220 Mitglieder aus den kommunalen Spitzenverbänden, der Freien Wohlfahrtspflege, den Bundesländern sowie der Wissenschaft, Praxis und Politik. Der Hauptausschuss des Deutschen Vereins trifft sich einmal im Jahr, um u.a. die Mitglieder des Präsidiums zu wählen. Wie die Mitgliederversammlung widmet sich auch die Hauptausschusssitzung immer einem aktuellen fachlichen Thema.
Im Deutschen Verein erarbeiten Vertreter*innen der Kommunen, der Freien Wohlfahrtspflege, der Bundes- und Landesregierungen, der Wissenschaft und aus weiteren Organisationen und Institutionen gemeinsam Konzepte, Empfehlungen und Stellungnahmen. Er wird bei Gesetzgebungsverfahren angehört und berät die Politik.
Die Broschüre mit Tipps und Informationen zur Besteuerung des Einkommens für Kindertagespflegepersonen und die sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen sind nun in der 8. Auflage erschienen.
Die Broschüre wird gemeinsam mit dem Deutschen Verein und dem Paritätischen Gesamtverband herausgeben und kann hier heruntergeladen werden.
In der Aktionswoche haben 172 höchst unterschiedliche Aktivitäten stattgefunden, vom Tag der offenen Tür in Kindertagespflegestellen über Fachtage bis zu Vorträgen und Info-Veranstaltungen in Fußgängerzonen. Tausende von Kindertagespflegepersonen, zahlreiche Fachberatungen und Jugendämter haben sich beteiligt. Der Bundesverband hat Kenntnis von 52 Medienberichten, wobei es sicher noch weitere gab, die uns nicht bekannt gemacht wurden. Der Bundesverband dankt allen, die mitgemacht haben.
Lesen Sie dazu auch unsere Pressemitteilung.
Mehr Informationen finden Sie unter www.aktionswoche-kindertagespflege.de . Dort finden Sie auch eine zusammenfassende Dokumentation.
Die nächste Aktionswoche findet statt vom 11.-16. Mai 2020. Wir freuen uns, wenn Sie (wieder) dabei sind.
Vom 6. -12. Mai 2019 startet zum zweiten Mal die Aktionswoche des Bundesverbandes für Kindertagespflege unter dem Motto „Gut betreut in Kindertagespflege“. In ganz Deutschland werden Kindertagespflegepersonen ihre Räume öffnen und ihre Arbeit präsentieren. Auch Fachberater*innen, Jugendämter und freie Träger werden verschiedene Aktionen durchführen und Veranstaltungen anbieten. Ziel ist es, die Kindertagespflege bekannter zu machen und die Arbeit der Tagesmütter und Tagesväter vorzustellen. Alle Aktionen werden auf der Homepage des Bundesverbandes unter Aktionswoche dokumentiert. In der beiliegenden Presseerklärung finden Sie weitere Informationen sowie ein Foto, auf dem Bundesvorsitzende Inge Losch-Engler und Bundesgeschäftsführer Heiko Krause zwei Großplakate zur Aktionswoche symbolisch anbringen.
Sehen Sie hier die Enthüllung des Plakats im Video
Der Bundesverband für Kindertagespflege gibt seit vielen Jahren eine Vertragsvorlage heraus, die als Grundlage für die vertraglichen Vereinbarungen zwischen Kindertagespflegepersonen und Eltern dient. Sie wurde nun grundlegend überarbeitet und ergänzt, z.B. mit den Vereinbarungen zum Datenschutz uvm.
Der Betreuungsvertrag kann zum Preis von 7,50 € zuzüglich Versandgebühren bestellt werden.
In Kooperation mit der Friedrich-Ebert-Stiftung findet am 19. Juni 2019 ein Fachtag für Fachberater*innen in Berlin statt.
Fachberater*innen im System Kindertagespflege haben eine hohe Bandbreite von Aufgaben zu erfüllen: Sie informieren und beraten (angehende) Kindertagespflegepersonen und Eltern, vermitteln Kindertagespflegeplätze, unterstützen in Konfliktfällen, stellen die Eignung fest, organisieren Fortbildungen bzw. bilden selbst fort und vieles mehr.
Demokratische Partizipation ist ein Querschnittsthema, das viele dieser Aufgaben der Fachberatung betrifft. Sie ist Inhalt der pädagogischen Begleitung und Beratung von Eltern und Kindertagespflegepersonen, berührt aber auch die eigene Position und Entscheidungsspielräume im Beruf. Mitunter steht sie auch in einem Spannungsverhältnis zur Fach- und Dienstaufsicht. Der Fachtag für Fachberater*innen widmet sich dem Thema mit seinen verschiedenen Facetten.
Hier geht's zum Programm.
Anmeldungen sind online möglich, bis 15.05.2019 direkt bei der Friedrich-Ebert-Stiftung unter diesem Link.
Jugendämter müssen selbstständigen Tagesmüttern und -vätern die Hälfte ihrer Aufwendungen für eine freiwillige gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung erstatten und dürfen sie nicht um Aufwendungen für Beitragsanteile kürzen, die rechnerisch auf die im Rahmen der Beitragsbemessung angerechneten Einnahmen ihres Ehe- oder Lebenspartners zurückzuführen sind. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.
Lesen Sie mehr unter:
Urteil vom 28. Februar 2019 - BVerwG 5 C 1.18 -
Verfahrensinformation zu 5 C 1.18
"KomDat" - die kommentierten Daten der Kinder- und Jugendhilfe" ist in der neuesten Ausgabe wieder mit interessanten Themen erschienen.
- Ausgabenanstieg in der Kinder- und Jugendhilfe
- Anhaltendes Personalwachstum in der Kindertagesbetreuung
- Immer früher und immer länger - Einstiegsalter und Verweildauer in Kindertagesbetreuung
und weitere Themen finden Sie hier:
Anlässlich ihres Besuches einer Kindertagespflegestelle in Berlin hat Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey am 1. Februar das neue Bundesprogramm "ProKindertagespflege: Wo Bildung für die Kleinsten beginnt" vorgestellt. Mit den jährlich bis zu 150.000 Euro, die das Bundesfamilienministerium pro Standort zur Verfügung stellt, werden 43 Standorte in ganz Deutschland Koordinierungsstellen zur Unterstützung der Tagespflegestellen vor Ort einrichten. Außerdem wird die Qualifizierung nach dem Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) finanziert.
Hier geht's zur Pressemitteilung des BMFSFJ.