Aktuelles 2019

16.12.2020
Das ändert sich in der Kindertagespflege zum 01.01.2021

Wie in jedem Jahr werden zum 01.01.2021 wieder die Rechengrößen für die Sozialversicherungsbeiträge und der Grundfreibetrag für die Einkommensteuer angepasst. Es gelten dann für selbstständig Tätige Kindertagespflegepersonen folgende Beträge:
Die Mindestbemessungsgröße für die Kranken- und Pflegeversicherung: 1.096,67 €.
Beitragssätze und Mindestbeiträge:
Krankenversicherung ohne Krankentagegeldversicherung: 14,0 % = mindestens 153,53 €
Krankenversicherung mit Krankentagegeldversicherung: 14,6 % = mindestens 160,11 €.
Liegt das steuerpflichtige Einkommen über der Mindestbemessungsgröße, werden die Beiträge entsprechend prozentual errechnet. Zusätzlich werden die Zusatzbeiträge der Krankenkassen in Höhe von ca. 1,3% fällig.
In der gesetzlichen Familien-Krankenversicherung kann mitversichert sein, wer nicht mehr als 470,00 € steuerpflichtiges Einkommen monatlich erzielt.
Pflegeversicherung: 3,05% (mit eigenen Kindern) bzw. 3,3% (ohne eigene Kinder), d.h. 33,45 € bzw. 36,19 €.
Rentenversicherung: 18,6 %, Mindestbeitrag: 83,70 €
Der Grundfreibetrag für die Einkommensteuer liegt 2020 bei 9.744,00, bei zusammen veranlagten Verheirateten bei 19.488,00 €

18.11.2020
Urteil zur Pflegeerlaubnis

Betreut eine Tagespflegeperson die Kinder in der privaten Wohnung, obwohl diese Räumlichkeiten zur Kinderbetreuung nicht genehmigt sind, so stellt dies eine Pflichtverletzung dar. Jedoch rechtfertigt der einmalige Verstoß keine Aufhebung der Erlaubnis zur Kindertagespflege. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Lüneburg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde einer Tagesmutter im Juli 2020 mit sofortiger Wirkung die Erlaubnis zur Kindertagespflege entzogen. Hintergrund dessen war der Vorwurf, dass sie an mehreren Tagen die zu betreuenden Kinder entgegen der Genehmigung nicht in der Großtagespflegestelle betreut haben soll, sondern in ihrer Privatwohnung. Gegen die sofortige Entziehung der Erlaubnis richtete sich der Eilantrag der Tagesmutter.

Verwaltungsgericht wies Eilantrag zurück

Das Verwaltungsgericht Hannover wies den Eilantrag zurück. Die wiederholte Betreuung der ihr anvertrauten Kinder in nicht genehmigten Räumen rechtfertige die sofortige Entziehung der Erlaubnis zur Kindertagespflege. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Beschwerde der Tagesmutter.

Oberverwaltungsgericht verneint Rechtmäßigkeit der Erlaubnisentziehung

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschied zu Gunsten der Tagesmutter und gab daher dem Eilantrag statt. Es hielt nur eine einmalige eine Betreuung der Tageskinder in der Privatwohnung der Tagesmutter für belegt. Vor diesem Hintergrund sei die Entziehung der Erlaubnis zur Kindertagespflege rechtswidrig. Zwar stelle die Betreuung der Tageskinder in anderen als den genehmigten Räumlichkeiten einen Verstoß gegen die aus der Tätigkeit als Tagespflegeperson folgenden Pflichten dar. Ein einmaliger Verstoß stelle aber noch keine derart schwerwiegende Pflichtverletzung dar, die eine Aufhebung der Tagespflegeerlaubnis rechtfertigen könne. Ein solcher Verstoß lasse nicht den Schluss auf mangelnde Sorgfalt im Umgang mit den Kindern zu.

Entzug der Tagespflegeerlaubnis bei wiederholten Verstößen

Zweifel an der Eignung einer Tagespflegeperson können jedoch dann begründet sein, so das Oberverwaltungsgericht, wenn sie sich wiederholt über die räumliche Beschränkung der ihr erteilten Tagespflegeerlaubnis hinwegsetzt.

Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 09.10.2020 10 ME 199/20 -


Quelle: Oberverwaltungsgericht Lüneburg, ra-online (vt/rb)

18.11.2020
DGUV: Bitte um Klarstellung

Angestoßen von Falschmeldungen im Netz erreichen die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung vermehrt Anfragen zu den Tragezeiten von Mund-Nase-Bedeckungen bei der Arbeit und in der Schule. Besonders viele Fragen kommen aus dem Bereich der Schulen und der Elternschaft. Die anfragenden Personen beziehen sich auf vermeintliche Veröffentlichungen des Spitzenverbandes der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV).

Hiermit möchten wir klarstellen:

Die DGUV ist nicht Verfasserin der ihr zugeschriebenen Veröffentlichung mit dem Titel: „Gefährdung durch die Verwendung eines [sic!] Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) bei Kindern und Jugendlichen“

Die DGUV hat das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen an Schulen nicht verboten.

Die DGUV hat nicht behauptet, dass Lehrenden oder anderen Verantwortlichen ein Haftungsrisiko drohe.

Um die Sachverhalte klarzustellen, haben wir zwei Pressemitteilungen herausgegeben:

Zu Mund-Nase-Bedeckungen, unseren Empfehlungen und deren Rechtscharakter: https://www.dguv.de/de/mediencenter/pm/pressemitteilung_411780.jsp

Zur Frage der Haftung: https://www.dguv.de/de/mediencenter/pm/pressemitteilung_412353.jsp

Gegen die Urheber der entsprechenden Falschmeldungen haben wir rechtliche Schritte eingeleitet.

Sollten Sie Fragen hierzu haben, stehen wir gern zu Ihrer Verfügung. Falls Sie Anfragen von verunsicherten Eltern und Lehrkräften erreichen, können Sie gern auf die Pressestelle der DGUV verweisen: presse@dguv.de.

29.10.2020
Bundesverband zur Anhörung in der Kinderkommission des Deutschen Bundestages

Unter dem Oberthema: "Flächendeckenden Lockdown bei Kitas unbedingt verhindern" tagte am 28.10.2020 die Kinderkommission des Deutschen Bundestages. Heiko Krause, Bundesgeschäftsführer des Bundesverbandes Kindertagespflege, kam umfänglich zu Wort.

Unter anderem machte Heiko Krause auf mögliche Folgen unseres veränderten Lebens auf die kindliche Entwicklung aufmerksam. Außerdem betonte er die wichtige Rolle, die die Kindertagespflege in der Zeit der Pandemie einnimmt und wie sie genutzt werden kann. 

Lesen Sie hier mehr und sehen Sie sich die gesamte Sitzung im Parlamentsfernsehen an.

30.09.2020
Kindertagesbetreuung: Statistik vom 01.03.2020 veröffentlicht

Am 01.03.2020 waren über 2.600 Kinder im Alter bis drei Jahre mehr als im Vorjahr in Kindertagespflege, auch die Anzahl der 3-6jährigen stieg um über 1.600. Insgesamt wurden 173.988 Kinder von 44.782 Kindertagespflegepersonen betreut. Diese Anzahl ist dagegen kaum gestiegen. Allerdings ist die Anzahl der Großtagespflegestellen um 400 auf 4.482 angewachsen.
Bei allen Werten, die zum 01.03. erhoben wurden, ist allerdings zu bedenken, dass diese das Bild vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie widerspiegelt. Welche Auswirkungen diese auf die Anzahl von Kindern und Kindertagespflegepersonen haben wird, ist noch nicht absehbar.

Mehr Statistik ist auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes zu finden.

11.09.2020
Neues Minibüchlein erschienen

Wie wird man Kindertagespflegeperson? Wo findet man Beratung auf dem Weg in die Kindertagespflege und was bedeutet eigentlich QHB? Unter dem Titel „Mein Weg zur Kindertagespflegeperson“ ist dazu im Bundesprogramm „ProKindertagespflege: Wo Bildung für die Kleinsten beginnt“ ein neues Minibüchlein erschienen.

„Mein Weg zur Kindertagespflegeperson“ greift die Qualifizierung nach dem Qualifizierungshandbuch (QHB) für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern unter drei Jahren auf. Anschaulich und informativ zeichnet es den Weg einer Quereinsteigerin in die Kindertagespflege nach. Thematisiert werden die Schritte von den ersten Berührungspunkten mit der Kindertagespflege, über die Beratung durch das Jugendamt bis hin zur Qualifizierung nach dem QHB und schließlich die Eröffnung einer eigenen Kindertagespflegestelle.

Es kann kostenfrei über den Publikationsversand der Bundesregierung bestellt werden:
Tel.: 030 182722721
Fax: 030 18102722721
E-Mail: publikationen@bundesregierung.de

01.09.2020
Der Bundesverband beim Corona-KiTa-Rat

Auf Initiative von Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey hat am 31. August erstmals der Corona-KiTa-Rat getagt. Die Runde besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Bundesländer, von Kommunen, Kita-Trägern, Gewerkschaften, dem Bundesverband für Kindertagespflege und der Bundeselternvertretung. Gemeinsam soll der Rat den Regelbetrieb in den Kindertagesstätten begleiten, die Entwicklungen bundesweit bewerten sowie Beispiele der guten Praxis und Lösungen austauschen.

Lesen Sie hier die Pressemitteilung.

01.09.2020
Förderprogramm "Betriebliche Kinderbetreuung" auch für die Kindertagespflege

Die Förderung ist als Anschubfinanzierung für neue Plätze in der betrieblichen Kinderbetreuung konzipiert. Gefördert werden neue Plätze in der betrieblichen Kindertagesbetreuung, Kindertagespflege, Betreuung in Ausnahmefällen und Ferienbetreuung.

Das Förderprogramm richtet sich an Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland und regt insbesondere die Kooperation von kleinen und mittleren Unternehmen an. Die Zusammenarbeit mit öffentlichen, gemeinnützigen oder privat-gewerblichen Trägern von Kinderbetreuungsangeboten ist möglich und entlastet Unternehmen bei der Organisation ihrer Kinderbetreuungsplätze.

Den Förderantrag stellen die Träger des Betreuungsangebots. Das können die Unternehmen selbst sein oder die Anbieter der Betreuungsplätze, mit denen die Unternehmen kooperieren. Weitere Informationen zum Förderprogramm und zum Förderantrag finden Sie hier.

22.08.2020
Wegen Corona auf Abstand, doch eng beieinander: Der neue Vorstand des Bundesverbandes

Die Mitgliederversammlung hat am 21.08./22.08.2020 stattgefunden. Es wurde ein neuer Vorstand gewählt (von li nach re): Gabriele Stein (Beisitzerin), Inge Losch-Engler (Bundesvorsitzende), Anne Mader (stellv.Vorsitzende), Ralf Kohlberger (Beisitzer), Johanna Meißner (stellv.Vorsitzende), Isgard Rhein (Beisitzerin), urlaubsbedingt fehlt Bettina Konrath(Beisitzerin) auf dem Bild. Herzlichen Glückwunsch!

14.08.2020
Vorbereitung auf eine 2. Welle der Pandemie auch für die Kindertagespflege

Die Regelungen zu Schließung oder Offenhaltung von Kindertagespflegestellen im Zuge der Corona-Pandamie waren in den Bundesländern höchst unterschiedlich und wenig transparent. Für die befürchtete 2. Welle mahnt die Bundesvorsitzende Inge Losch-Engler an, entsprechende Vorbereitungen rechtzeitig zu treffen.

Lesen Sie dazu die Pressemitteilung.

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16.07.2020
Corona-Test für Kindertagespflegepersonen

Kindertagespflegepersonen, die Kontakt mit infizierten Personen hatten, selbst aber (noch) keine Symptome einer Erkrankung zeigen (asymptomatische Kontaktpersonen), können sich beim Gesundheitsamt oder einer beauftragten Stelle kostenfrei testen lassen. Dies hat das Bundesgesundheitsministerium in einer Verordnung erlassen und bekannt gegeben.

Die gesamte Verordnung finden Sie hier.

24.06.2020
Blitzumfrage zu den Corona-Auswirkungen für die Kindertagespflege

Der Bundesverband hat eine kurze Blitzumfrage unter 371  Jugendämtern und 106 Mitgliedsorganisationen durchgeführt. Dabei sollte eingeschätzt werden, wie viele Kindertagespflegepersonen wegen des Infektionsrisikos durch das Coronavirus eventuell ihre Tätigkeit aufgeben werden. Kindertagespflegepersonen, die über 60 Jahre alt sind oder Vorerkrankungen haben und damit selbst einer Risikogruppe angehören, haben solche Überlegungen angestellt. Auch Kindertagespflegepersonen, in deren Haushalt ein Familienangehöriger lebt, der einer Risikogruppe angehört, sind in der letzten Zeit unsicher geworden, was ihre Perspektive in der Kindertagespflege angeht.

Über 50 % der Befragten haben innerhalb weniger Tage geantwortet. Für diese Unterstützung bedanken wir uns sehr! 

Sollte die Schätzung so eintreten, wären über 10.000 Betreuungsplätze in den nächsten Monaten gefährdet und mehr als 2.500 Kindertagespflegepersonen ohne berufliche Tätigkeit. Wir sehen hier einen dringenden Handlungsbedarf. Zu bedenken ist: Die aktuelle Diskussion hat sich dahingehend geändert, dass das Robert Koch Institut die Risikogruppe neu definiert hat: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogruppen.html Nach wie vor bleibt die Unsicherheit der Finanzierung, für diejenigen, die zu einer nachweislichen Risikogruppe gehören.

Hier können Sie das zusammengefasste Ergebnis der Befragung auf zwei Seiten lesen:

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17.06.2020
Zusätzliche Investitionsmittel für Kita und Kindertagespflege

Der Bund investiert weiterhin stark in den Ausbau der Kindertagesbetreuung. Das Bundeskabinett hat heute im Rahmen des Konjunkturpaketes beschlossen, zusätzlich eine Milliarde Euro für die Jahre 2020 und 2021 bereitzustellen.

Damit ist die Schaffung von 90.000 neuen Betreuungsplätzen in Kitas und der Kindertagespflege möglich. Die Mittel können aber auch für Umbaumaßnahmen und für Investitionen in neue Hygiene- und Raumkonzepte verwendet werden, die aufgrund der Corona-Pandemie notwendig sind.

Lesen Sie mehr in der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

25.05.2020
Bundesverband schlägt Überbrückungsgeld vor

Lesen Sie mehr dazu in der Pressemitteilung der Bundesvorsitzenden Inge Losch-Engler.

Pressemitteilung

18.05.2020
Aktionswoche Kindertagespflege - mal ganz anders

Die Aktionswoche Kindertagespflege hat stattgefunden - diesmal ganz anders als bisher. Kindertagespflegepersonen haben auf die Kindertagespflege aufmerksam gemacht, in dem sie Fotos und Videos unter #GutBetreutInKindertagespflege in den sozialen Medien verbreitet haben. Auch Bastelangebote und kleine Geschenke zum Mitnehmen wurden in eigens dafür aufgestellten Kisten bereitgestellt, an den Zaun gehängt usw. Fachberatungsstellen haben Online-Informationsveranstaltungen und Telefonsprechstunden angeboten.

Auf facebook sind 54 Einträge unter #GutBetreutInKindertagespflege eingestellt worden, bei Instagram gibt es 42 Fotos und Videos unter diesem Hashtag anzusehen. 

Die Grußworte und Videobotschaften der Bundesministerin und der Landesminister*innen können Sie hier ansehen.

Wir danken Ihnen sehr, dass Sie so kreativ mitgemacht haben! Und wir hoffen, dass Sie im nächsten Jahr bei der Aktionswoche 2021 voraussichtlich vom 03.05.-08.05.2021 (wieder) dabei sein werden.  

12.05.2020
Stellungnahme zu einer schrittweisen Wiedereröffnung von Kindertagespflegestellen

Als Bundesverband für Kindertagespflege begrüßen wir die Debatte um die schrittweise Öffnung von Kindertagesbetreuung. Auch die Kindertagespflege ist als wichtiger Bestandteil der Kindertagesbetreuung - insbesondere von Kindern bis drei Jahre – in die Debatte einzubeziehen.
Die Öffnung von Kindertagespflegestellen muss unter Berücksichtigung der Aspekte des Kindeswohls, des Infektionsschutzes und der finanziellen Absicherung von Kindertagespflegepersonen erfolgen. Lesen Sie die gesamte Stellungnahme hier.

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11.05.2020
Aktionswoche Kindertagespflege 2020 startet

Heute startet die dritte bundesweite Aktionswoche Kindertagespflege.

Die Bundesfamilienministerin Franziska Giffey und die Landesminister*innen, die für Familien und Jugend zuständig sind, Susanne Eisenmann (Baden-Württemberg), Carolina Trautner (Bayern), Sandra Scheeres (Berlin), Melanie Leonhard (Hamburg), Kai Klose (Hessen), Stefanie Drese (Mecklenburg-Vorpommern), Joachim Stamp (NRW), Monika Bachmann (Saarland), Christian Piwarz (Sachsen) und Heiner Garg (Schleswig-Holstein) haben ihre Grußworte an den Bundesverband geschickt. Lesen und sehen Sie sie hier.

Wegen der aktuellen Situation finden viele Aktionen anders als gewohnt statt: Anstelle von Veranstaltungen mit vielen Menschen gibt es Videobotschaften, Fotos, Telefonsprechstunden, Plakataktionen und vieles mehr.

Bitte dokumentieren Sie Ihre Aktion und stellen Sie sie in den sozialen Medien wie facebook, instagram usw. mit dem Hashtag #GutBetreutInKindertagespflege ein. So werden sie gleich gefunden. Sie können uns auch gerne ihren Beitrag per Mail schicken. Wir sorgen dann dafür, dass er veröffentlicht wird. 

Auch freuen wir uns über die Zusendung von Presse- und Medienreaktionen aus ihrer Region.

Machen Sie mit, machen Sie Kindertagespflege bekannt!

Wir wünschen Ihnen viel Freude und Erfolg mit Ihrer Aktion!

07.05.2020
Klarstellung: Das SodEG gilt auch für die Kindertagespflege

Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) hat in einer Ergänzung ihrer Hinweise am 5. Mai klargestellt, dass auch Kindertagespflegepersonen für die Förderung nach dem Sozialdienstleister-Einsatz-Gesetz in Betracht kommen. Kindertagespflegepersonen werden auf S. 1 ausdrücklich als Soziale Dienstleister erwähnt. In den letzten Wochen waren Anträge von Kindertagespflegepersonen auf Förderung nach dem (SodEG) in einigen Kreisen gescheitert, weil die Kindertagespflege im Gesetz nicht erwähnt wurde. Der Bundesverband und das Bundesfamilienministerium hatten sich für diese Klarstellung eingesetzt, die nun erreicht wurde. Sie finden die ergänzten Hinweise hier.

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05.05.2020
Paritätischer fordert Überbrückungsgeld

Infolge erster Lockerungen von behördlich angeordneten Coronavirus-Schutzmaßnahmen und der damit einhergehenden Öffnung von Arbeitsstätten droht eine Situation, in der gesundheitlich besonders gefährdete Beschäftigte allein aus Angst vor Verdienstausfall ihre Arbeit in den Betrieben wieder aufnehmen und sich damit in Lebensgefahr begeben. Nach aktueller Rechtslage können Risikogruppen zwar der Beschäftigung fernbleiben, haben jedoch keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Der Paritätische fordert daher für alle besonders gefährdeten Beschäftigten ein Überbrückungsgeld, orientiert an den Regelungen zum Kurzarbeitergeld.

Lesen Sie hier die Pressemitteilung.

20.04.2020
Stellungnahme der Deutschen Liga für das Kind

Die Deutsche Liga für das Kind hat in einer Stellungnahme auf das Problem der zunehmenden Kindeswohlgefährdung in der aktuellen Situation hingewiesen. Durch die Schließung von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Schulen sind Eltern zunehmend durch die Betreuung ihrer Kinder belastet, was zu vermehrten Fällen von Kindeswohlgefährdung führen kann.

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20.04.2020
Praxistipps für die Kindertagespflege in der Corona-Zeit

Wenn die Kinder (wieder) in die Kindertagespflegestelle kommen, sollten einige Überlegungen zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus und zur Organisation des Alltags und der Praxis in der Kindertagespflegestelle angestellt werden:

Wir haben einige Tipps und Hinweise für Eltern, für Kindertagespflegepersonen und für den pädagogischen Alltag vor allem mit jungen Kindern zusammengestellt.

  • Anregungen für Kindertagespflegepersonen
  • Tipps für den pädagogischen Alltag
  • Hinweise für Eltern

Sie finden sie unter den FAQs auf unserer Corona-Seite. 

Sie können sie auch zusammengefasst hier herunterladen.

Uns ist daran gelegen, diese Sammlung mit guten handhabbaren Tipps zu erweitern, daher freuen wir uns über Ihre Ideen. Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an! So können wir diese Sammlung noch weiter vervollständigen.

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17.04.2020
Kindertagespflege im Verbund - Broschüre zur Großtagespflege erschienen

Der Bundesverband hat sich im vergangenen Jahr intensiv mit dem Thema "Kindetagespflege im Verbund - Großtagespflege" beschäftigt. In dieser Broschüre wird die aktuelle Situation in 2019 beschrieben. Es werden pädagogische Standards für die Kindertagespflege im Verbund unter Einbeziehung von Aspekten aus der Wissenschaft, besonders der Pädagogik der frühen Kindheit formuliert. Nicht zuletzt werden fachpolitische Aussagen generiert, die eine Grundlage für weitere Diskussionen bilden können.

Die Broschüre kann hier kostenfrei heruntergeladen werden.

Broschüre: Kindertagespflege im Verbund (Großtagespflege) Datei-Download
06.04.2020
Kindertagespflege braucht Sicherheit in der Krise

Heute hat der Bundesverband für Kindertagespflege einen Brief an die Jugend- und Familienminister*innen auf den Weg gebracht, in dem die Lage der Kindertagespflegepersonen geschildert und um eine zügige und angemessene Regelung der Bezahlung in der derzeitigen Situation gebeten wird.

Den Brief können Sie hier lesen.

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31.03.2020
Corona-Krise – Mehr Flexibilität für Vereine

Die Versammlungsverbote durch das Corona-Virus führen dazu, dass viele Vereine ihre satzungsmäßig vorgeschriebenen Mitgliederversammlungen nicht durchführen können. Der Bundestag hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, der Vereinen mehr Flexibilität einräumt. Der Bundesrat hat dem Gesetz zugestimmt.

Vorstandsmitglieder bleiben auch nach Ablauf der Amtszeit im Amt, bis ein*e Nachfolger*in gewählt oder bestimmt ist. Eine Mitgliederversammlung, die den neuen Vorstand wählt, ist nicht zwingend sofort erforderlich. Der „alte“ Vorstand bleibt im Amt und vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Ein Notvorstand, der durch ein Gericht bestellt würde, ist nicht erforderlich. Diese Regelung gilt allerdings nur für Vorstände, deren Amtszeit 2020 abläuft.

Neu ist weiterhin, dass der Vorstand Mitgliederversammlungen ohne die persönliche Teilnahme der Mitglieder abhalten kann. Das kann z.B. in einer Telefon- oder Videokonferenz geschehen. Die Vereinsmitglieder können ihre Stimmen auch vor der Mitgliederversammlung schriftlich abgeben, z.B. für die Wahl von Vorstandsmitgliedern. Manche Vereine haben so etwas schon in ihrer Satzung, aber auch die, die das nicht haben, können so verfahren.

Wenn z.B. eine Mitgliederversammlung nur zum Zweck der Vorstandswahl durchgeführt würde, könnten den Mitgliedern per Mail z.B. Vorstellungsprofile der Kandidat*innen zugeschickt werden, zu denen sie dann ihre Stimme schriftlich abgeben. Wichtig ist aber, dass die Mitglieder auf das geänderte Verfahren frühzeitig hingewiesen werden.

Außerdem können Beschlüsse auch ganz ohne eine Mitgliederversammlung gefasst werden. Dazu war bislang die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich. Jetzt gilt, dass ein Beschluss ohne Versammlung dann gültig wird, wenn drei Kriterien erfüllt sind. Erstens müssen alle Mitglieder beteiligt worden sein. Zweitens müssen bis zu einer vom Verein gesetzten Frist mindestens die Hälfte der Mitglieder ihre Stimme abgegeben haben (und zwar in Textform, also z.B. per Brief, Fax oder Mail). Und Drittens muss der Beschluss mit der in der Satzung festgelegten Mehrheit gefasst werden, also z.B. mit einfacher Mehrheit oder – z.B. bei Satzungsänderungen – mit 2/3-Mehrheit.

Beispiel: Ein Verein hat vom Finanzamt die Auflage bekommen, die Satzung in einem bestimmten Punkt zu ändern, um seine Gemeinnützigkeit zu erhalten. In der gegenwärtigen Situation ist eine Mitgliederversammlung nicht möglich. Hier bietet das neue Gesetz einen Ausweg.

Diese Regelungen gelten nur für Versammlungen, die im Jahr 2020 stattfinden. Es wäre sinnvoll, solche flexiblen Instrumente auch nach der Corona-Zeit zu ermöglichen.

Lesen Sie hier mehr.

Interessante Antworten des Bundesjustizministeriums auf häufige Fragen von Vereinen finden Sie im Download.

 

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27.03.2020
Bundesrat stimmt Sozialschutz-Paket zu

Soeben hat auch der Bundesrat dem umfänglichen Sozialschutz-Paket zugestimmt. Nun müssen die Verfahrenswege der Verteilung der finanziellen Mittel geregelt werden, damit die Zahlungen möglichst bald dort ankommen, wo sie gebraucht werden.

 

25.03.2020, aktualisiert
Sozialschutz-Paket zur Absicherung sozialer Dienstleister heute im Bundestag: beschlossen!

Heute wurde im Bundestag das sogenannte "Sozialschutz-Paket" beschlossen, durch das auch die Kindertagespflege über die Corona-Krisenzeit finanziell gestützt werden soll. Nach Auskunft des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist die Kindertagespflege unter dem Begriff "Leistungsträger" bzw. "soziale Dienstleister" und "Leistungserbringer" zu sehen. Den beschlossenen Gesetzesentwurf finden Sie hier.

Am Freitag wird dann noch der Bundesrat darüber beraten.

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24.03.2020
Gute Nachricht in schlechten Zeiten

In einem Gespräch mit dem BMFSFJ haben wir erfahren, dass die Bundesregierung in jedem Fall dafür sorgen will, dass die Einkünfte der Kindertagespflegepersonen weiterstgehend gesichert sind! Das gilt auch, wenn wegen der behördlichen Anordnung derzeit keine oder nur wenige Kinder betreut werden können. Leider können wir heute noch nicht mehr sagen, weitere Informationen werden morgen veröffentlicht.

Auch telefonisch oder per mail können wir keine weiteren Aussagen machen, aber wir sind sehr optimistisch!

Sobald die Bundestagsdrucksache dazu morgen veröffentlicht ist, werden wir sie weitergeben.

Bleiben Sie gesund!

17.03.2020, aktualisiert am 18.03.2020
Corona-Virus - Wie steht es mit der Kindertagespflege?

In dieser ungewöhnlichen Zeit müssen ungewöhnliche Maßnahmen getroffen werden.

Die Kitas und Schulen sind geschlossen - wie steht es mit der Kindertagespflege?

In einigen Bundesländern sind auch die Kindertagespflegestellen mit eingeschlossen, andere Bundesländer nutzen Kindertagespflegestellen, um Kinder von Eltern, die in wichtigen Berufen tätig sind, zusätzlich betreuen zu lassen.

Am 18.03.2020 hat die Landesregierung NRW bekannt gegeben, dass die Geldleistung weitergezahlt wird, auch wenn weniger oder gar kein Kind betreut wird. Mehr Informationen finden Sie in der Pressemitteilung.

Auf der neuen Sonderseite unserer Homepage, die derzeit im Aufbau ist, versuchen wir, die Regelungen, die in den einzelnen Bundesländern getroffen werden, zu bündeln und so umfassend wie möglich über die aktuelle Situation zu berichten.

Wenn Sie mit Ihren Informationen über die Situation bei Ihnen vor Ort dazu beitragen können, sind wir dafür sehr dankbar. Bitte schicken Sie uns eine Mail an info@bvktp.de oder an gerszonowicz@bvktp.de 

Auch wenn Sie Fragen haben schicken Sie uns bitte eine Mail. Wir antworten umgehend oder rufen Sie an, wenn Sie uns Ihre Telefonnummer mitteilen. Unser Büro ist derzeit nicht immer besetzt. Dafür bitten wir um Verständnis. 

 

01.03.2020
Masernschutzgesetz in Kraft getreten

Ab sofort müssen Kinder ab einem Jahr gegen Masern geimpft sein, wenn sie in der Kindertagespflege betreut werden sollen. Kinder im Säuglingsalter, die noch zu jung sind und Kinder, die aus gesundheitlichen gründen nicht geimpft werden können, sind von der Impfpflicht ausgenommen.

Kindertagespflegepersonen müssen ebenfalls einen ausreichenden Masernschutz nachweisen. Auch für sie gilt, dass sie nicht geimpft sein müssen, wenn gesundheitliche Gründe dagegen sprechen.

Mehr Informationen, den gesamten Gesetzestext mit Begründungen und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf unserer Homepage.

05.02.2020
OVG-Urteil:Kind einer Kindertagespflegeperson darf von Kollegin in Großtagespflege betreut werden

Die Betreuung eines einjährigen Kindes in einer Großtagespflegestelle, in der neben der Mutter des Kindes eine zweite Tagespflegeperson tätig ist, schließt die Förderung nicht von vornherein aus, wenn das Kind rechtlich und tatsächlich ausschließlich dieser anderen Tagespflegeperson zugewiesen ist. Dies hat das Oberverwaltungsgericht mit nunmehr bekanntgegebenem Eilbeschluss vom 29. Januar 2020 entschieden.

Nachdem dem Jugendamt der Stadt Bielefeld bekannt geworden war, dass die Mutter des in einer Großtagespflege geförderten Kindes in gemeinsam genutzten Räumlichkeiten gleichfalls als Tagespflegeperson tätig war, hob sie ihren gegenüber den Eltern des betreuten Kindes ausgesprochenen Bewilligungsbescheid über die Förderung der Tagespflege bezogen auf die gewählte Tagespflegeperson unter Anordnung der sofortigen Vollziehung auf. Den dagegen gerichteten Eilantrag der Antragsteller lehnte das Verwaltungsgericht Minden ab; es sah die vereinbarte Betreuung des Kindes durch die Kollegin der Mutter als Scheingeschäft an. Die hiergegen eingelegte Beschwerde hatte Erfolg.

Zur Begründung seiner Entscheidung hat der 12. Senat ausgeführt: Kindertagespflege werde zwar regelmäßig durch nicht selbst sorgeberechtigte Tagespflegepersonen erbracht. Die Abwesenheit der Personensorgeberechtigten sei aber nicht zwingende Voraussetzung für eine Förderfähigkeit. Der personenbezogene und familienähnliche Charakter der Kindertagespflege bleibe in einer Großtagespflege unberührt. Nach den gesetzlichen Vorgaben liege eine Großtagespflege nur dann vor, wenn eine vertragliche und pädagogische Zuordnung des einzelnen Kindes zu einer bestimmten Tagespflegeperson gewährleistet sei. Diese Zuordnung sei bei professionellem Berufsverständnis - trotz der zweifellos bestehenden besonderen Bindungdes Kindes zu seiner Mutter - auch dann ohne weiteres möglich, wenn die Kindesmutter als weitere Tagespflegeperson für andere Kinder in denselben Räumlichkeiten tätig sei. Die Prüfung und Überwachung der entsprechenden Zuordnung sei Sache des jeweiligen Jugendamtes.

Der Beschluss ist unanfechtbar.

Aktenzeichen: 12 B 655/19 (I. Instanz VG Minden 6 L 430/19)

31.01.2020
Aktionswoche Kindertagespflege 2020

Nun schon zum dritten Mal startet die bundesweite Aktionswoche Kindertagespflege, in diesem Jahr vom 11. - 16. Mai 2020. Ab sofort können Sie Ihre Aktion auf unserer Online-Plattform selbst eintragen, Materialien wie Plakate und Flyer von unserer Homepage herunterladen und weitere Materialien bestellen. Machen Sie mit!

Lassen Sie Ihren Ideen freien Lauf: Ob es ein Tag der offenen Tür sein wird, eine Aktion im Stadtteil oder auf dem Dorfplatz, eine Presseaktion oder eine Fachveranstaltung - alles, was dazu beiträgt, die Kindertagespflege bekannt zu machen, ist herzlich willkommen. Wir sind gespannt darauf.

Um einen Eindruck von der letzten Aktionswoche zu bekommen, sehen Sie sich unsere Dokumentation an.

Mehr Informationen zur Aktionswoche finden Sie hier.

31.01.2020
Tag der Kindertagespflege auf der didacta in Stuttgart

Programm:

11:00 - 11:45 Uhr:

Vortrag I: Räume bilden - Bildungs- und Erfahrungsräume für Kinder im Haushalt der Tagespflegeperson gestalten. (Kariane Höhn, Dipl.-Soz.Pädagogin, Fachreferentin)

13:00 - 13:45 Uhr:

Vortrag II: Bewegungsförderung in der Kindertagespflege (Heide Förster, Referentin der Sportjugend NRW)

14:00 - 14:45 Uhr:

Vortrag III: Wohlbefinden als Raum für junge Kinder (Anja Meyer, Bildungswissenschaftlerin M.A./Dipl.Soz.Pädagogin)

Mehr Informationen finden Sie auf unserem Programmflyer. Wir freuen uns auf Sie und auf einen spannenden Tag!

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09.01.2020
Fakten und Empfehlungen für die Kindertagespflege neu erschienen

Zum Anfang des neuen Jahres sind die Fakten und Empfehlungen für die Kindertagespflege wieder aktualisiert erschienen. Sie werden vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend herausgegeben und gelten als verbindlich.

Sie finden die Fakten und Empfehlungen auf unserer Homepage unter Rechtliches und direkt hier zum Herunterladen.

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