FAQ – Häufig gestellte Fragen

...von Kommunen und Jugendämtern:

Welchen Nutzen hat eine Kommune, wenn sie das neue QHB umsetzt?

Das neue QHB stärkt und qualifiziert die Kindertagespflege mehr als bisher. Eltern sind sehr an gut qualifizierten und kompetenten Betreuungspersonen für ihre Kinder interessiert. Die Kommune gewinnt damit neue Kindertagespflegepersonen, die perspektivisch die Palette der Angebote in der Kindertagesbetreuung in der Region erweitern. 
Erfahrungen in der Erprobungsphase haben gezeigt, dass unter anderem aufgrund der praxisbegleitenden Qualifizierung (140 UE) erheblich weniger Beratungsbedarf seitens der Kindertagespflegepersonen besonders in der Gründungsphase auf die Fachberatung zugekommen ist. Somit konnte eine deutliche Entlastung der Fachberatung festgestellt werden.

Was sollten Kommunen beachten die sich auf den Weg machen, das QHB zu implementieren?

Kommunen sollten sich sowohl auf die Zustimmung der politisch Verantwortlichen wie auch auf kompetente und motivierte Bildungsträger verlassen können. Eine gute Kooperation zwischen den beteiligten Akteuren ist eine wichtige Voraussetzung, die zum Gelingen dieses innovativen Schrittes beiträgt.


Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstützt und fördert die Umsetzung des neuen Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuchs Kindertagespflege (QHB) und die Qualitätsentwicklung von weiteren Handlungsfeldern im Rahmen des Bundesprogramms "ProKindertagespflege" von 2019-2021. 

Nähere Informationen zum neuen Bundesprogramm finden Sie hier. 

Bei Fragen rund um das Bundesprogramm steht Ihnen die Servicestelle „Kindertagespflege“ unter 030/390 634-740 (Mo. bis Fr. von 9 bis 17 Uhr) sowie per E-Mail unter interessenbekundung@bundesprogramm-kindertagespflege.de .