Bundesverband für Kindertagespflege e.V.
Baumschulenstraße 74
12437 Berlin
Tel.: 030 / 78 09 70 69
E-Mail: info@bvktp.de
Liebe Mitglieder des Bundesverbandes, liebe Kindertagespflegepersonen, Fachberater*innen und Bildungsträger,
ein ereignisreiches Jahr geht zu Ende, ereignisreich aber auch mit vielen Problemen in der Welt, die uns auch 2024 weiter beschäftigen werden.
In vielfältiger Hinsicht haben der Vorstand und das Team des Bundesverbandes etliche Termine wahrnehmen können, nachdem die Corona Pandemie als beendet erklärt wurde. Das wiederum hatte zur Folge, dass Begegnungen auf Fachtagen und Arbeitskreisen wieder persönlich möglich waren. Die Teilnehmenden haben diese Präsenzveranstaltungen und den damit verbundenen persönlichen Austausch sehr genossen.
Der Bundesverband hat eine große Zahl von Veranstaltungen durchgeführt, digital und in Präsenz. Herzlichen Dank an das Team des Bundesverbandes, aber auch herzlichen Dank an meine Vorstandsfrauen und den Vorstandsmann.
2024 wird ein besonderes Jahr für die Kindertagespflege in Deutschland, denn sie feiert ihr 50jähriges Jubiläum!
Die Entwicklungen im finanziellen Haushalt auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene machen uns Sorgen. Dennoch möchte ich hier den von mir sehr geschätzten Begründer der Logotherapie Viktor Frankl zitieren: "Wer sich der Torschlusspanik hingibt, der vergisst, dass sich neue Türen öffnen, während sich die alten schließen".
Ich wünsche Ihnen, dass sich für Sie im neuen Jahr viele neue Türen öffnen.
Genießen Sie die Feiertage im Kreise Ihrer Familien und starten Sie erholt ins Jahr 2024.
Herzliche Grüße,
Ihre
Inge Losch-Engler
Üblicherweise werden jedes Jahr die Rechengrößen für die Sozialversicherungsbeiträge und der Grundfreibetrag für die Einkommensteuer angepasst.
Für selbstständig tätige Kindertagespflegepersonen gilt ab 01.01.2024 folgendes:
Außerdem wird zum ersten Mal bei der Einkommensteuer für das Jahr 2023 die Betriebskostenpauschale von max. 400,00 € pro Kind und Monat wirksam. Bitte beachten Sie dies bei der Einkommensteuererklärung und der Gewinnermittlung.
Soeben hat das Statistische Bundesamt die neuen Zahlen vom 01.März 2023 veröffentlicht. Leider ist festzustellen, dass die Anzahl der Kindertagespflegepersonen nun schon das dritte Jahr in Folge gesunken ist. Waren in 2022 noch 41.864, sind es in diesem Jahr nur noch 41.233. Das sind 631 weniger als im Vorjahr. Dem gegenüber ist die Anzahl der betreuten Kinder wieder gestiegen, von 166 344 auf 166 670, vor allem in der Altersgruppe unter 3 Jahren. Dort war ein Zuwachs von fast 2.000 Kindern zu verzeichnen.
Mehr Zahlen und Fakten sind zu finden auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes
Nun hat der Bund mit jedem Bundesland eine Vereinbarung zur Verbesserung der Qualität in der Kindertagesbetreuung geschlossen. Im Rahmen des KiTa-Qualitätsgesetzes können die Länder isgesamt 4 Milliarden Euro für unterschiedliche Handlungsfelder einsetzen. Sobald wir einen Überblick darüber haben, wie die Länder das im Einzelnen umsetzen werden, ergänzen wir diese Meldung. Für die Stärkung der Kindertagespflege können insgesamt 148 Millionen Euro verwendet werden.
In Baden-Württemberg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen wurde das Handlungsfeld 8 (Stärkung der Kindertagespflege) ausgewählt.
Lesen Sie hier mehr.
Zum 10jährigen Jubiläum des Inkrafttretens des Rechtsanspruches auf Förderung für Kinder unter drei Jahren erklärte die Vorsitzende des Bundesverbandes für Kindertagespflege, Inge Losch-Engler:
„Seit dem 1. August 2013 haben Kinder zwischen dem ersten und dritten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder in einer Kindertagespflegestelle. Dabei war die Gleichwertigkeit von Kita und Kindertagespflege ein Meilenstein für die Anerkennung der Kindertagespflege.
Der Bund hat den Ausbau der für den Rechtsanspruch zusätzlich benötigten Betreuungsplätze für unter Dreijährige sowohl finanziell als auch qualitativ erheblich unterstützt. Mit zwei Investitionsprogrammen von rund 5,4 Mrd. Euro und zwei Bundesprogrammen zur Kindertagespflege ist viel aufgebaut worden. Die Anzahl der Kinder unter drei Jahren in Kindertagespflege wuchs in den letzten zehn Jahren von knapp 95.000 in 2013 auf über 133.500 Kinder. Das ist ein Zuwachs von 42% und eine tolle Erfolgsgeschichte.
Allerdings hat der Zuwachs mit dem Bedarf nicht schrittgehalten. Es fehlen nach Medienberichten rund 380.000 Betreuungsplätze.
Kindertagespflege ist eine wichtige Säule im Betreuungssystem. Dazu braucht es aber die Förderung von Bund und Ländern. Nötig wären ein weiteres Bundesprogramm zur Kindertagespflege, eine bundesweite Werbekampagne für neue Kindertagespflege-personen, eine Stärkung der Kindertagespflege im Rahmen des geplanten Bundesqualitätsgesetzes und eine Einbeziehung in den geplanten Rechtsanspruch auf Betreuung von Kindern im Grundschulalter. Insbesondere das Mammutprojekt Schulkindbetreuung ist ohne die Kindertagespflege nicht zu stemmen.
Ohne die 42.000 Kindertagespflegepersonen in Deutschland hätten insgesamt 160.000 Kinder (von unter drei Jahren bis zum 14. Lebensjahr) keine Betreuungsmöglichkeit. Kindertagespflege ist ein wichtiger Baustein für eine gute Bildung, Erziehung und Betreuung in Deutschland“.
Im historischen Rathaus Hochdorf-Assenheim fand die feierliche Übergabe statt. Bundesvorsitzende Inge Losch-Engler gratulierte den Absolventinnen, die mit dem Zertifikat "Qualifizierte Kindertagespflegeperson" des Bundesverbandes ein Symbol der Qualität in der Hand halten. Ministerin Dr. Stefanie Hubig würdigte die Leistung der Kindertagespflegepersonen in Rheinland-Pfalz. Herzliche Glückwünsche sprach auch der Beigeordnete Manfred Gräf als "Hausherr" des Bildungsträgers (vhs Rhein-Pfalz-Kreis) aus.
Seit 2004 verleiht des Bundesverband für Kindertagespflege das Zertifikat "Qualifizierte Kindertagespflegeperson" in Zusammenarbeit mit derzeit rund 370 Bildungsträgern. Ein Zeichen der Wertschätzung für die Kindertagespflegepersonen.
Die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung steigen ab 01. Juli 2023 von 3,4 auf 4,0 Prozent. Die Beiträge für die Pflegeversicherung werden zusammen mit den Beiträgen für die Krankenversicherung von den Krankenkassen erhoben.
Für diejenigen, die mindestens ein eigenes Kind haben, steigt der Beitrag von 3,05 auf 3,4 Prozent. Jedes minderjährige bzw. in Ausbildung befindliche Kind senkt den Beitrag. Mehr Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums.
Der Betreuungsvertrag für die Vereinbarungen zwischen Kindertagespflegepersonen und Eltern ist nun wieder erhältlich. Er kann für alle Formen der Kindertagespflege als selbstständige Tätigkeit genutzt werden, unabhängig davon, wie die Finanzierung der Betreuungsleistung organisiert ist.
In der 4. Auflage wurden die gesetzlichen Neuerungen im SGB VIII mit berücksichtigt und auch andere relevanten Änderungen eingearbeitet und juristisch geprüft. Er kann ab sofort wieder bestellt werden.
Heute ist die Aktionswoche Kindertagespflege gestartet. Viele kleinere und größere Aktionen finden überall in den Städten und Gemeinden statt. Kindertagespflegepersonen präsentieren ihr Angebot, Bürgermeister*innen, Jugendämter und Verbände veranstalten Events und Öffentlichkeitswirksames. Zahlreiche Pressemitteilungen und Medienberichte sind erschienen.
Auf unserer Seite "Hier ist was los" finden Sie eine Auswahl davon, unter #GutBetreutInKindertagespflege in den sozialen Medien Berichte und Fotos.
Bundesministerin Lisa Paus und Bundesvorsitzende Inge Losch-Engler senden in ihren Videobotschaften ihre guten Wünsche zur Aktionswoche Kindertagespflege. Beide betonen die Bedeutung von öffentlichkeitswirksamen Events für die Sichtbarkeit der Kindertagespflege und danken den Kindertagespflegepersonen für ihr Engagegement.
Die Betriebskostenpauschale ist ab diesem Jahr auf 400 € angehoben worden. Dies wurde vom Bundesfinanzministerium in einem Schreiben vom 06.04.2023 bekannt gegeben. Die Freihaltepauschale wurde auf 50 € erhöht. Die Änderung gilt für den Veranlagungszeitraum ab 2023. Für die Steuererklärung für das Jahr 2022, die demnächst abgegeben werden muss, gilt diese Änderung nicht!
Mehr Informationen finden Sie im Schreiben des Bundesfinanzministeriums hier.
Lesen Sie die Pressemitteilung des Bundesverbandes hier.
Ostern ist vorbei und die Aktionswoche Kindertagespflege rückt in greifbare Nähe!! Tage der offenen Tür, Info-Stände und Veranstaltungen wollen gut geplant sein. Video-Clips, Podcasts und Fotosessions brauchen einige Vorüberlegungen. In 4 Wochen werden wir auf die Ergebnisse gespannt sein.
Nicht vergessen: die regionale Presse ist immer interessiert an Bildern und Geschichten. Lokalpolitiker freuen sich über Einladungen und medienwirksame Auftritte. Wir wünschen viel Spaß bei den Vorbereitungen!
Unter den Hashtag #GutBetreutInKindertagespflege können die Postings bei facebook und instagram eingestellt und vor allem auch gefunden werden. Wir freuen uns auf Ihre Beiträge!
Schicken Sie uns Ihre Mail an aktionswoche@bvktp.de.
Materialien zum Bestellen oder Herunterladen finden Sie auf unserer Homepage.
Am Samstag fand der Tag der Kindertagespflege statt. Es war - trotz anfänglicher technischer Schwierigkeiten - ein voller Erfolg. Weit über 700 Teilnehmende haben interessante Vorträge erlebt und viele haben begeisterte Kommentare abgegeben. Vielen Dank dafür. Leider gab es für einige Interessierte auch Enttäuschungen wegen der technischen Probleme. Das tut uns sehr leid und wir bitten herzlich um Entschuldigung! Die Vorträge sind auf unserer Homepage dokumentiert.
Klicken Sie hier, um die Vorträge noch einmal anzusehen.
Am 20. März fand die Abschlusssitzung des Corona-KiTa-Rates statt. Es war die 25. Sitzung des vor rund zweieinhalb Jahren gegründeten Gremiums. Glücklicherweise dominiert die Corona-Pandemie das gesellschaftliche Leben und die Kindertagesbetreuung nicht mehr so stark wie noch vor wenigen Monaten.
Für den Bundesverband für Kindertagespflege nahm die Bundesvorsitzende Inge Losch-Engler an den Sitzungen des Expertenrates teil und konnte die Belange der Kindertagespflege einbringen. So konnte erreicht werden, dass die Kindertagespflege bei der Priorisierung der Impfungen hochgestuft und den Erzieherinnen gleichgestellt wurde.
Immer wieder wies der Bundesverband auch auf die z.T. schwierige Situation der Kindertagespflegepersonen in den Bundesländern hin, die keine Weiterzahlung der laufenden Geldleistung beschlossen hatten, sondern es den jeweiligen Kreise überließen. Es ist gut, dass der Corona-KiTa-Rat seine Arbeit beenden kann.
Allerdings werden wir uns auch in den nächsten Jahren mit den Spätfolgen der Pandemie für Kinder, Familien und Kindertagespflegepersonen beschäftigen müssen.
Mehr zum Thema findet sich in den Berichten der Corona-KiTa-Studie.
Die Online-Beratung Kindertagespflege des Sozialpädagogischen Instituts Berlin „Walter May“ (Stiftung SPI) wird auch nach Auslaufen des Bundesprogramms noch bis Ende des Jahres 2023 durch die Stiftung SPI weitergeführt.
Die Online-Beratung steht Interessierten für alle Fragen rund um das Thema Kindertagespflege zur Verfügung. Auf der Projekt-Plattform kann ein persönlicher Beratungstermin vereinbart werden. Hierzu müssen lediglich einige persönliche Informationen und der Beratungsanlass angegeben werden. Die Stiftung SPI meldet sich dann in den angegebenen Rückrufzeiträumen mit einem bedarfsorientierten Beratungsangebot zurück.
Während der Sprechzeiten, montags und mittwochs jeweils von 12:00-16:00 Uhr, kann die Stiftung SPI zudem über eine kostenlose Rufnummer kontaktiert werden: 0800-2012013.
Beide Richtlinien zur Vergabe von Zertifikaten "Qualifizierte Kindertagespflegeperson" nach erfolgreichem Besuch einer Qualifizierung nach dem QHB bzw. nach dem DJI-Curriculum. Sie stehen zum Download auf unserer Homepage zur Verfügung und werden unseren kooperierenden Bildungsträgern in Kürze auch in gedruckter Form zugeschickt.
Die "Fakten und Empfehlungen für die Regelungen in der Kindertagespflege", die vom BMFSFJ herausgegeben werden, sind wieder aktualisiert worden.
Sie finden Sie im neu gestalteten "Handbuch Kindertagespflege".
Dieses ist jetzt auf der Seite https://handbuch-kindertagespflege.fruehe-chancen.de/ zu finden
Das Handbuch Kindertagespflege ist eine Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Es bündelt relevante Informationen rund um die Kindertagespflege in Deutschland. Neben grundlegenden Informationen zum Arbeitsfeld Kindertagespflege werden auch rechtliche Regelungen der Länder und Fragen der Finanzierung aufgegriffen. Das Handbuch adressiert vielfältige Akteure im Feld der Kindertagespflege und stellt die Informationen unter Berücksichtigung der jeweiligen Perspektiven dar.
Hier gehts zum Online-Handbuch.
Auf dieser Seite sind auch die jeweils aktualisierten "Fakten und Empfehlungen für die Kindertagespflege" zu finden.
Im Monitoringbericht 2022 werden zum dritten Mal bundesweit und landesspezifisch der Stand (zum Berichtsjahr 2021) und die Entwicklungen bei der Qualität und der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung anhand ausgewählter Indikatoren beschrieben. Die Fortschrittsberichte der Länder, die ebenfalls Bestandteil des Monitoringberichts sind, geben flankierend Einblicke in die konkrete Umsetzung der von den Ländern initiierten Maßnahmen im Berichtsjahr 2021. Der Bericht zeigt: Trotz Corona-Pandemie gab es in 2021 in vielen Bereichen positive Entwicklungen. Aber es gibt weiterhin große regionale Unterschiede in den Aufwachsensbedingungen für Kinder.
Mehr Informationen dazu und den Download sind auf der Internetseite des BMFSFJ zu finden.
Wegen der dramatischen Kostensteigerungen im Bereich der Energie- und Lebensmittelpreise spricht sich der Vorstand des Bundesverbandes für eine Erhöhung der Betriebskostenpauschale aus. Diese Maßnahme soll zeitlich befristet erfolgen und dazu beitragen, die wirtschaftliche Situation der Kindertagespflegepersonen zu verbessern. Angesichts rückläufiger Zahlen von Kindertagespflegepersonen und damit verbundenem Rückgang von Betreuungsplätzen ist ein Gegensteuern des Bundesfinanzministeriums erforderlich.
Lesen Sie das Positionspapier hier.